Leser­brief: „Was­ser­ver­sor­gung Trockau – bleibt alles wie es ist?“

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Sehr geehr­te Damen und Herrn!

Ten­den­zi­ell ent­täuscht habe ich zur Kennt­nis neh­men müs­sen, dass der ZwV-Werk­lei­ter wie­der einen Bericht­erstat­ter gefun­den hat sei­ne Falsch­dar­stel­lun­gen an die Öffent­lich­keit zu brin­gen. Nach­dem er mich „nament­lich geoutet“ hat, hal­te ich es für ein Gebot der Fair­ness und jour­na­li­sti­schen Sorg­falts- und Objek­ti­vi­täts­pflicht, mir Gele­gen­heit zu geben, die Vor­wür­fe des ZwV‑J Werk­lei­ters „ich hät­te mei­ner­seits Falsch­dar­stel­lun­gen ver­brei­tet“ zu wider­le­gen. Mir fällt es nicht schwer den Wahr­heits­be­weis durch zuge­hö­ri­ge Doku­men­te zu erbrin­gen, der ande­ren Sei­te bezüg­lich des Gegen­be­wei­ses auch?

Nach­dem mich der ZwV-Wer­kei­ter bei der gest­ri­gen (27.10.) Besich­ti­gungs­ver­an­stal­tung am Trockau­er Was­ser­werk per­sön­lich geoutet und mir Falsch­in­for­ma­ti­on vor­ge­wor­fen hat, betrach­te ich es als ein Gebot der Fair­ness mir Gele­gen­heit zur Rich­tig­stel­lung zu geben. Es scheint lei­der schon fast sym­pto­ma­tisch zu sein, dass der ZwV wie­der­keh­rend irre­füh­ren­de Falsch­be­haup­tun­gen auf­stellt und dafür immer wie­der Pres­se­ver­tre­ter fin­det, die die­se unge­prüft der Öffent­lich­keit prä­sen­tie­ren. Seriö­sen Jour­na­lis­mus stel­le ich mir anders vor!

Trockau­er und auch Leup­ser sind Was­ser­kun­den des ZwV; deren bei­der Anla­gen wur­den 2017 rechts­grund­los an den ZWV über­eig­net. Da sie bei­de die­ser Soli­dar­ge­mein­schaft ange­hö­ren, kann man doch die Leup­ser nicht aus­schlie­ßen, die seit­dem auch ihnen mit­ge­hö­ren­de Anla­ge Trockau eben­falls besich­ti­gen zu dür­fen! Dass der ZwV aber den Leup­sern sogar ver­wei­gert die ehe­mals eige­ne Anla­ge besich­ti­gen zu dür­fen bestärkt den Ver­dacht, dass der Ver­sor­ger dort etwas zu ver­ber­gen haben könn­te. Zum schmun­zeln ist, dass Stadt­rat H. Hüm­mer, mit sei­nem FWG-Par­tei­freund Schmidt die Besich­ti­gung ver­an­lasst haben will, die vom Werk­lei­ter H. Hüm­mer geneh­migt wur­de (patho­lo­gisch rele­van­te bipo­la­re Per­sön­lich­keits­stö­rung?). – Alte Fra­ge: Wer war zuerst da, die Hen­ne oder das Ei? Amü­sant dar­an ist, dass H. Hüm­mer als Stadt­rat initi­iert was von H. Hüm­mer als ZwV-Werk­lei­ter erwünscht ist: Gele­gen­heit zur Meinungsmanipulation. ?

