Vater mit Mes­ser ver­letzt – Unter­brin­gungs­be­fehl gegen Sohn erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Mit einem Mes­ser ver­letz­te ein 36-Jäh­ri­ger sei­nen 79-Jah­re alten Vater am Don­ners­tag­nach­mit­tag im Bay­reu­ther Westen. Die Kri­mi­nal­po­li­zei und die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth haben die Ermitt­lun­gen wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung aufgenommen.

Am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, gegen 20 Uhr, geriet der 36-Jäh­ri­ge mit sei­nem Vater in dem Rei­hen­haus in der Wei­ßen­bur­ger Stra­ße in Streit. In des­sen Ver­lauf ver­letz­te der Sohn den 79-Jäh­ri­gen mit einem Mes­ser schwer an Kopf und Hals. Bei dem Geran­gel zwi­schen den bei­den erlitt auch die Mut­ter durch einen Schlag eine leich­te Kopf­ver­let­zung. Nach­dem der Vater über den Not­ruf die Poli­zei ver­stän­digt hat­te, konn­te der Sohn vor dem Anwe­sen durch die Ein­satz­kräf­te fest­ge­nom­men wer­den. Sowohl der 79-Jäh­ri­ge als auch sei­ne 74-jäh­ri­ge Ehe­frau muss­ten in einem Kran­ken­haus ärzt­lich ver­sorgt werden.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging am Frei­tag­mit­tag gegen den 36-Jäh­ri­gen Unter­brin­gungs­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Der Mann befin­det sich nun in ärzt­li­cher Behandlung.