Anker­zen­trum in Bam­berg: For­de­rungs­ka­ta­log an Staats­re­gie­rung übergeben

Ver­tre­ter der Städ­te und Land­krei­se mit Anker­zen­tren tref­fen sich mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann in Ingolstadt

Bereits zum vier­ten Mal tra­fen sich die baye­ri­schen Kom­mu­nen mit einem Anker­zen­trum zu einem Netz­werktref­fen, das der Bam­ber­ger Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke ins Leben geru­fen hat. In Ingol­stadt über­ga­ben Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von sie­ben Städ­ten und einem Land­kreis nun ein gemein­sa­mes Posi­ti­ons­pa­pier an den Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann. „Bei die­sem Posi­ti­ons­pa­pier han­delt es sich nicht um eine Kampf­an­sa­ge“, so Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke bei der Über­ga­be. „Die Kom­mu­nen wis­sen, dass sie Ver­ant­wor­tung über­neh­men müs­sen und sie tun dies auch. Wir wol­len mit die­ser Initia­ti­ve aber gemein­sa­me Inter­es­sen bei der Staats­re­gie­rung durch­set­zen,“ so Starke.

Zen­tra­le For­de­rung des Posi­ti­ons­pa­piers ist, dass die in Bay­ern ein­ge­rich­te­ten Anker­zen­tren inklu­si­ve aller Depen­dan­cen eine Kapa­zi­täts­gren­ze von jeweils maxi­mal 1.500 Per­so­nen nicht über­schrei­ten dür­fen. Zudem sol­len die ver­ein­bar­ten Befri­stun­gen für den Betrieb der Anker­zen­tren unwi­der­ruf­lich ein­ge­hal­ten und poli­tisch garan­tiert wer­den. „Dadurch wird drin­gend benö­tig­ter Wohn­raum frei,“ so Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. Neben der Flücht­lings­un­ter­brin­gung in den Anker­zen­tren soll kei­ne wei­te­re Zuwei­sung von Asylbewerbern/​Flücht­lin­gen in die jewei­li­ge Gebiets­kör­per­schaft erfol­gen und die bestehen­den Gemein­schafts­un­ter­künf­te schnellst­mög­lich auf­ge­löst wer­den. Dar­in sind sich die betrof­fe­nen Kom­mu­nen einig.

Außer­dem wur­de bei dem Netz­werktref­fen gefor­dert, dass in jedem Anker­zen­trum zwei Poli­zei­be­am­te fest sta­tio­niert sein sol­len. „Mit erhöh­ter Poli­zei­prä­senz stär­ken wir inner­halb und außer­halb der Zen­tren Sicher­heit und Ord­nung,“ so der Kommunalpolitiker.

Das näch­ste Netz­werktref­fen soll im Spät­herbst statt­fin­den. Bis dahin, so die Erwar­tung der Ober­bür­ger­mei­ster und Land­rä­te, sol­len kon­kre­te Erklä­run­gen sei­tens der Staats­re­gie­rung abge­ge­ben werden.

Posi­ti­ons­pa­pier der Kom­mu­nen mit einem Ankerzentrum

1. Die in Bay­ern ein­ge­rich­te­ten Anker­zen­tren inklu­si­ve aller Depen­dan­cen dür­fen eine Kapa­zi­täts­gren­ze von jeweils maxi­mal 1.500 Per­so­nen nicht überschreiten.

2. Die ver­ein­bar­ten Befri­stun­gen für den Betrieb der Anker­zen­tren müs­sen unwi­der­ruf­lich ein­ge­hal­ten und poli­tisch garan­tiert werden.

3. Neben der Flücht­lings­un­ter­brin­gung in den Anker­zen­tren wird dort kei­ne wei­te­re Zuwei­sung von Asylbewerbern/​Flücht­lin­gen in die jewei­li­ge Gebiets­kör­per­schaft erfolgen.

