„Blu­ti­ge Ent­las­sun­gen“ aus dem Kran­ken­haus – mög­li­che Fol­ge des MDK-Reformgesetzes?

Der Fall ging durch die Pres­se: Ein 81-jäh­ri­ger demenz­kran­ker Mann aus Schwa­bach soll­te mit einem Kran­ken­wa­gen nach Kli­nik­auf­ent­halt nach Hau­se gebracht wer­den, aber die Ange­hö­ri­gen waren trotz Ankün­di­gung nicht da. Es folg­te eine vier­stün­di­ge Irr­fahrt. Sven Oel­kers, Geschäfts­füh­rer des Kli­ni­kums Forch­heim-Frän­ki­sche Schweiz, sieht die Gefahr, dass sich sol­che und ähn­li­che Situa­tio­nen wie­der­ho­len durch die Reform des Medi­zi­ni­schen Dien­stes der gesetz­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­run­gen (MDK). Das MDK-Reform­ge­setz wur­de am 7.11.2019 ver­ab­schie­det und tritt am 1.01.2020 in Kraft.

Die Idee, die hin­ter der Reform steht, ist sinn­voll: Die Dien­ste, die die erbrach­ten Kran­ken­haus­lei­stun­gen prü­fen sowie deren Abrech­nung mit den Kran­ken­kas­sen, sol­len künf­tig als eigen­stän­di­ge Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts ein­heit­lich unter der Bezeich­nung „Medi­zi­ni­sche Dien­ste“ (MD) geführt wer­den und damit unab­hän­gi­ger von den Kran­ken­kas­sen wer­den. Die Krux steckt im Detail des Ände­rungs­an­tra­ges von CDU/CSU und SPD: Bei einer Kor­rek­tur der Kran­ken­haus­rech­nung soll nun eine Art Straf­auf­schlag fäl­lig wer­den. Mar­tin Schmid, Geschäfts­füh­rer des Kli­ni­kum Fich­tel­ge­bir­ge in Markt­red­witz, kom­men­tiert: „Wir waren ja durch­aus mit dem ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen Refe­ren­ten­ent­wurf ein­ver­stan­den, der geeig­net war den Prüf­wahn der Kas­sen in geord­ne­te Bah­nen zu len­ken. Es ist legi­tim eine Rech­nung zu über­prü­fen, das macht ja jeder. Soll­te eine Rech­nung feh­ler­haft oder unge­recht­fer­tigt ergan­gen sein, soll sie eine Kor­rek­tur nach sich zie­hen. Mit den ein­ge­brach­ten Ände­run­gen wer­den jeden­falls die Kran­ken­häu­ser und die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter kriminalisiert.“

Pati­en­ten ins Nir­gend­wo entlassen

„Noch­mals für die Abge­ord­ne­ten betont: Nach­ge­wie­sen ist, dass die über­wie­gen­de Anzahl aller vom MDK geprüf­ten Rech­nun­gen kor­rekt ist. Moniert wer­den über­wie­gend sol­che Rech­nun­gen, bei denen tat­säch­lich erbrach­te Lei­stun­gen von den Prü­fern in Fra­ge gestellt wer­den – etwa, wenn ein Pati­ent angeb­lich auch ambu­lant hät­te behan­delt oder eher ent­las­sen wer­den kön­nen. Grund dafür sind häu­fig feh­len­de Kapa­zi­tä­ten im ambu­lan­ten Bereich – ein wach­sen­des Pro­blem. Wir kön­nen die­se Pati­en­ten nicht ins Nir­gend­wo ent­las­sen, wenn sie wei­te­re ambu­lan­te Betreu­ung benö­ti­gen, die aber nicht ver­füg­bar ist“, so der Prä­si­dent des Ver­ban­des der Kran­ken­haus­di­rek­to­ren Deutsch­lands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Straf­auf­schlä­ge kri­mi­na­li­sie­ren das Kran­ken­haus, das sei­nen Pati­en­ten mehr Zeit lässt

