Betrü­ger nut­zen PayPal-Bezahl­vor­gän­ge für ihre Zwecke

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Nut­zer des Bezahl-Dienst­lei­sters PayPal wer­den immer wie­der Opfer von Betrü­gern, die Käu­fer dazu drän­gen, Geld mit der Zah­lungs­me­tho­de „Freun­de und Fami­lie“ zu versenden.

Die Täter brin­gen ihre Opfer unter ande­rem in Ver­bin­dung mit Anzei­gen von Online-Ver­kaufs­platt­for­men dazu, Geld via PayPal zu über­wei­sen. Hier­bei soll der Käu­fer als Zah­lungs­me­tho­de „Freun­de und Fami­lie“ anklicken. Die­se Opti­on scheint vor­teil­haft, da weder für den Geld­ver­sen­der noch für den Geld­emp­fän­ger Gebüh­ren anfal­len. Aller­dings besteht auch kein Käu­fer­schutz. Um glaub­haf­ter zu wir­ken, sen­den die Betrü­ger den Opfern das Bild ihres angeb­li­chen Per­so­nal­do­ku­men­tes zu, um ihre Iden­ti­tät zu bestä­ti­gen. Aller­dings sind auch die­se Doku­men­te ergaunert.

Das PayPal-Kon­to wird von den Tätern nur kurz­fri­stig ein­ge­rich­tet, das erhal­te­ne Geld sogleich an Drit­te wei­ter­ge­lei­tet und das Kon­to wie­der gelöscht. Die bestell­te Ware kommt nie­mals an und auch die Sum­me wird von PayPal nicht zurückerstattet.

Die Ober­frän­ki­schen Poli­zei warnt des­halb, die Zah­lungs­me­tho­de „Freun­de und Fami­lie“ bei per­sön­lich nicht bekann­ten Leu­ten zu nutzen.