Dass Trockau bis 31.12.2021 an die Fern­lei­tung ange­schlos­sen sein muss, weil sonst die För­der­mit­tel ver­fal­len kann man dem För­der­be­scheid ent­neh­men, den der ZwV im Janu­ar in einer Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht hat. Dass eine Anschluss­lei­tung nur för­de­rungs­fä­hig ist, wenn sie dau­er­haft von Was­ser durch­flos­sen wird, ist einer E‑Mail des WWA-Hof, Hr. Löwl an den ZwV-Werk­lei­ter H. Hüm­mer vom Janu­ar 2018 entnehmbar.
Der ZwV hat also die Alternativen:

> Trockau künf­tig aus dem Fern­lei­tungs­an­schluss zu ver­sor­gen, oder die orts­na­he Eigen­ver­sor­gung bei­zu­be­hal­ten und dadurch die För­der­mit­tel für den Anschluss zu verlieren.

– Wel­che Garan­tie kann Stadt­rat Schmidt den Trockau­ern geben, dass der ZwV nicht die Inan­spruch­nah­me hoher För­der­mit­tel der alter­na­ti­ven Lösung vor­zieht, die Trockau­er (und Leup­ser) Eigen­ver­sor­gung beizubehalten?

- KEI­NE! Das ist der Mehr­heit der Ver­bands­rä­te vor­be­hal­ten die sich juri­sti­schen oder poli­ti­schen Vor­ga­ben beu­gen müssten.

Ich habe NICHT geschrie­ben, dass die Creu­ße­ner Grup­pe dem ZwV die die Quell­grund­stücke im Lin­den­hard­ter Forst abkau­fen wird, son­dern unmiss­ver­ständ­lich: „dass der ZwV als deren Eigen­tü­mer (incl. Was­ser­recht) die Quell­grund­stücke (an wen auch immer) ver­kau­fen oder ver­pach­ten könnte“.

Dass der ZwV-Werk­lei­ter beim gest­ri­gen Treff die Ein­wän­de der Leup­ser immer wie­der abwürg­te ist leicht erklär­bar. Er hat kei­ne plau­si­blen Gegenargumente!

Dass die Leup­ser Was­ser­ver­sor­gung NICHT auf­ge­las­sen wer­den muss – ist durch Schrei­ben des LRA von 2018 bestätigt:

> Dr. v. Stet­ten hat schon 2017 dem ZwV atte­stiert, dass „die Anla­ge der TwVO entspricht“.

> „Die Roh­was­ser­qua­li­tät war nur 2004 ein­ma­lig mit Kei­nem bela­stet, die Trink­was­ser­qua­li­tät war durch die UV-Ent­kei­mung zu kei­ner Zeit beeinträchtigt“.

> „Die Trink­was­ser­qua­li­tät war zu kei­ner Zeit zu beanstanden“.

Durch den Weg­fall des Brauch­was­ser­be­darfs eines landw. Betrie­bes steht den Leup­sern künf­tig eine Schüt­tungs­re­ser­ve von über 50 % des maxi­ma­len Tages-/Jah­res­be­darfs zur Verfügung.

> Nach­hal­tig zukunfts­si­che­rer kann eine WV kaum sein!

> Die Ver­weil­dau­er des Rein­was­sers im Hoch­be­häl­ter kann durch eine Schwim­mer­schal­tung mit mini­ma­lem Kosten­auf­wand belie­big auf unter 24 Stun­den redu­ziert werden.

> Das Argu­ment, der künf­tig über Erfor­der­lich­keit dimen­sio­nier­te HB-Inhalt wür­de für den Brand­schutz gebraucht, ist nicht auf­recht halt­bar. Kreis­brand­rat Schreck hält die Lösch­was­ser­vor­rä­te, die in Zister­nen und Tei­chen über den Ort ver­teilt jeder­zeit ver­füg­bar sind, ganz offen­sicht­lich für so aus­rei­chend, dass er auf Anfra­ge aktu­ell 2019 unmiss­ver­ständ­lich erklär­te, „er habe die Not­lei­tung aus Kal­ten­thal nach Leups zur Brand­schutz­prä­ven­ti­on NICHT gefordert!“

Es ist unwi­der­leg­bar, dass die Stadt Peg­nitz nach Auf­for­de­rung (mit unzu­tref­fen­der Begrün­dung) durch den ZwV, die­sem die Quell­grund­stücke von Leups, Trockau, Tro­schen­reuth und Zips RECHTS­GRUND­LOS über­eig­net hat. Die Auf­for­de­rungs-E-Mail, den Stadt­rats­be­schluss und den Notar­auf­trag hat der ZwV-Werk­lei­ter im Down­load­be­reich auf der HP des Zweck­ver­bands veröffentlicht.

