Kom­pro­miss bei BN-Kla­ge zum Kanu­fah­ren auf der Wiesent

Gericht­li­che Erör­te­rung führt zu deut­li­chen Ver­bes­se­run­gen im Naturschutz

Anfang August fand im Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth ein vom BN ange­reg­ter Erör­te­rungs­ter­min zum Kanu­ver­leih auf der Wie­sent statt. Es ging um die bis­he­ri­gen und künf­ti­gen Rege­lun­gen durch das Land­rats­amt und kurz­fri­sti­ge Ver­bes­se­run­gen zum Schutz der gefähr­de­ten Arten. An der vier­stün­di­gen Bera­tung waren Ver­tre­te­rIn­nen der Regie­rung von Ober­fran­ken, der Fische­rei­fach­be­ra­tung des Bezirks, des Land­rats­am­tes als Beklag­te mit Gut­ach­te­rin, der drei Kanu­ver­leih­be­trie­be als Bei­gela­de­ne mit Gut­ach­ter und Rechts­an­walt, Ver­tre­ter des BN mit Rechts­an­wäl­tin sowie drei Rich­ter beteiligt.

Mitt­ler­wei­le liegt das Pro­to­koll des Gerichts vor.

Gere­gelt wurde:

Das Land­rats­amt Forch­heim lässt eine FFH-Ver­träg­lich­keits­prü­fung erstel­len und wird die Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung vom 12.04.2018 ändern. Künf­tig sind die Num­mer des Boo­tes und die Fahr­strecke sowie Name und Anschrift aller Mit­fah­ren­den zu dokumentieren.

In der Zeit vom 01.06. bis 15.06. darf die Wie­sent fluss­ab­wärts von der Ein­stiegs­stel­le Streit­berg bis zur Aus­stiegs­stel­le Eber­mann­stadt nicht mehr mit Miet­boo­ten befah­ren wer­den. Die Strecke von Muggendorf/​Beru bis Streit­berg darf in die­sem Zeit­raum nur noch mit Gui­des und erst ab 12:00 Uhr befah­ren wer­den. An der Ein­stiegs­stel­le Pul­ver­müh­le dür­fen im genann­ten Zeit­raum Ein­stie­ge der Miet­boo­te nur in der Zeit von 9:30 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr erfol­gen. An der Ein­stiegs­stel­le Doos dür­fen im genann­ten Zeit­raum nach 12:00 Uhr kei­ne Ein­stie­ge mehr erfolgen.

Der BUND Natur­schutz wird in dem anste­hen­den Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die Zeit nach Sep­tem­ber 2020 und im Rah­men der bereits lau­fen­den Ver­träg­lich­keits­un­ter­su­chung über wich­ti­ge Ergeb­nis­se infor­miert und ent­spre­chend beteiligt.

Das Land­rats­amt wird ihm mit­ge­teil­ten Ver­stö­ßen zeit­nah unter Beach­tung des Grund­sat­zes der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit nach­ge­hen. Die Mit­glie­der der Natur­schutz­wacht wer­den nach­ge­schult, damit fest­ge­stell­te Ver­stö­ße effek­tiv ver­folgt wer­den kön­nen. Es wer­den stich­punkt­ar­ti­ge Kon­trol­len der Fahr­ten­bü­cher mit einem Abgleich der tat­säch­lich erfolg­ten Fahr­ten auch wäh­rend der Sai­son durchgeführt.

Das Land­rats­amt wird unter Berück­sich­ti­gung der jeweils aktu­el­len Pegel­stän­de soweit fach­lich not­wen­dig auch außer­halb der im Bescheid genann­ten Maß­ga­ben Sper­run­gen der Befah­rung anordnen.

Der BUND Natur­schutz kann an den Beleh­run­gen der Kanu­tou­ri­sten durch die Ver­leih­fir­men teil­neh­men, die­se wer­den unter­ein­an­der abgestimmt.

Für den Fall, dass meh­re­re Boots­ent­lei­her vor Ort sind und die Wie­sent befah­ren wol­len, wird die Ein­wei­sung durch die Bei­gela­de­nen grup­pen­wei­se und auch die Ein­set­zung der Boo­te ins Was­ser zeit­lich unmit­tel­bar hin­ter­ein­an­der erfolgen.

Die Ver­ein­ba­run­gen gel­ten ab sofort. Die bei­den Kla­ge­ver­fah­ren des BN (Eil­kla­ge zum Sofort­voll­zug, Kla­ge gegen die Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung) sind damit beendet.

„Auch wenn nicht alle For­de­run­gen des BN zu 100% durch­ge­kom­men sind, so muss­ten die Kanu­ver­lei­her und das Land­rats­amt erheb­li­che Zuge­ständ­nis­se für den Natur­schutz machen. Am wich­tig­sten erscheint uns im BN, dass alle auf­ein­an­der zuge­hen sol­len, um ab 2020 die Nut­zung der Wie­sent im Sin­ne der Natur zu regeln. Erfreu­lich ist auch die Klar­stel­lung, dass der BN über die Ergeb­nis­se der FFH-Ver­träg­lich­keits­un­ter­su­chung infor­miert und im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren betei­ligt wer­den muss. Der BN ist zur kon­struk­ti­ven Zusam­men­ar­beit ger­ne bereit, bis­lang wur­den wir vom Land­rats­amt dazu ja nicht zuge­las­sen“, so Mar­tin Geil­hu­fe, Lan­des­be­auf­trag­ter des BN.

