Auto­fah­rer ent­zieht sich Kon­trol­le und ver­ur­sacht Ver­kehrs­un­fall – Haft­be­feh­le erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A9 / HIM­MEL­KRON, LKR. KULM­BACH / BAY­REUTH. Nach­dem ein Audi-Fah­rer am Diens­tag ver­such­te sich einer Poli­zei­kon­trol­le zu ent­zie­hen und die Fahr­zeug­insas­sen Betäu­bungs­mit­tel bei sich hat­ten, erließ das Amts­ge­richt Bay­reuth auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth am Mitt­woch­mit­tag Haft­be­fehl gegen zwei Männer.

Diens­tag­nach­mit­tag, gegen 16.20 Uhr, woll­te eine Poli­zei­strei­fe das Fahr­zeug, wel­ches mit gestoh­le­nen Kenn­zei­chen auf der Auto­bahn A9 in Rich­tung Süden unter­wegs war, kon­trol­lie­ren. Anstatt den Anwei­sun­gen der Poli­zi­sten zu fol­gen, gab der 23-jäh­ri­ge Fah­rer Gas und ver­ließ die Auto­bahn an der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Nord. Dort fuhr er in den Kreis­ver­kehr ein, kam von der Fahr­bahn ab und blieb in einer Böschung lie­gen. Bevor der Audi zum Ste­hen kam, konn­te die Poli­zei­strei­fe beob­ach­ten, wie die Insas­sen etwas aus den Fen­stern war­fen. Wie sich spä­ter her­aus­stell­te, han­del­te es sich dabei um die Dro­ge Cry­stal-Meth. Ein Poli­zei­hund, der zur Auf­fin­dung von Betäu­bungs­mit­teln spe­zia­li­siert ist, unter­stüt­ze die Beam­ten vor Ort bei der Suche nach den Dro­gen. Auf der Stra­ße und um das Fahr­zeug fan­den sie Cry­stal im nied­ri­gen drei­stel­li­gen Gramm­be­reich. Für die Unfall­auf­nah­me und zur Absi­che­rung der Poli­zei­kräf­te muss­te der Kreis­ver­kehr für den Ver­kehr gesperrt werden.

Der 23-jäh­ri­ge Fah­rer und sei­ne zwei Mit­fah­rer, ein 21-jäh­ri­ger Mann und eine 17-jäh­ri­ge Frau, wur­den vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Beam­te aus Sach­sen durch­such­ten dar­auf­hin die drei Woh­nun­gen der Insas­sen in Leip­zig. Dabei fan­den die Beam­ten bei den bei­den Män­nern wei­te­re Betäu­bungs­mit­tel und in einer Woh­nung eine Schreck­schuss­waf­fe sowie einen Schlag­stock und Pfef­fer­spray. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft erließ das Amts­ge­richt Bay­reuth gegen die 23-jäh­ri­gen und 21-jäh­ri­gen Män­ner Haftbefehl.

Alle drei müs­sen sich nun wegen des ille­ga­len Besit­zes und Han­dels von Betäu­bungs­mit­teln, die bei­den Män­ner zusätz­lich wegen Han­del von Betäu­bungs­mit­teln mit Waf­fen ver­ant­wor­ten. Zusätz­lich wird gegen den Fah­rer wegen ver­schie­de­ner ver­kehrs­recht­li­cher Ver­stö­ße ermit­telt. Die Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth dau­ern an.