Dass die Leup­ser im Dezem­ber an die Fern­lei­tung ange­schlos­sen wer­den, wird tat­säch­lich nicht mehr zu ver­hin­dern sein. Das ist aber weni­ger als die hal­be Wahrheit:
Sie wer­den bereits jetzt (ohne Erfor­der­lich­keit!) über die unnö­ti­ge „Not­lei­tung“ aus Kal­ten­thal mit Trink­was­ser aus dem Fern­lei­tungs­netz ver­sorgt. Ob sie dau­er­haft per Jura­was­ser ver­sorgt wer­den, oder die­se Lei­tung nur zur red­un­dan­ten Not­ver­sor­gung als 2. Stand­bein der fort­be­stehen­den Eigen­ver­sor­gung die­nen wird, ist noch nicht abschlie­ßend juri­stisch und poli­tisch entschieden.*

Der dau­er­haf­ten Fern­lei­tungs­ver­sor­gung steht ent­ge­gen: – Der Beschluss des Umwelt­aus­schus­ses des bay. Land­tags vom Febru­ar 1980, von der in den 70er Jah­ren „ange­dach­ten“ Groß­raum­pla­nung Abstand zu nehmen,
– der ein­stim­mi­ge Beschluss der ZwV Ver­band­rä­te vom März 1981 das Ver­sor­gungs­ge­biet des Ver­bands auf den Land­kreis BT zu beschränken
– und der Land­tags­be­schluss vom März 1981 „klei­ne orts­na­he Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­gen auch dann zu erhal­ten, wenn sie zur Not­ver­sor­gung an ein Fern­lei­tungs­netz ange­schlos­sen werden“.

Nach­zu­le­sen im Down­load­be­reich der HP der Jura­grup­pe in der Rubrik „Zeit­ta­fel“.

Unwi­der­leg­bar ist, dass für Leups wie Trockau eine Ver­bin­dung mit DN 50 mm (bis 15 m³/​h Durch­fluss) bedarfs­ge­recht wäre. Die aber vom ZwV zur Bezu­schus­sung bean­trag­ten Ver­bin­dun­gen Boden­dorf > Leups > Trockau mit DN 200 mm (bis 230 m³/​h Durch­fluss) sind von der Durch­fluss­lei­stung um das sech­zehn­fa­che über­di­men­sio­niert, sie sind also nur erfor­der­lich um die „Ost­erwei­te­rung“ nach Auerbach/​Opf. bedie­nen zu kön­nen. Merk­wür­dig dar­an ist aller­dings, dass gegen­über der Pres­se sowohl der Auer­ba­cher Bür­ger­mei­ster als auch der ZwV-Werk­lei­ter über­ein­stim­mend 2017 erklärt haben, der Anschluss ans Jura­grup­pen­netz die­ne nur der red­un­dan­ten Not­ver­sor­gung. Auer­bach wer­de wei­ter­hin vom Was­ser­werk Ran­na aus dem Vel­den­stei­ner Forst ver­sorgt. Dann wäre auch die­se Lei­tung, nach Tro­schen­reuth und dar­über hin­aus nach Auer­bach, weil nicht dau­er­haft was­ser­füh­rend, NICHT för­de­rungs­fä­hig? Der finan­zi­el­ler Super­gau für den ZwV‑J?

Mit freund­li­chen Grüßen
Leo­pold Mayer
Sude­ten­str. 29
9590 Mistel­gau