Land­kreis Forch­heim: Frau­en in die Kommunalpolitik

Für die näch­ste Kom­mu­nal­wahl im März 2020 wer­den bereits jetzt Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber gesucht, die sich für die Wahl in den Gemein­de­rat, Stadt­rat oder Kreis­tag auf­stel­len las­sen oder für das Amt des Bür­ger­mei­sters /​der Bür­ger­mei­ste­rin kan­di­die­ren möchten.

Mehr Frau­en an die Macht

Die Gleich­stel­lungs­stel­le des Land­rats­am­tes Forch­heim appel­liert an alle poli­tisch inter­es­sier­ten Frau­en, zu den öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen bzw. den Auf­stel­lungs­ver­samm­lun­gen zu gehen, bei denen Bewer­ber für die ört­li­chen Wahl­li­sten gesucht wer­den und sich als Kan­di­da­tin zur Ver­fü­gung zu stel­len. Hier kön­nen Frau­en ihre Kennt­nis­se und Erfah­run­gen zum Aus­druck brin­gen sowie gleich­zei­tig ihre Anlie­gen und Zie­le vor­stel­len, für die sie sich im poli­ti­schen Amt stark machen möch­ten. Nach­dem Frau­en ca. 50 % der Bevöl­ke­rung aus­ma­chen, soll­ten sie auch in der Poli­tik zah­len­mä­ßig ent­spre­chend ver­tre­ten sein und die Herr­schaft nicht über­wie­gend den Män­nern über­las­sen. So wird es mög­lich wer­den, anste­hen­de Ent­schei­dun­gen ver­stärkt im Hin­blick auf eine tat­säch­li­che Ver­wirk­li­chung der Gleich­heits­rech­te zu beeinflussen.

Alte Struk­tu­ren auf­bre­chen – das Leben mit­ge­stal­ten Frau­en haben es – genau­so wie Män­ner – in der Hand sind poli­tisch in der Gemein­de oder im Land­kreis zu enga­gie­ren, indem sie sich als Kan­di­da­tin zur Wahl stel­len uns damit von ihrem pas­si­ven Wahl­recht Gebrauch machen; ein erster Schritt um alte Struk­tu­ren aufzubrechen.

Frau­en in der Poli­tik unterrepräsentiert

Denn auch 100 Jah­re nach Ein­füh­rung des Frau­en­wahl­rechts sind Frau­en bis heu­te in poli­ti­schen Ämtern oder den demo­kra­tisch gewähl­ten Volks­ver­tre­tun­gen (z. B. Gemein­de­rat, Stadt­rat, Kreis­tag Baye­ri­scher Land­tag) nach wie vor unterrepräsentiert.

So gibt es im Land­kreis Forch­heim auf Gemein­de­ebe­ne nur 6 Bür­ger­mei­ste­rin­nen, jedoch 23 Bür­ger­mei­ster. Auch im Kreis­tag des Land­krei­ses Forch­heim befin­den sich die 11 Kreis­rä­tin­nen gegen­über 49 Kreis­rä­ten in der Min­der­heit. Bei der Sitz­ver­tei­lung im Baye­ri­schen Land­tag sieht es mit 55 weib­li­chen Abge­ord­ne­ten und 150 männ­li­chen Abge­ord­ne­ten nicht bes­ser aus.

Wor­an das liegt, dar­über lässt sich nur spe­ku­lie­ren. Einer­seits herrscht noch die lang­läu­fi­ge Mei­nung vor, dass Poli­tik Män­ner­sa­che wäre und des­halb die vor­de­ren Listen­plät­ze oft­mals an männ­li­che Bewer­ber ver­ge­ben wer­den. Ande­rer­seits ist es auch in Zei­ten der Gleich­be­rech­ti­gung lei­der noch so, dass vie­le Frau­en einer Mehr­fach­be­la­stung durch Haus­halts­füh­rung, Beruf, Kin­der­zie­hung und Pfle­ge­lei­stun­gen aus­ge­setzt sind und es für sie aus zeit­li­chen Grün­den schwie­rig ist, sich poli­tisch zu engagieren.

Gleich­be­rech­ti­gung und Aner­ken­nung gefordert

Obwohl sich in den letz­ten Jahr­zehn­ten die Stel­lung der Frau in Beruf, Fami­lie und Gesell­schaft ver­bes­sert hat, wer­den Frau­en im all­täg­li­chen Leben oft genug noch benach­tei­ligt. Zudem müs­sen Frau­en nicht nur in tech­ni­schen Beru­fen, son­dern auch in der Poli­tik in der Regel mehr Lei­stung zei­gen, um die glei­che Aner­ken­nung zu bekom­men, wie ein Mann.

Bedingt durch nied­ri­ge Löh­ne und teil­wei­se gerin­ge­rer Bezah­lung für ihre Tätig-kei­ten, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten und unsi­che­rer Beschäf­ti­gung sind Frau­en häu­fig von Alters­ar­mut betrof­fen. Die For­de­rung nach glei­chem Lohn für glei­che Tätig­keit, bedarfs­ge­rech­te Bil­dungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen für alle Kin­der, fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le, bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Beruf, Fami­lie und Pfle­ge, glei­che Kar­rie­re­chan­cen für Män­ner und Frau­en (z. B. mehr Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen und Par­la­men­ten), eigen­stän­di­ge Exi­stenz­si­che­rung für Frau­en und siche­re Ren­te, Aner­ken­nung der Lei­stung von Frau­en in der Gesell­schaft sowie die akti­ve Teil­nah­me am poli­ti­schen Leben, Mit­wir­kung in Par­tei­en und demo­kra­tisch gewähl­ten Par­la­men­ten u.v.m. blei­ben eine Auf­ga­be, die es gilt, im poli­ti­schen wie im all­täg­li­chen Leben umzusetzen.

Ergän­zen­de Hin­wei­se: Frau­en­wahl­recht in Deutsch­land seit 1919

Das Recht der Frau­en, wäh­len und sich poli­tisch betei­li­gen zu kön­nen, ist heu­te in Deutsch­land und Euro­pa eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Dies war nicht immer so. Das Frau­en­wahl­recht muss­te über Jahr­zehn­te von Frau­en hart erkämpft wer­den und besteht nun­mehr seit 1918 in Deutsch­land. Das akti­ve und pas­si­ve Wahl­recht wie wir es heu­te ken­nen, lei­tet sich aus dem Gleich­heits­grund­satz „Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt“ des Arti­kels 3 des Grund­ge­set­zes ab. Die­ser Arti­kel wur­de erst nach hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen im Jahr 1949 im Grund­ge­setz ver­an­kert, nach­dem sich Frie­da Nadig, Eli­sa­beth Sel­bert, Hele­ne Weber und Hele­ne Wes­sel (den sog. vier „Müt­ter des Grund­ge­set­zes“) im Par­la­men­ta­ri­schen Rat und in der Öffent­lich­keit für die vol­le Gleich­be­rech­ti­gung der Frau­en stark mach­ten. Seit­dem haben Män­ner und Frau­en unter ande­rem das akti­ve und pas­si­ve Wahl­recht, auch wenn die poli­ti­sche Umset­zung des Gleich­heits­grund­sat­zes und der Gleich­be­rech­ti­gung ins­ge­samt viel Zeit brauch­te und selbst heu­te noch eine im All­tag stets neu zu erfül­len­de Auf­ga­be bleibt.