„Dass der Boots­ver­kehr zum Schutz der Arten­viel­falt an der Wie­sent bis zum 15.06. ein­ge­schränkt wur­de, ist auch mit Blick auf den zuneh­men­den Arten­schwund eine gute Ent­schei­dung. Hier haben wir lan­ge gerun­gen, weil dies für den Natur­schutz ein sehr wich­ti­ger Punkt war“, so Chri­sti­an Kiehr, 1. Vor­sit­zen­der der Orts­grup­pe Ebermannstadt/​Wiesenttal des BN.

„Unse­re Doku­men­ta­ti­on von Ver­stö­ßen gegen bereits gel­ten­de Regeln hat eben­falls gewirkt. Das Land­rats­amt muss­te ein­ge­ste­hen, dass die Rege­lun­gen aus der Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung in der Pra­xis nicht umge­setzt wer­den. Die Behör­den und die Boots­ver­lei­her müs­sen jetzt zei­gen, ob Ihnen der Schutz der Natur unse­rer Hei­mat wirk­lich wich­tig ist. Wir hof­fen, dass die Ver­ant­wort­li­chen erken­nen, dass ein natur­ver­träg­li­cher und scho­nen­der Tou­ris­mus der Frän­ki­schen Schweiz bes­ser steht als unge­zü­gel­ter Kom­merz mit Fun&Action“, so Kiehr.

Der BN wird nun beob­ach­ten, ob gra­vie­ren­de Ver­stö­ße durch das Land­rats­amt geahn­det wer­den und war­tet anson­sten das Ergeb­nis der FFH-Ver­träg­lich­keits­un­ter­su­chung ab. Dann wird es dar­auf ankom­men, 2020 eine neue Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung zu erar­bei­ten. Die gel­ten­den Schutz­ge­set­ze müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Es ist durch­aus mög­lich, dass die­se Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung auch mit wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen bis hin zu Sper­run­gen ver­bun­den sein kann. Dies gilt auch für die sog. Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung, die vom Land­rats­amt für die Flach­was­ser­stel­len bei Trocken­heit novel­liert wer­den müsste.

Anhang/​Chronologie

Der BUND Natur­schutz hat­te zuletzt 2018 das Land­rats­amt Forch­heim auf­ge­for­dert, den Kanu­ver­leih­be­trieb an der Wie­sent wäh­rend der Vogel­brut­zeit bis 15.6. zu unter­bin­den. In den zum Boots­fah­ren zuge­las­se­nen Som­mer­mo­na­ten sind zu vie­le Boo­te unter­wegs, des­halb kön­nen die euro­pä­isch geschütz­ten Vogel­ar­ten wie Eis­vo­gel oder Zwerg­tau­cher dort kaum mehr brü­ten. Und weil sich zu vie­le Kanu­ten nicht an die Regeln hal­ten und unter­wegs mal im Fluss aus­stei­gen, gegen die Strö­mung pad­deln oder unge­eig­ne­te, nicht zuge­las­se­ne Boo­te nut­zen, ist auch die euro­pä­isch geschütz­te Unter­was­ser­ve­ge­ta­ti­on, das Mar­ken­zei­chen der Wie­sent, stark im Rückgang.

2018 wur­de durch das Land­rats­amt die Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung erneut erteilt, die den Kanu­ver­lei­hern den Ver­leih bereits zum 1.5.2019 und auch in den Fol­ge­jah­ren ab die­sem Zeit­punkt erlaubt.

Am 8. April 2019 hat der BUND Natur­schutz Kla­ge gegen die Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung des Land­rats­am­tes Forch­heim ein­ge­reicht. Ziel war und ist es, den Schutz der Wie­sent als natur­na­her Fluss, der euro­pä­isch geschütz­ten Lebens­räu­me und der geschütz­ten und bedroh­ten Fisch- und Vogel­ar­ten sicher­zu­stel­len. Das Fluss­sy­stem Wie­sent ist Bestand­teil des euro­päi­schen Natu­ra-2000-Schutz­ge­biets „Wie­sent­tal mit Sei­ten­tä­lern“ Nr. 6233–371 sowie des Vogel­schutz­ge­biets Nr. 6233–471.

Das Land­rats­amt Forch­heim hat­te dar­auf­hin am 7. Mai auf Antrag der Kanu­ver­lei­her einen sog. Sofort­voll­zug erlas­sen, mit dem ihnen der Betrieb wie­der gestat­tet wur­de. Es stell­te hier die Inter­es­sen der drei Betrie­be über das der All­ge­mein­heit und behaup­te­te, „der Nach­weis, dass das Kanu­fah­ren zu erheb­li­chen Ein­grif­fen führt, kann nicht geführt wer­den.“ Tat­säch­lich hat­te das Land­rats­amt aber in der Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung eine Ver­träg­lich­keits­prü­fung für erfor­der­lich gehal­ten und die­se nach eige­nen Aus­sa­gen zwi­schen­zeit­lich in Auf­trag gegeben.