4. Noch bestehen­de Gemein­schafts­un­ter­künf­te sind schnellst­mög­lich auf­zu­lö­sen. Dort, wo pri­vat­recht­li­che Ver­ein­ba­run­gen mit Drit­ten bestehen, ist die nächst­mög­li­che Kün­di­gungs­frist zu nutzen.

5. Soweit über die Kapa­zi­täts­gren­ze von 1.500 Plät­zen hin­aus soge­nann­te „stil­le Gebäu­de­re­ser­ven“ gebil­det wur­den, sind die­se unver­züg­lich auf­zu­lö­sen und dem jewei­li­gen Woh­nungs­markt zur Ver­fü­gung zu stellen.

6. Inner­halb der Anker­zen­tren soll auf eine sen­si­ble und aus­ge­wo­ge­ne Ver­tei­lung der Natio­na­li­tä­ten hin­ge­wirkt wer­den, mit dem Ziel, blo­ße Abschie­be­zen­tren zu vermeiden.

7. Über­nah­me sämt­li­cher Kosten durch den Frei­staat, die der jewei­li­gen Gebiets­kör­per­schaft durch den Betrieb des Anker­zen­trums ent­stan­den sind und in Zukunft noch ent­ste­hen wer­den (zzgl. Kosten­über­nah­me für obdach­los gewor­de­ne, aner­kann­te Asylbewerber/​Flücht­lin­ge).

8. Sicher­stel­lung von Trans­pa­renz: Recht­zei­ti­ge Benach­rich­ti­gung der Kom­mu­nen durch die zustän­di­ge Bezirks­re­gie­rung zur aktu­el­len Ent­wick­lung (ins­be­son­de­re zu den unter­ge­brach­ten Natio­na­li­tä­ten, den Fehl­be­leg­ern, der aktu­el­len durch­schnitt­li­chen Ver­weil­dau­er, beson­de­ren Vor­komm­nis­sen, etc.).

9. Ein­rich­tung eines stän­di­gen Ansprech­part­ners (Ombuds­stel­le) für die Anker­zen­tren betref­fen­de Bür­ger­an­lie­gen bei den jewei­li­gen Bezirks­re­gie­run­gen durch den Frei­staat Bayern.

10. Bil­dung einer regel­mä­ßi­gen Gesprächs­run­de – 2 Mal jähr­lich – mit einem Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen den Gebiets­kör­per­schaf­ten mit Anker­zen­tren, den zustän­di­gen Regie­rungs­prä­si­den­tin­nen und Regie­rungs­prä­si­den­ten sowie dem für die Flücht­lings­un­ter­brin­gung zustän­di­gen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Frei­staats Bayern.

11. Die aus­län­der­recht­li­che Zustän­dig­keit ver­bleibt auch für den Per­so­nen­kreis der in der ANKER- Ein­rich­tung Aner­kann­ten bis zu deren Aus­zug aus der AnKER-Ein­rich­tung infol­ge der sog. Fein­steue­rungs­ent­schei­dung zur Wohn­sitz­ver­pflich­tung in eine ande­re Gebiets­kör­per­schaft bei der Zen­tra­len Aus­län­der­be­hör­de des Frei­staa­tes Bay­ern. Die Zen­tra­le Aus­län­der­be­hör­de bear­bei­tet auch die auf­ent­halts­recht­li­che Legi­ti­ma­ti­on, also die Aus­stel­lung der soge­nann­ten Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung nach dem Auf­ent­halts­ge­setz (§ 25 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 81 Abs. 3 Auf­enthG) und lei­tet die durch­zu­füh­ren­de Sicher­heits­über­prü­fung ein.

12. Für alle Tei­le der Anker­zen­tren inklu­si­ve der Depen­dan­cen sorgt der Frei­staat Bay­ern für eine adäqua­te Beschu­lung und Kin­der­be­treu­ung inner­halb der Einrichtung.