Hohe Bar­geld­sum­me an ver­meint­li­che Poli­zi­sten über­ge­gen – erneu­te War­nung vor Betrugsmasche

Symbolbild Polizei

KULM­BACH / OBER­FRAN­KEN. Bar­geld im unte­ren fünf­stel­li­gen Euro­be­reich erbeu­te­ten Anfang August Betrü­ger, die sich zuvor am Tele­fon als Poli­zei­be­am­te aus­ge­ge­ben haben. Eine 63 Jah­re alte Frau über­gab an ihrer Haus­tü­re zwei­mal Bar­geld an einen unbe­kann­ten Mann. Das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bay­reuth hat die Ermitt­lun­gen über­nom­men. Wie­der­holt warnt die Ober­frän­ki­schen Poli­zei vor der Betrugs­ma­sche „Fal­scher Polizeibeamter“.

Die erfun­de­nen Geschich­ten der Betrü­ger sind stets ähn­lich, bei­spiels­wei­se wird behaup­tet, dass es zu Fest­nah­men gekom­men sei und bei den Tätern Unter­la­gen mit Daten der Ange­ru­fe­nen auf­ge­fun­den wor­den wären. Der Anru­fer lenkt dabei das das Gespräch geschickt auf die Erspar­nis­se, Kon­ten und Wert­ge­gen­stän­de der poten­ti­el­len Opfer, die nun ver­meint­lich nicht mehr sicher sind. Immer wie­der gelingt es den pro­fes­sio­nell auf­tre­ten­den Betrü­gern letzt­end­lich, die Ange­ru­fe­nen zur Über­ga­be ihrer Erspar­nis­se zu bringen.

Am Don­ners­tag, 1. August 2019, spät­nach­mit­tags, erhielt auch die 63-Jäh­ri­ge aus dem Kulm­ba­cher Stadt­teil Man­gers­reuth den ersten Anruf von einem angeb­li­chen Poli­zei­be­am­ten der ört­li­chen Inspektion.

Die­ser erzähl­te der Frau von einem ver­meint­li­chen Ein­bruch in der Nach­bar­schaft. Bei einem Fest­ge­nom­me­nen wäre ein Notiz­zet­tel mit ihrem Namen auf­ge­fun­den und ihr Ver­mö­gen sei somit in Gefahr. Die 63-Jäh­ri­ge wur­de im Rah­men des Tele­fo­na­tes auch mit einem angeb­li­chen ört­li­chen Staats­an­walt ver­bun­den, der die Anga­ben bestä­tig­te. Um sämt­li­che, mög­li­che Beden­ken zu dem Sach­ver­halt und den Anru­fern aus­zu­räu­men, soll­te die Kulm­ba­che­rin, ohne auf­zu­le­gen, auch die Not­ruf­num­mer 110 wäh­len. Der ver­meint­li­che Not­ruf­an­neh­mer bekräf­tig­te selbst­ver­ständ­lich den Sach­ver­halt. Bei dem Tele­fo­nat waren Hin­ter­grund­ge­sprä­che und ‑geräu­sche wie in einer ech­ten Ein­satz­zen­tra­le zu hören.

Durch die Kon­tak­te mit den Per­so­nen und auf­grund des pro­fes­sio­nel­len Vor­ge­hens des Anru­fers ver­un­si­chert, über­gab die 63-Jäh­ri­ge am glei­chen Abend, gegen Mit­ter­nacht, einem „ver­deck­ten Ermitt­ler“ an der Haus­tür einen mitt­le­ren vier­stel­li­gen Euro­be­trag in einem Briefumschlag.

Am Frei­tag­vor­mit­tag mel­de­te sich der angeb­li­che Poli­zei­be­am­te erneut und beun­ru­hig­te die Kulm­ba­che­rin mit der Nach­richt, die Täter hät­ten ver­sucht, Geld vom Kon­to der Frau abzu­he­ben. Da mög­li­cher­wei­se auch eine Bank­an­ge­stell­te in die Straf­ta­ten ver­wickelt sei, soll­te die 63-Jäh­ri­ge das gesam­te Geld von ihrem Kon­to abhe­ben. Dar­auf­hin ging die Frau zu einer Bank­fi­lia­le in der Innen­stadt und hob eine Bar­geld­sum­me im unte­ren fünf­stel­li­gen Bereich ab. Wäh­rend der gan­zen Zeit hielt der Anru­fer sein Opfer am Han­dy unter Kontrolle.

In einem wei­te­ren Tele­fo­nat um 17 Uhr behaup­te­te der Täter nun, die Kas­sie­re­rin der Bank sei fest­ge­nom­men wor­den, da sie mit der Ban­de zusam­men­ar­bei­te. Wei­ter­hin erklär­te er über­zeu­gend, dass es sich bei dem gesam­ten, abge­ho­be­ne Bar­geld­be­trag um Falsch­geld han­delt. Nach­dem die Betrü­ger wei­ter Druck auf die Frau aus­ge­übt hat­ten, über­gab sie in den Abend­stun­den an ihrer Haus­tü­re schließ­lich die gesam­ten „Blü­ten“ an ver­mut­lich den glei­chen Abholer.

In der Fol­ge­zeit kamen der 63-Jäh­ri­ge dann Beden­ken und sie wand­te sich an die Kulm­ba­cher Poli­zei. Die Beam­ten nah­men umge­hend die Ermitt­lun­gen auf.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät:

  • Sei­en Sie stets miss­trau­isch bei Anru­fen, die ihre finan­zi­el­le und/​oder per­sön­li­che Situa­ti­on betreffen.
  • Geben Sie kei­ne Aus­kunft hier­über und been­den Sie umge­hend das Gespräch. Die ech­te Poli­zei wird Sie am Tele­fon nie über Ihre finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se ausfragen.
  • Las­sen Sie sich von einem Anru­fer, der sich als Poli­zei­be­am­ter aus­gibt, den voll­stän­di­gen Namen, die Tele­fon­num­mer und die Dienst­stel­le geben. Legen Sie danach auf und rufen Sie selbst bei der Poli­zei­dienst­stel­le an und las­sen Sie sich den Ein­satz bestätigen.
  • Rufen Sie nie­mals eine Tele­fon­num­mer an, die Ihnen von den Tätern gege­ben wird. Auch nicht die Num­mer, die im Dis­play ange­zeigt wird.
  • Las­sen Sie sich nicht von ver­meint­lich ver­trau­ens­er­wecken­den Ruf­num­mern mit der ört­li­chen Vor­wahl oder der Not­ruf­num­mer 110 in die Irre füh­ren. Die immer pro­fes­sio­nel­ler agie­ren­den Betrü­ger nut­zen auch tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten, mit denen tat­säch­lich exi­stie­ren­de Tele­fon­num­mern von Poli­zei­dienst­stel­len oder Staats­an­walt­schaf­ten im Tele­fon­dis­play ange­zeigt wer­den können.
  • Infor­mie­ren Sie auch älte­re Ver­wand­te und Nach­barn von die­ser Masche.
  • Wäh­len Sie in drin­gen­den Fäl­len den Not­ruf 110.