Mul­chen im Herbst scha­det den Insekten

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Stra­ßen- und Weg­rän­der sind wich­ti­ge Über­win­te­rungs­or­te – LBV for­dert Kom­mu­nen zum Ste­hen­las­sen und Umden­ken auf

Das Mul­chen der Stra­ßen­rän­der scha­det der Arten­viel­falt. Immer wie­der wur­de die­se Pro­ble­ma­tik auch im Rah­men des erfolg­rei­chen Volks­be­geh­rens Arten­viel­falt vom LBV the­ma­ti­siert. Nach Mei­nung des LBV kam in eini­gen baye­ri­schen Gemein­den der Mulchmä­her des­halb die­ses Jahr auch sel­te­ner zum Ein­satz und teil­wei­se wur­den sogar blü­hen­de Inseln für Insek­ten gezielt ste­hen­ge­las­sen. „Wir freu­en uns, dass in man­chen Kom­mu­nen lang­sam ein Umden­ken statt­fin­det und weni­ger gemulcht wird“, so der LBV-Vor­sit­zen­der Nor­bert Schäf­fer. „Doch uns fällt der­zeit auf, dass jetzt im Herbst vie­ler­orts doch der unbe­grün­de­te Ord­nungs­sinn auf kom­mu­na­len Grün­flä­chen wie­der zuschlägt“. Der LBV for­dert daher die baye­ri­schen Kom­mu­nen auf, jetzt nicht alle Grün­flä­chen kurz zu schnei­den. „Ent­lang von Stra­ßen und Flur­we­gen sol­len so genann­te Alt­gras­strei­fen über das Win­ter­halb­jahr ste­hen blei­ben, damit Insek­ten wie der Schwal­ben­schwanz hier über­win­tern kön­nen“, erklärt der Biologe.

Stra­ßen­rän­der, Feld- und Wald­we­ge sowie Acker­rai­ne kön­nen wich­ti­ge Struk­tu­ren zur Bio­top­ver­net­zung in der Land­schaft dar­stel­len. Um die­se Funk­ti­on über­neh­men zu kön­nen, dür­fen sie jedoch weder mit Pesti­zi­den gespritzt noch gemäht wer­den. „Wo im Som­mer durch mehr­ma­li­ges Mul­chen das Blü­ten- und Nah­rungs­an­ge­bot für vie­le Insek­ten fehlt, ist im Herbst und Win­ter auch der Lebens­raum zur Über­win­te­rung Man­gel­wa­re. „Schmet­ter­lin­ge wie der Schwal­ben­schwanz und der Auro­ra­fal­ter über­win­tern als Pup­pe an Pflan­zen­sten­geln. Des­halb ist es gera­de jetzt im Herbst wich­tig ist, dass auch unge­stör­te Brach­flä­chen erhal­ten blei­ben“, erklärt Nor­bert Schäffer

Der LBV schlägt des­halb vor, detail­lier­te Mäh­kon­zep­te in den Kom­mu­nen zu ent­wickeln und umzu­set­zen, um so dem Ver­lust der Arten­viel­falt zu begeg­nen. Der LBV hat Ver­ständ­nis dafür, dass bestimm­te Berei­che an Stra­ßen und Weg­rän­dern aus Grün­den der Ver­kehrs­si­che­rung inten­siv gepflegt wer­den müs­sen. „Es gilt daher, die Abschnit­te an den Stra­ßen zu iden­ti­fi­zie­ren, die exten­siv gepflegt wer­den kön­nen. So könn­ten zum Bei­spiel vie­le Böschun­gen nur ein­mal pro Jahr gemäht wer­den, was aus­reicht, um den Gehölz­auf­wuchs zu ver­hin­dern“, so Schäf­fer. Auch durch wech­sel­sei­ti­ges Mähen der Stra­ßen­sei­ten kann laut LBV sicher­ge­stellt wer­den, dass nicht schlag­ar­tig die kom­plet­ten Blü­ten­pflan­zen und damit das Nah­rungs­an­ge­bot für vie­le Insek­ten wegfällt.

Der LBV for­dert die Kom­mu­nen auf, ihre Mäh­kon­zep­te zu über­ar­bei­ten. „Wir sehen Bür­ger­mei­ster und Gemein­de­rä­te in der Pflicht, die Bau­hö­fe ent­spre­chend zu infor­mie­ren“, sagt der LBV-Vor­sit­zen­de. „Jede Gemein­de soll­te abge­stuf­te Pfle­ge­kon­zep­te für ihre Flä­chen erstel­len. Die­se soll­ten auf der tur­nus­mä­ßi­gen Mahd auf­bau­en. Das bedeu­tet, dass Rand­strei­fen oder Flä­chen abwech­selnd gemäht wer­den, so dass immer etwas für Insek­ten und Vögel ste­hen­bleibt – auch im Winter.“