Ver­käu­fer als Opfer bei Geschäf­ten über Verkaufsplattformen

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN / BAY­REUTH. Immer wie­der wer­den gut­gläu­bi­ge Bür­ger vor allem im Inter­net Opfer von Betrü­gern. Auch die Vor­ge­hens­wei­sen der Täter bei Geschäf­ten im Zusam­men­hang mit Ver­kaufs­platt­for­men wer­den immer viel­fäl­ti­ger. Ver­mehrt ermit­telt auch die Bay­reu­ther Poli­zei in einer Betrugs­ma­sche, in wel­cher der Ver­käu­fer über die ver­meint­lich bereits vor­ge­nom­me­ne Zah­lung des Käu­fers getäuscht wird.

Bei die­ser Vor­ge­hens­wei­se wird der Ver­käu­fer einer Ware, die er über eine Ver­kaufs­platt­form anbie­tet, per Chat oder mit­tels Nach­rich­ten­dien­sten von einem angeb­li­chen Inter­es­sen­ten kon­tak­tiert. Wer­den bei­de sich schließ­lich einig, sichert der Käu­fer umge­hend die Bezah­lung zu. In die­sem Zusam­men­hang über­mit­telt er als „Beweis“ bei­spiels­wei­se einen gefälsch­ten Screen­shot der Über­wei­sung oder die ver­meint­lich vor­ge­nom­me­nen Zah­lung über einen Bezahl­dienst. In vie­len Fäl­len ver­schickt der Täter eine täu­schend echt aus­se­hen­de Zah­lungs­be­stä­ti­gung einer Bank.

Außer­dem erklärt der Betrü­ger, dass der Ver­käu­fer erst über die über­wie­se­ne Sum­me ver­fü­gen kann, wenn er umge­hend einen Post­be­leg zum Nach­weis des Ver­sands der Ware an die an vor­lie­gen­de E‑Mail Adres­se der Bank sen­det. Gut­gläu­big schickt das Opfer dann zei­tig sei­ne Ware auf den Weg.

Auch wenn der Betrug dann erkannt wird, die Post­sen­dun­gen las­sen sich kaum mehr umlei­ten bezie­hungs­wei­se stop­pen. Somit ist der Ver­käu­fer gleich dop­pelt geschädigt.

Bereits zahl­rei­che Fäl­le bear­bei­ten allein die Ermitt­ler der Bay­reu­ther Poli­zei. Die Beam­ten stel­len fest, dass die­se Vari­an­te des Betru­ges in den ver­gan­ge­nen Mona­ten immer mehr zuge­nom­men hat. Auf­fäl­lig ist nach Erkennt­nis­sen der Ermitt­ler, dass in die­sem Zusam­men­hang der Kon­takt fast aus­schließ­lich über eng­li­sche Tele­fon­num­mern läuft und die Adres­sen der Emp­fän­ger der Waren­sen­dun­gen in Eng­land bezie­hungs­wei­se Irland liegen.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät grund­sätz­lich zu beson­de­rer Vor­sicht bei Geschäf­ten über das Inter­net. Beach­ten Sie bei die­ser Betrugs­ma­sche ins­be­son­de­re fol­gen­de Tipps:

  • Las­sen Sie sich vom Käu­fer bezüg­lich des Ver­sands der Ware zeit­lich nicht unter Druck setzen.
  • Ver­sen­den Sie als Ver­käu­fer, selbst bei Erhalt einer Über­wei­sungs-Gut­schrift, die Ware erst meh­re­re Stun­den spä­ter oder am besten am näch­sten Tag.
  • Über­prü­fen Sie nach die­ser Zeit zudem, ob das Geld tat­säch­lich auf ihrem Kon­to­aus­zug erscheint. Dann ist in der Regel ohne Ihre Zustim­mung kei­ne Rück­bu­chung mehr möglich.

Mehr zu Gefah­ren im Inter­net beson­ders beim Online­kauf und wich­ti­ge Tipps erfah­ren Sie hier:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e‑commerce/