Urlaubstipp: Tele­fo­nie­ren auf Kreuz­fahrt­schif­fen – Vor­sicht Kostenfalle!

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Ver­brau­cher soll­ten sich vor­ab beim Rei­se­an­bie­ter informieren

Wer in die­sem Jahr eine Kreuz­fahrt plant, soll­te wis­sen, dass land­ge­stütz­te Mobil­funk­net­ze auf hoher See nicht genutzt wer­den kön­nen. „Immer wie­der wer­den Ver­brau­cher nach ihrer Rück­kehr von hohen Kosten über­rascht, wenn sie unbe­ab­sich­tigt via Satel­lit über ein Mobil­funk­netz an Bord eines Schif­fes tele­fo­nie­ren“, berich­tet Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Vor einer Schiffs­rei­se soll­ten sich Urlau­ber beim Rei­se­an­bie­ter über die Nut­zung von Mobil­funk und Wlan an Bord infor­mie­ren“, rät die Exper­tin. Bis­lang gilt die Kosten­sper­re der EU-Roa­ming-Ver­ord­nung aus­schließ­lich an Land. Eini­ge Anbie­ter haben nun reagiert und eine Roa­ming-Sper­re auf See ein­ge­rich­tet. Dadurch kann sich das Smart­phone nicht mehr unbe­merkt in aus­län­di­sche Net­ze einwählen.

Um ganz sicher­zu­ge­hen, soll­ten Urlau­ber jedoch vor einer Schiffs­rei­se die auto­ma­ti­sche Netz­ein­wahl in den Ein­stel­lun­gen ihres Mobil­funk­ge­räts deak­ti­vie­ren. Das ist auch bei einem Auf­ent­halt in Hafen­nä­he emp­feh­lens­wert. „Sinn­voll ist es außer­dem, auto­ma­ti­sche Updates der Han­dy-Apps für die Dau­er des Urlau­bes aus­zu­schal­ten. So ent­ste­hen durch den Down­load der Updates kei­ne zusätz­li­chen Kosten“, erläu­tert Tat­ja­na Halm. Wer Fra­gen zum The­ma hat, kann sich an die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Die Adres­sen der Bera­tungs­stel­len ste­hen auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. Dort ist auch die Online-Bera­tung zu finden.