Dies sieht auch Sven Oel­kers für den Land­kreis Forch­heim: „Der Sozi­al­dienst bei uns im Kli­ni­kum gibt sein Bestes, aber nicht immer ist die pas­sen­de ambu­lan­te Nach­be­hand­lung ver­füg­bar. Gera­de in stark beleg­ten Abtei­lun­gen wie der Inne­ren Medi­zin ist die durch­schnitt­li­che Ver­weil­dau­er unse­res Kli­ni­kums höher als der vor­ge­ge­be­ne Wert des InEK (Insti­tut für das Ent­gelt­sy­stem im Kran­ken­haus). Ein Groß­teil der strit­ti­gen Rech­nun­gen bezieht sich daher auf die Auf­ent­halts­dau­er unse­rer Pati­en­ten, die wir län­ger auf Sta­ti­on behal­ten, weil ihre Wei­ter­ver­sor­gung nicht gesi­chert ist. Schon jetzt neh­men wir in Kauf, dass das Kli­ni­kum für die­se Lei­stung nicht ver­gü­tet wird. Die Straf­auf­schlä­ge ver­stär­ken den Druck. Das kann nicht im Inter­es­se des kran­ken Men­schen sein!“

Man­gel an Kurzzeitpflegeplätzen

Mar­tin Schmid, Geschäfts­füh­rer des Kli­ni­kum Fich­tel­ge­bir­ge in Markt­red­witz beschreibt die Kon­se­quen­zen: „Der Druck auf unser Ent­lass­ma­nage­ment wür­de sich durch die Straf­re­ge­lung mehr als nur unge­recht­fer­tigt deut­lich erhö­hen. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen kämp­fen schon seit lan­gem mit der Situa­ti­on, dass sie die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten nur sehr schwer noch in wei­ter­be­treu­en­de Ein­rich­tun­gen im Anschluss an den Kran­ken­haus­auf­ent­halt ver­mit­teln kön­nen. Ins­be­son­de­re feh­len Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze. Die Suche erstreckt sich mitt­ler­wei­le auf einen Radi­us von 50 km. Inzwi­schen sind 25 bis 35 Anru­fe not­wen­dig, um unse­re Pati­en­ten in eine wei­ter­be­treu­en­de Ein­rich­tung zu ver­mit­teln. Soll­te der Pas­sus der Straf­zah­lun­gen für solch gela­ger­te Fäl­le nicht zurück­ge­nom­men wer­den, sehen wir Kran­ken­häu­ser uns dazu genö­tigt die Pati­en­ten in die Obhut ihrer Ange­hö­ri­gen zu über­ge­ben. Wir kön­nen es nicht hin­neh­men, dass wir für erbrach­te Lei­stun­gen, die im Zuge einer den poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen durch­aus bekann­ten Ver­sor­gungs­lücke erbracht wer­den, auch noch mit Straf­zah­lun­gen belegt wer­den. Ins­be­son­de­re darf jetzt nicht das Pro­blem der dro­hen­den Straf­zah­lun­gen auf dem Rücken unse­res Ent­lass­ma­nage­ments aus­ge­tra­gen werden.“

Schlich­tungs­stel­le und Strukturprüfung

Wei­te­re Ele­men­te der Reform sind die Bil­dung einer Schlich­tungs­stel­le und die Struk­tur­prü­fung, die die Ein­zel­fall­prü­fung ersetz­ten. Dazu sagt Mar­tin Schmid:

„ Es steht zu befürch­ten, dass Schlich­tungs­sprü­che die gewünsch­te Wir­kung nicht erzie­len und der Kla­ge­weg beschrit­ten wird. Alle Maß­nah­men, die eine Rück­lauf­quo­te aus unse­ren Rech­nungs­be­trä­gen an die Kas­sen gefähr­den könn­ten, wer­den bekämpft. Die Kas­sen haben ein gewis­ses Auf­kom­men bereits in ihren Wirt­schafts­plä­nen ver­an­kert und wer­den nichts unver­sucht las­sen, die­se Rück­lauf­quo­te auch zu erzie­len. Wenn dem MDK-Reform­ge­setz, so wie es nun ver­ab­schie­det wur­de, nicht deut­lich etwas ent­ge­gen­ge­setzt wird, so ist mit einer Flut von Recht­strei­tig­kei­ten und auf­grund aus­blei­ben­der liqui­der Mit­tel mit ver­mehr­ten Insol­ven­zen zu rechnen.“