Nied­rig­was­ser­si­tua­ti­on im Land­kreis Forch­heim: Kei­ne Was­ser­ent­nah­me aus Gewässern

Auf Grund der anhal­ten­den Trocken­heit sind die Was­ser­stän­de in den Bächen und Flüs­sen bereits so nied­rig, dass schon gering­fü­gi­ge Was­ser­ent­nah­men nach­tei­li­ge Aus­wir­kun­gen auf die Gewäs­ser­öko­lo­gie haben können.

Vor allem in klei­ne­ren Gewäs­sern ist schnell die Gren­ze über­schrit­ten, bei der für die Lebe­we­sen im und am Gewäs­ser kein oder zu wenig Was­ser übrig bleibt, wodurch gro­ße Schä­den entstehen.

Das Land­rats­amt Forch­heim weist dar­auf hin, dass eine Was­ser­ent­nah­me der­zeit zum Schutz der Tier- und Pflan­zen­welt nicht mehr zuläs­sig und ein­zu­stel­len ist. Dies gilt auch für was­ser­recht­lich erlaub­te Ent­nah­men und umfasst zudem den Gemein‑, Eigen­tü­mer- und Anlie­ger­ge­brauch, der außer­halb von Nied­rig­was­ser­pe­ri­oden ohne Erlaub­nis mög­lich ist. Das Land­rats­amt Forch­heim bit­tet um Beachtung.