Leser­brief: „Sicher radfahren?“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!
Auf der Luit­pold­brücke über­holt mich, auf dem Fahr­rad unter­wegs, ein Lini­en­bus der Bam­ber­ger Stadt­wer­ke mit einem Sei­ten­ab­stand von viel­leicht knapp 20 cm. Das ist lei­der nicht unge­wöhn­lich, ins­be­son­de­re, wenn wir Rad­ler uns auf einem bau­li­chen Rad­weg, Radfahr‑, soge­nann­ten „Schutz“- oder Sei­ten­strei­fen befin­den, der kei­ne seit­li­chen Sicher­heits­räu­me zur Fahr­bahn auf­weist und, wie in Bam­berg der „Nor­mal­fall“, nicht ein­mal den in tech­ni­schen Regel­wer­ken fest­ge­leg­ten Quer­schnitt aufweist.
Das läßt sich übri­gens (Vor­sicht: nicht unge­fähr­lich) auf der Inne­ren Löwen­stra­ße zwi­schen Kapu­zi­ner­stra­ße und Mar­ga­re­ten­damm sowie umge­kehrt „her­vor­ra­gend“ aus­pro­bie­ren. Denn hier wech­seln die genann­ten For­men der Rad­ver­kehrs­füh­rung in kur­zer Folge.
Das Ver­hal­ten des Bus­fah­rers über­rascht somit nicht wirk­lich. Doch auf dem Heck sei­nes Fahr­zeugs prangt der Auf­kle­ber, der Kraft­fah­rer zur Ein­hal­tung des vor­ge­schrie­be­nen (!) Sei­ten­ab­stands von min­de­stens 1,5 m gegen­über Rad­fah­rern auf­for­dert. Viel­leicht soll­ten ihn die Stadt­wer­ke auch auf der Front­schei­be, von innen les­bar im Sicht­feld des Fah­rers, anbringen.
Daß die­ser Abstand auch ein­zu­hal­ten ist, wenn der Rad­ler sich auf „eige­ner“ Fahr­spur befin­det, wur­de aus tra­gi­schem Anlaß – auch dort hat­te ein Bus­fah­rer den Unfall der Rad­le­rin ver­ur­sacht – gericht­lich bestätigt:
und
Auf der Luit­pold­brücke ist Kraft­fah­rern wie an vie­len ande­ren Stel­len lega­les Über­ho­len der Rad­ler bei Gegen­ver­kehr nicht mög­lich. Die mar­kier­te Spur sug­ge­riert ande­res – und ver­mut­lich ist das von der Ver­kehrs­be­hör­de beab­sich­tigt. Doch hin­ter lang­sa­me­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern zu ver­blei­ben, ist nach Auf­fas­sung der Recht­spre­chung zumut­bar und recht­fer­tigt weder, Rad­fah­rern die Fahr­bahn­nut­zung zu ver­bie­ten, noch, sie durch zu dich­tes Pas­sie­ren zu gefährden.
Es ist mehr als bedau­er­lich, daß sich gera­de der poten­ti­el­le Part­ner des Fahr­rads im Umwelt­ver­bund, der öffent­li­che Per­so­nen­ver­kehr, wenig part­ner­schaft­lich zeigt. Als Alter­na­ti­ve zum moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr, zu Gun­sten lebens­wer­ter Städ­te, siche­rer Mobi­li­tät, gesun­den Umfelds und wert­vol­ler Natur­gü­ter, kön­nen die bei­den Ver­kehrs­trä­ger (in Koope­ra­ti­on mit den Fuß­gän­gern) nur gemein­sam spür­bar posi­ti­ve Ände­run­gen bewirken.
Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig