Nah­ver­sor­gung in Forth mit Rewe kommt

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Kürz­lich wur­den in der Bau­aus­schuss­sit­zung zum Bebau­ungs­plan „Forth-Süd Nr. 10 – Son­der­ge­biet Ein­zel­han­del süd­west­lich der Ohm­stra­ße“ zunächst die Stel­lung­nah­men der Bür­ger sowie der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge behan­delt. Im Anschluss wur­de der Sat­zungs­be­schluss gefasst. Der Bebau­ungs­plan wird nun dem Land­rats­amt zur Geneh­mi­gung vorgelegt.

Bau­an­trag mit gemeind­li­chem Ein­ver­neh­men – geht wei­ter ans Landratsamt

Par­al­lel dazu wur­de bereits der Bau­an­trag in der Sit­zung vom 9. Juli 2019 behan­delt und das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men erteilt. Nach Abschluss des Erschlie­ßungs­ver­tra­ges, in wel­chem sich der Inve­stor unter ande­rem zur Über­nah­me aller ent­ste­hen­den Kosten ver­pflich­tet hat, kann der Bau­an­trag nun eben­falls dem Land­rats­amt zur Geneh­mi­gung vor­ge­legt werden.

Wei­te­re Informationen:

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