Radent­scheid Bam­berg: Offe­ner Brief – „Nord­tan­gen­te sicher und zukunfts­fä­hig machen“

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Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Starke,
sehr geehr­ter Herr Bau­re­fe­rent Beese,
sehr geehr­te Frau Fahr­rad­be­auf­trag­te Spangenberg,

Sub­jek­ti­ves Sicher­heits­emp­fin­den beein­flusst maß­geb­lich die Wahl des Ver­kehrs­mit­tels und spe­zi­ell die des Fahr­rads, wie eine Stu­die erst kürz­lich wie­der­holt belegt hat (vgl. https://​natio​na​ler​-rad​ver​kehrs​plan​.de/​d​e​/​f​o​r​s​c​h​u​n​g​/​s​c​h​w​e​r​p​u​n​k​t​t​h​e​m​e​n​/​s​u​b​j​e​k​t​i​v​e​-​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​i​m​-​r​a​d​v​e​r​k​ehr). Gleich­zei­tig müs­sen – ins­be­son­de­re nach­dem die Rad­un­fall­zah­len im Jahr 2018 so hoch wie noch nie waren – selbst­ver­ständ­lich auch objek­ti­ve Sicher­heits­kri­te­ri­en berück­sich­tigt wer­den. Der Umbau der wich­ti­gen Rad­ver­kehrs­ach­se Regens­bur­ger Ring/​Nord­tan­gen­te ist daher glei­cher­ma­ßen begrü­ßens­wert wie not­wen­dig. Auch wenn es fälsch­li­cher­wei­se immer wie­der so kom­mu­ni­ziert wird, han­delt es sich bei der Nord­tan­gen­te nicht um ein Mil­lio­nen­pro­jekt für den Rad­ver­kehr, son­dern um ein (groß­zü­gig geför­der­tes) Mil­lio­nen­pro­jekt von dem der Rad­ver­kehr zwar pro­fi­tiert, wel­ches aber ins­be­son­de­re auch durch (sinn­vol­le) bar­rie­re­freie Gestal­tung von Kreu­zun­gen und Bus­hal­te­stel­len, sowie der Asphalt­decken­sa­nie­rung für den Auto­ver­kehr in nicht uner­heb­li­chem Aus­maß Kosten ver­ur­sacht. Zudem sind Anpas­sun­gen in der Infra­struk­tur schlicht not­wen­dig, um den selbt gesteck­ten städ­ti­schen Zie­len des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans 2030 nach­zu­kom­men. Zwar ent­spricht die geplan­te Füh­rung an den ver­schie­de­nen Bau­ab­schnit­ten der Nordtangente/​Regens­bur­ger Ring den (ver­al­te­ten und kurz vor einer Über­ar­bei­tung ste­hen­den) Vor­ga­ben, meh­re­re neue­re Erkennt­nis­se und Unter­su­chun­gen legen jedoch nahe, sich nicht allei­ne hier­auf zu beschränken.

Die Unfall­for­schung der Ver­si­che­rer (UDV) sagt z.B.: „Um Rad­fah­rern auf Rad­fahr­strei­fen ein siche­res Über­ho­len inner­halb der Mar­kie­rung zu ermög­li­chen, sind Brei­ten von min­de­stens 2,25 m (inklu­si­ve der lin­ken Mar­kie­rung) erfor­der­lich.“ Auf Grund der hete­ro­ge­nen Geschwin­dig­kei­ten des Rad­ver­kehrs (ins­be­son­de­re auch durch Pedelecs) sind Über­hol­vor­gän­ge v.a. auf viel­be­fah­re­nen Rou­ten wie der Nord­tan­gen­te All­tag und müs­sen ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den. Vgl. https://​udv​.de/​d​e​/​s​t​r​a​s​s​e​/​s​t​a​d​t​s​t​r​a​s​s​e​/​r​a​d​v​e​r​k​e​h​r​/​r​a​d​f​a​h​r​s​t​r​e​i​f​e​n​-​u​n​d​-​s​c​h​u​t​z​s​t​r​e​i​fen

