Bay­reu­ther Fest­spie­le 2019 – Ergän­zen­de Hin­wei­se zu den Sicherheitsmaßnahmen

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Auf­grund der aktu­ell hoch­som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren wei­sen das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt für die Pre­mie­ren­ver­an­stal­tung am 25. Juli 2019 auf die nach­fol­gend ergänz­ten Hin­wei­se zu den Sicher­heits­maß­nah­men hin.

Zuschau­er, die sich am Pre­mie­ren­tag im nahen Umfeld des „Königs­por­tals“ am Roten Tep­pich auf­hal­ten, dür­fen Geträn­ke aus­schließ­lich in Pla­stik­fla­schen und nach vor­he­ri­ger Kon­trol­le durch die Poli­zei in den Sicher­heits­be­reich mit­brin­gen. Ver­bo­ten sind hin­ge­gen Glas- oder Metall­fla­schen und Schir­me aller Art, sowie Gegen­stän­de, die als Waf­fe oder Wurf­ge­schoss Ver­wen­dung fin­den können.

Bay­reu­ther Fest­spie­le 2019 – Hin­wei­se zu den Sicher­heits- und Verkehrsmaßnahmen

Für die Zeit der Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen die Stadt Bay­reuth und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken auf die bis Ende August gel­ten­den Sicher­heits- und Ver­kehrs­re­ge­lun­gen hin.

Auch in die­sem Jahr wer­den sich die Sicher­heits­maß­nah­men für die Auf­füh­run­gen am Grü­nen Hügel am Sicher­heits­kon­zept der ver­gan­ge­nen Jah­re ori­en­tie­ren. Grö­ße­re zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen durch Kon­trol­len blie­ben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zwar aus, trotz­dem soll­ten Fest­spiel­be­su­cher und Gäste ins­be­son­de­re zur Pre­mie­ren­ver­an­stal­tung am 25. Juli bereits bei der Anrei­se mehr Zeit einplanen.

Per­so­nen­kon­trol­len durch die Polizei

Neben Zutritts­kon­trol­len zum Fest­spiel­haus durch einen von der Fest­spie­le GmbH beauf­trag­ten Sicher­heits­dienst, müs­sen Gäste, die sich rund um das Fest­spiel­haus ein­fin­den, mit poli­zei­li­chen Per­so­nen­kon­trol­len rech­nen. Die­se Maß­nah­men betref­fen ins­be­son­de­re Zuschau­er, die sich am Pre­mie­ren­tag zur Auf­fahrt der Ehren­gä­ste und wäh­rend der Auf­füh­rung im wei­te­ren Umfeld des „Königs­por­tals“ (Roter Tep­pich) auf­hal­ten. Um die­se Kon­trol­len zu ver­ein­fa­chen und ohne grö­ße­re Ver­zö­ge­run­gen durch­füh­ren zu kön­nen, emp­fiehlt die Ober­frän­ki­sche Poli­zei ein amt­li­ches Iden­ti­täts­pa­pier mitzuführen.

Kei­ne Ruck­säcke – Kei­ne gefähr­li­chen Gegenstände

Gleich­zei­tig wei­sen die Sicher­heits­be­hör­den dar­auf hin, dass im genann­ten Bereich kei­ne Ruck­säcke oder grö­ße­ren Taschen mit­ge­bracht wer­den dür­fen. Per­so­nen, die Gegen­stän­de dabei haben, die als Waf­fe oder Wurf­ge­schoss Ver­wen­dung fin­den könn­ten, müs­sen eben­falls damit rech­nen, dass ihnen der Zutritt zum geschlos­se­nen Sicher­heits­be­reich von der Poli­zei ver­sagt wird. Dar­über hin­aus soll­ten grö­ße­re Taschen oder Ruck­säcke, die nicht zwin­gend am Ver­an­stal­tungs­ort benö­tigt wer­den, ohne­hin zu Hau­se gelas­sen werden.

Die Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen wei­ter dar­auf hin, dass am Ein­lass ein Aus­weis­do­ku­ment vor­zu­zei­gen ist sowie Gepäck­stücke (grö­ßer als DIN A4), Ruck­säcke und Sitz­kis­sen im Fest­spiel­haus aus Sicher­heits­grün­den nicht gestat­tet sind.

Ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men seit Beginn der Generalproben

Mit Beginn der Gene­ral­pro­ben am 19. Juli 2019 wird die Fest­spiel­auf­fahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee vor den jewei­li­gen Auf­füh­run­gen voll­stän­dig für den Stra­ßen­ver­kehr gesperrt. Eine Zufahrt zu den Park­plät­zen erfolgt aus­schließ­lich über die Tri­stan­stra­ße bzw. die Tann­häu­ser­stra­ße (vom „Grü­nen Baum“ kom­mend) und die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“. Besu­chern, die über die Auto­bahn A9, Aus­fahrt Bay­reuth-Nord, anrei­sen, wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger Stra­ße kom­mend am „Grü­nen Baum“ abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu fol­gen. An ein­zel­nen Kreu­zun­gen wird der Ver­kehr im Bedarfs­fall durch die Poli­zei geregelt.

Da erfah­rungs­ge­mäß mit einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men rund um den Fest­spiel­hü­gel zu rech­nen ist, wird emp­foh­len, recht­zei­tig vor Vor­stel­lungs­be­ginn anzu­rei­sen und die Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereits bei der Anfahrt bereit­zu­hal­ten. Die Park­ge­büh­ren in Höhe von 5 Euro pau­schal pro Tag für die Besu­cher­park­plät­ze B und E wer­den unmit­tel­bar an der Zufahrt zu den Park­plät­zen von den durch die Stadt Bay­reuth ein­ge­setz­ten Park­platz­ein­wei­sern vereinnahmt.

Schwer­be­hin­der­te mit einem amt­li­chen Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis ste­hen auf dem Park­platz „B“, bezie­hungs­wei­se ab Frei­tag, 26. Juli, auf Park­platz „A“, geson­dert aus­ge­wie­se­ne und kosten­freie Park­plät­ze zur Verfügung.

Für geh­be­hin­der­te Fest­spiel­gä­ste, die durch einen Fah­rer oder ein Taxi gebracht wer­den, ist eine Anfahrts­mög­lich­keit über die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“ bis zur Absper­rung am Fest­spiel­haus gege­ben. Vor­aus­set­zung ist min­de­stens das Merk­zei­chen „G“ im Aus­weis des Ver­sor­gungs­am­tes bezie­hungs­wei­se ein amt­li­cher Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis. Es erfolgt eine Kon­trol­le durch die Poli­zei. Fahr­zeu­ge müs­sen den Bereich umge­hend nach Abset­zen der Per­son verlassen.

Taxi­stand­plät­ze wer­den am Fuße des Fest­spiel­hü­gels in der Gon­tard­stra­ße sowie im Fest­spiel­park an der Tri­stan­stra­ße eingerichtet.

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, Don­ners­tag, 25. Juli 2019, sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen, gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tri­stan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und „An der Bür­ger­reuth“ umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen bereits ab Frei­tag, 19. Juli 2019 und gel­ten für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Die­se sind zwin­gend zu beach­ten; unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Hin­wei­se für Gäste und Besu­cher des Staats­emp­fangs am Neu­en Schloss

Gäste und Besu­cher des an die Pre­mie­ren­vor­stel­lung anschlie­ßen­den Staats­emp­fangs im Neu­en Schloss wer­den gebe­ten, die nach­fol­gen­den Ver­kehrs- und Sicher­heits­maß­nah­men zu berücksichtigen.

Bereits vor Beginn des Staats­emp­fangs wird die Lud­wig­stra­ße gegen 18 Uhr für den Stra­ßen­ver­kehr gesperrt und eine Zufahrt ist nur noch berech­tig­ten Fahr­zeu­gen vor­be­hal­ten. Gleich­zei­tig gilt für die Lud­wig­stra­ße eine umfas­sen­de Halt­ver­bots­re­ge­lung. Gäste und Besu­cher, die mit ihrem Fahr­zeug anrei­sen, soll­ten des­halb auf die übri­gen öffent­li­chen Park­mög­lich­kei­ten im Stadt­ge­biet aus­wei­chen und dies bei ihrer Anrei­se bereits einplanen.

Dar­über hin­aus wer­den Poli­zei­be­am­te im Zuschau­er­be­reich vor dem Neu­en Schloss eben­falls Per­so­nen­kon­trol­len durch­füh­ren. Auch hier dür­fen kei­ne Ruck­säcke und grö­ße­ren Taschen oder Gegen­stän­de, die als Waf­fe oder Wurf­ge­schoss Ver­wen­dung fin­den könn­ten, mit­ge­bracht werden.