Tref­fen des Öku­me­nekreis Burgkunstadt

Symbolbild Religion

Am 18.11. traf sich der Öku­me­nekreis Burg­kunst­adt im Begeg­nungs­ca­fe der evan­ge­li­schen Chri­stus­kir­che. um sich über die neue­sten theo­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen aus­zu­tau­schen. An die­sem Abend berich­te­te Tho­mas Mül­ler von der Tagung “ Abend­mahl / Eucha­ri­stie gibts nicht ohne.…“ in Schney (Ver­an­stal­tung der Öku­me­ner­e­fe­ra­te der ELKB und der Erz­diö­ze­se Bam­berg) sowie dem „Votum des Öku­me­ni­schen Arbeits­krei­ses zu Eucha­ri­stie und Abend­mahl“. Dabei leg­ten evan­ge­li­sche und katho­li­sche Theo­lo­gen ein Papier vor unter dem Namen „Gemein­sam am Tisch des Herrn – Öku­me­ni­sche Per­spek­ti­ven bei der Fei­er von Abend­mahl und Eucha­ri­stie“. Das Doku­ment hat den Anspruch, die Erkennt­nis­se der bis­he­ri­gen öku­me­ni­schen Dia­lo­ge zur The­ma­tik zu bündeln. 

Exege­ti­sche Stu­di­en und histo­ri­sche For­schun­gen las­sen nach Auf­fas­sung der Autoren die in der Bibel grund­ge­leg­te und in der Tra­di­ti­ons­ge­schich­te bezeug­te Viel­ge­stalt der eucha­ri­sti­schen Fei­er­for­men erken­nen. Die wech­sel­sei­ti­ge Teil­nah­me an Abendmahl/​Eucharistie sei „ins­be­son­de­re in der Situa­ti­on kon­fes­si­ons­ver­bin­den­der Fami­li­en pasto­ral gebo­ten“. Sowohl im Blick auf den Ein­zel­fall als auch auf die all­ge­mei­ne Norm­ge­bung dür­fe sich nie­mand mit den bis­he­ri­gen Lösun­gen zufrie­den­ge­ben. Das erreich­te Maß an Ver­stän­di­gung gera­de auch zum The­ma Abendmahl/​Eucharistie selbst erlaubt es ihrer Ansicht nach nicht mehr, „die ver­blie­be­nen Dif­fe­ren­zen als kir­chen­tren­nend zu betrachten“. 

Der Lim­bur­ger Bischof Georg Bät­zing beton­te bei der Vor­stel­lung, er tra­ge den Text „als Frucht des öku­me­ni­schen Dia­logs vie­ler Jah­re mit“ und schlie­ße sich dem Votum voll und ganz an. Er sehe dar­in „einen wich­ti­gen und gang­ba­ren Schritt auf dem Weg hin zu einer sicht­ba­ren Ein­heit unse­rer bei­den Kir­chen“. Damit das Theo­lo­gen-Votum die Pra­xis ver­än­de­re, brau­che es die Rezep­ti­on durch die betei­lig­ten Kir­chen, füg­te der Lim­bur­ger Bischof hin­zu. Er ist auf katho­li­scher Sei­te Gast­ge­ber des Öku­me­ni­schen Kir­chen­tags 2021 in Frank­furt. Bät­zing äußer­te die Hoff­nung, dass der Text mit Blick auf den Kir­chen­tag „zu einer soli­de begrün­de­ten und zugleich vor­sich­tig ver­ant­wort­ba­ren Öff­nung der bis­he­ri­gen Pra­xis beiträgt“.

Öku­me­ne-Bischof Ger­hard Fei­ge sag­te in einem State­ment, das Votum sto­ße „auf dem öku­me­ni­schen Weg eine Tür weit auf“. Das Votum ver­die­ne Wert­schät­zung und Respekt und sei einer brei­ten Dis­kus­si­on über­ge­ben. „Auch in den Gre­mi­en der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz wer­den wir uns ein­ge­hend damit befas­sen“, so Fei­ge. „Ich wün­sche mir eine sach­li­che Debat­te und hof­fe, dass wir bald zu einer guten Lösung in der zwei­fel­los drän­gen­den Fra­ge nach der Gemein­schaft am Tisch des Herrn kom­men.“ Der Tübin­ger evan­ge­li­sche Theo­lo­ge Vol­ker Leppin hob bei der Vor­stel­lung her­vor: „Unser Votum argu­men­tiert auf einer so brei­ten bibli­schen und wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­ge, dass sich die Argu­men­ta­ti­ons­last gegen­über dem Gewohn­ten umkehrt: Wer etwas gegen die Abend­mahls­ge­mein­schaft sagen will, braucht sehr star­ke Gründe.“

In den Bemü­hun­gen um ein gemein­sa­mes Abend­mahl von Katho­li­ken und Pro­te­stan­ten rich­ten pro­te­stan­ti­sche Spit­zen­re­prä­sen­tan­ten aus Deutsch­land den Blick ver­stärkt auf das Jahr 2030. Anlass sind Äuße­run­gen des für Öku­me­ne zustän­di­gen Kuri­en­kar­di­nals Kurt Koch, der das 500. Jubi­lä­um der Bekennt­nis­schrift Con­fes­sio August­a­na für eine ent­spre­chen­de gemein­sa­me Erklä­rung der Kon­fes­sio­nen ins Gespräch gebracht hat.

In Schney wur­de außer­dem noch das unter­schied­li­che Kir­chen­ver­ständ­nis ver­deut­licht. Das katho­li­sche zeich­net sich durch eine uni­ver­sa­le Dimen­si­on aus, die kon­kret lebt in der Ver­schrän­kung von Ein­heit der Uni­ver­sal­kir­che und der Viel­zahl der Orts­kir­chen, wobei unter “ Orts­kir­chen“ nicht die Ein­zel­ge­mein­de, son­dern die um den Bischof ver­sam­mel­te und die Eucha­ri­stie fei­ern­de Bis­tums­kir­che ver­stan­den wird. Die gan­ze Struk­tur ist hier­ar­chisch auf­ge­baut. Im Gegen­satz dazu fin­det das evan­ge­li­sche Kir­chen­ver­ständ­nis sei­nen ein­deu­ti­gen Schwer­punkt in der kon­kre­ten Gemein­de vor Ort, in der das Evan­ge­li­um gepre­digt wird und die Sakra­men­te gespen­det wer­den. Die Ein­heit wird in der Addi­ti­on der Orts­kir­chen gese­hen. Ämter wer­den in der Kir­che als “ nütz­lich“ ange­se­hen und der Lan­des­bi­schof der evan­ge­lisch-luthe­ri­schen Kir­che in Bay­ern ist z.B. ein Pfar­rer mit beson­de­rem Amt. Des­halb lässt sich die Struk­tur als syn­odal bezeich­nen. Man war sich einig, dass die­se Unter­schie­de durch­aus erheb­lich sind, aber einer “ Ein­heit in Ver­schie­den­heit“ nicht im Wege ste­hen wür­den. Der Öku­me­nekreis wird die Ent­wick­lun­gen mit Inter­es­se und Enga­ge­ment auch in Zukunft begleiten.