Dar­über, dass 1,5m brei­te Schutz­strei­fen dabei kei­ne zeit­ge­mä­ße Rad­in­fra­struk­tur mehr sind, dürf­te inzwi­schen hof­fent­lich Einig­keit bestehen, denn auch hier sagt Sieg­fried Brock­mann, Lei­ter der UDV: „Schutz­strei­fen sind das Gegen­teil von Rad­ver­kehrs­po­li­tik“, vgl. https://​www​.bike​-bild​.de/​r​e​p​o​r​t​a​g​e​/​l​e​u​t​e​/​i​n​t​e​r​v​i​e​w​-​i​m​-​z​w​e​i​f​e​l​-​f​u​e​r​-​d​i​e​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​7​0​9​4​0​3​.​h​tml Dar­über hin­aus gibt es inzwi­schen eben­falls For­schungs­er­geb­nis­se zu Rad­fahr­strei­fen in Mit­tel­la­ge (RiM), wie er auch auf der Nord­tan­gen­te an der Gau­stadter Kreu­zung geplant ist. Hier pas­sie­ren zwar ins­ge­samt weni­ger Unfäl­le, die­se haben jedoch häu­fig einen deut­lich schwe­re­ren Aus­gang. Dies muss – wenn man die­ses Instru­ment nutzt – bei Brei­te und Aus­füh­rung des RiM zwin­gend berück­sich­tigt wer­den. Vgl. https://​www​.stra​ssen​pla​nung​.tu​-ber​lin​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​f​g​9​6​/​f​o​r​s​c​h​u​n​g​_​p​r​o​j​e​k​t​e​/​R​i​M​/​S​c​h​l​u​s​s​b​e​r​i​c​h​t​_​R​i​M​.​pdf Die obi­gen Erkennt­nis­se sind in der vor­ge­leg­ten Pla­nung für die Nord­tan­gen­te noch nicht berück­sich­tigt. Wir for­dern daher eine Pla­nung, die die unsi­che­ren Stel­len eli­mi­niert und aus­rei­chen­de Wege­brei­ten für den Rad­ver­kehr zur Ver­fü­gung stellt. Nur so kann die Nord­tan­gen­te auch für den Rad­ver­kehr eine Rol­le als wich­ti­ge, siche­re Ver­kehrs­ach­se über­neh­men und damit den Umstieg auf das Fahr­rad för­dern – wie dies in den Zie­len für 2030 im Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan ange­strebt wird. Die nach­fol­gen­den Anfor­de­run­gen an die detail­lier­te Aus­ge­stal­tung der Rad­ver­kehrs­füh­rung haben dabei ins­be­son­de­re einen Vor­teil: Sie ver­ur­sa­chen kei­ne Mehr­ko­sten, ver­bes­sern aber erheb­lich die Sicher­heit des Rad­ver­kehrs. Da davon aus­zu­ge­hen ist, dass es hier in den näch­sten 5–10 Jah­ren kei­ne wei­te­ren Anpas­sun­gen geben wird, ist dies nur fol­ge­rich­tig, da hier in Bezug auf die Ver­kehrs­ent­wick­lung und auch auf dann etwa­ige anfal­len­de Fol­ge­ko­sten lang­fri­stig gedacht wer­den muss. Eine Dimen­sio­nie­rung der Rad­in­fra­struk­tur nur in Regel­brei­te wider­spricht die­ser Lang­fri­stig­keit. Es han­delt sich bei der Nord­tan­gen­te in wei­ten Tei­len nicht um eine enge Alt­stadt­stra­ße, son­dern um eine breit dimen­sio­nier­te Stra­ße, die den Platz für eine gute und auf Grund ihrer Brei­te dann siche­re Rad­in­fra­struk­tur her­gibt. Wir möch­ten dabei fest­hal­ten, dass alles unter 2,25 m Brei­te bereits ein Kom­pro­miss ist, der bei Berück­sich­ti­gung der nach­fol­gen­den Anfor­de­run­gen die Rad­ver­kehrs- und Umwelt­ver­bän­de jedoch die wei­te­re Pla­nung und Aus­füh­rung mit­tra­gen und posi­tiv beglei­ten lie­ße. Soll­ten gerin­ge­re Fahr­spur­brei­ten für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr tat­säch­lich die För­der­fä­hig­keit in Fra­ge stel­len (was wir bei einer Ver­rin­ge­rung um teil­wei­se nur 8cm pro MIV-Spur bezwei­feln), soll die Stadt Bam­berg eine dahin­ge­hen­de Son­der­ge­neh­mi­gung im Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um bean­tra­gen. Bekannt­lich möch­te inzwi­schen sogar Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ster Andre­as Scheu­er in sei­nem Pro­gramm zu mehr Fahr­rad­freund­lich­keit u.a. Modell­pro­jek­te für Kom­mu­nen erleichtern.

