Asphalt­ab­la­ge­rung bei Burg­le­s­au muss besei­tigt werden

Bei Burg­le­s­au (in der Nähe von Scheß­litz) ist ein Lager­platz mit einer Flä­che von mehr als 500 Qua­drat­me­tern ohne Geneh­mi­gung ange­legt worden

Land­rat Johann Kalb hat ange­ord­net, dass die nicht geneh­mig­te Abla­ge­rung von Asphalt auf einer Flä­che von mehr als 500 Qua­drat­me­tern in der Nähe von Burg­le­s­au besei­tigt wer­den muss. Dies teil­te das Land­rats­amt zu Wochen­be­ginn dem Ver­ur­sa­cher mit.

Nach­dem die­ser im ver­gan­ge­nen Jahr damit begon­nen hat­te, ohne Geneh­mi­gung einen Lager­platz anzu­le­gen, ver­häng­te das Land­rats­amt im Okto­ber 2018 einen Bau­stopp. Dar­auf­hin reich­te der Bau­herr einen Antrag ein, Sand, Kies und Schot­ter auf dem Are­al abzu­la­gern. Die­sen Antrag lehn­te die Stadt Scheß­litz Ende April ab. Damit ist klar, dass es für die Lager­flä­che kei­ne Geneh­mi­gung geben wird und die bereits erfolg­te ver­bots­wid­ri­ge Abla­ge­rung von Asphalt auf zwei Teil­flä­chen besei­tigt wer­den muss.