Am 15.5.19 stell­te der BUND Natur­schutz des­halb Eil­an­trag mit dem Ziel, den Ver­leih gericht­lich wie­der zu unter­sa­gen. Der BN wird bei der Kla­ge unter­stützt vom Baye­ri­schen Kanu­ver­band, dem das Geba­ren der Boots­ver­lei­her an der Wie­sent und das des Land­rats­am­tes Forch­heim eben­falls ein Dorn im Auge ist.

Zwi­schen­zeit­lich hat­te der BN sei­ne Kla­ge in der Haupt­sa­che gegen­über dem Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth begrün­det. Die Kla­ge hat zum Ziel, die gel­ten­de Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung auf­he­ben zu las­sen. Hin­ter­grund ist die Rechts­auf­fas­sung des BN, dass vor dem Erlass der Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung eine Ver­träg­lich­keits­prü­fung vor­lie­gen muss und nicht erst Jah­re spä­ter. Er beruft sich dabei auf Euro­pa­recht und betritt mit der Kla­ge juri­stisch Neu­land. Weder wur­de der Natur­schutz­ver­band bei den Vor­ge­sprä­chen über Beein­träch­ti­gun­gen und Rege­lun­gen zuge­las­sen noch im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren beteiligt.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat­te am 27.5.19 ein Ver­bot erlas­sen, nach dem die drei Boots­ver­leih­be­trie­be an der Wie­sent bis zum 15.6.2019 für die Fahrt auf der Wie­sent zwi­schen Mug­gen­dorf und Eber­mann­stadt kei­ne Boo­te ver­lei­hen durf­ten. Ziel des Gerichts­be­schlus­ses war es, in erster Linie die in die­sem Bereich gefähr­de­te Brut des euro­pä­isch geschütz­ten Eis­vo­gels sicher­zu­stel­len und die Bela­stun­gen durch den Boots­ver­kehr auf zahl­rei­che ande­re streng geschütz­te Arten zu redu­zie­ren. Der BUND Natur­schutz hat­te dies in einer Eil­kla­ge gefor­dert. Da die Boots­ver­leih­fir­men das Ver­bot nicht akzep­tie­ren woll­ten, leg­ten sie über einen Rechts­an­walt am 28.5.19 Beschwer­de beim Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Mün­chen ein. Die­ser hat am 31.5.19 in einer Eil­ent­schei­dung das Ver­bot bestätigt.

Das Ver­bot wirk­te, die Anzahl der auf der Wie­sent fah­ren­den Boo­te ging deut­lich zurück, die Eis­vö­gel konn­ten ihre Brut durch­brin­gen. Dass nun aus­wär­ti­ge Boots­ver­lei­her die Lücke fül­len wür­den, wie dies von den ört­li­chen Fir­men behaup­tet wur­de, kann der BN bis heu­te nicht bestä­ti­gen. Offen­bar hat die öffent­li­che Bericht­erstat­tung über die Gefähr­dung der Natur an der Wie­sent und über die gericht­li­chen Ver­bo­te zu weni­ger Kanu­tou­ris­mus geführt.

Wegen der extre­men Trocken­heit fiel der Was­ser­stand der Wie­sent im Juli 2019 so stark, dass bestimm­te Berei­che des Flus­ses nicht mehr ohne Boden­be­rüh­rung und damit Schä­den an der geschütz­ten Unter­was­ser­ve­ga­ta­ti­on und den Kies­bän­ken befah­ren wer­den konn­ten. Akti­ve des BN kar­tier­ten die betrof­fe­nen Stel­len und for­der­ten Anfang Juli das Land­rats­amt auf, hier tätig zu wer­den. Ab 5. Juli 2019 muss­te das Land­rats­amt dann die Wie­sent zwi­schen Rothen­bühl und Eber­mann­stadt wegen Nied­rig­was­ser sperren.

Zunächst geht es dar­um, der Vogel­welt im Ufer­be­reich der Wie­sent einen mög­lichst wenig gestör­ten Brut­be­trieb zu ermög­li­chen. Der sog. Gemein­ge­brauch, das Kanu­fah­ren durch Ein­zel­tou­ri­sten mit eige­nen Boo­ten, oft orga­ni­siert in Kanu­ver­bän­den, wird nicht ange­grif­fen. Der Boots­ver­leih steht nach der Sta­ti­stik für 80 % der Boots­fahr­ten auf dem Fluss. Wäre recht­zei­tig die not­wen­di­ge Ver­träg­lich­keits­prü­fung für den Kanu­sport auf dem Fluss durch­ge­führt wor­den, so hät­te man heu­te das Pro­blem nicht. Der BN hat­te die­se recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Prü­fung schon 2010 ein­ge­for­dert, lei­der ohne Erfolg.