Wir sind auf Grund obi­ger Aus­füh­run­gen und auf Grund der mit dem Beschluss der Radent­scheid-Zie­le wei­ter­hin bestehen­den Selbst­ver­pflich­tung zuver­sicht­lich, dass unse­re Ein­ga­ben in der wei­te­ren Pla­nung umge­setzt wer­den. Im Kon­kre­ten soll­te eine zukunfts­ori­en­tier­te Pla­nung wie folgt aus­se­hen (von West nach Ost):

  • In der Cas­pers­mey­er­stra­ße wer­den beid­sei­tig 2,0m Rad­fahr­strei­fen (RFS) ein­ge­rich­tet, aus Rich­tung Gau­stadt kom­mend eben­falls. Der Ver­schwenk über die Schwein­fur­ter Stra­ße wird aus­drück­lich nicht für gut befunden.
  • Gefährliche Fahrradspur in Mittellage

    Gefähr­li­che Fahr­rad­spur in Mittellage

    Auf der Frie­dens­brücke in Rich­tung Gau­stadt wird der Rad­fahr­strei­fen in Mit­tel­la­ge in 3,0m Brei­te mar­kiert, um aus­rei­chen­de Sicher­heits­ab­stän­de zu bei­den Sei­ten zu gewähr­lei­sten (ein Schutz durch beid­sei­ti­ge Mini-Baken s.

  • Anna­str. soll als Opti­on nach Erfah­run­gen in ande­ren Städ­ten in Betracht gezo­gen wer­den). Dar­über hin­aus erfolgt die Mar­kie­rung bis auf den Beginn des RIM mit einer durch­ge­zo­ge­nen Linie und in roter Far­be, um eine Que­rung die­ses Strei­fens durch moto­ri­sier­ten Ver­kehr zu unterbinden.
  • Auf dem Regens­bur­ger Ring von Maria-Ward-Stra­ße bis zur Frie­dens­brücke wird der RFS in 2,0m Brei­te markiert.
  • Vom Mar­kus­platz bis zum Regens­bur­ger Ring wird eine Fahr­rad­stra­ße als Zubrin­ger aus­ge­wie­sen, die so die bestehen­de Fahr­rad­stra­ße Maria-Ward-Stra­ße fortsetzt.
  • Die Mar­kie­rung mit 2,25 m Brei­te im Kreu­zungs­be­reich Anna-Maria-Juni­us-Stra­ße ist erfreu­lich und wird mit 2,25m, min­de­stens jedoch 2,0m bis zur Kreu­zung Maria-Ward-Stra­ße fortgesetzt.
  • Vom Mar­ga­re­ten­damm bis zur Kreu­zung Anna-Maria-Juni­us-Stra­ße erfolgt die Mar­kie­rung des RFS in 2,25m Breite.
  • Der Abschnitt Mem­mels­dor­fer Stra­ße zwi­schen Hei­lig­grab­stra­ße und Lud­wig­stra­ße ist ein Kern­ele­ment der Nord­tan­gen­te für Rad­fah­rer. Eine Aus­füh­rung als Nadel­öhr auf zu schma­ler Fahr­rad­in­fra­struk­tur ist nicht akzep­ta­bel, da es die Bemü­hun­gen um einer siche­ren Ver­kehrs­füh­rung auf der gan­zen Län­ge kon­ter­ka­rie­ren würde.Im Abschnitt Mem­mels­dor­fer Stra­ße zwi­schen Hei­lig­grab­stra­ße und Lud­wig­stra­ße wird eine Ein­bahn­stra­ße ein­ge­rich­tet, die auf den im Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Bam­berg vor­lie­gen­den Unter­su­chun­gen zur Umwelt­ver­bunds­un­ter­füh­rung Zoll­ner­stra­ße unter pla­ne­ri­schem Ein­be­zug von Mem­mels­dor­fer und Kro­na­cher Stra­ße grün­det. Andern­falls reicht der Platz hier weder für eine adäqua­te Fuß- noch Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur aus. Ein Rad­fahr­strei­fen über Regel­brei­te hin­aus ist dann realisierbar.
  • Im Abschnitt Mem­mels­dor­fer Stra­ße zwi­schen Heil­li­grab­stra­ße und Sie­chen­stra­ße fällt der geson­der­te Links­ab­bie­ger­strrei­fen in Rich­tung Gun­dels­hei­mer Stra­ße weg. Der Rad­fahr­strei­fen kann dann in o.g. Brei­te fort­ge­führt werden.
  • Die Ver­rin­ge­rung eines bestehen­den bau­lich getrenn­ten Rad­wegs von Gau­stadt bis zum Mar­ga­re­ten­damm auf nur 1,5m Min­dest­brei­te ist nicht zukunftsorientiert.

Freund­li­che Grüße, 

Chri­sti­an Hader