Geän­der­te Ver­kehrs­re­ge­lun­gen mit Beginn der Fest­spiel-Gene­ral­pro­ben in Bayreuth

Stadt und Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen auf ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men hin

Die Stadt Bay­reuth und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen mit Blick auf den Beginn der Gene­ral­pro­ben zu den dies­jäh­ri­gen Richard-Wag­ner-Fest­spie­len am Frei­tag, 19. Juli, auf umfang­rei­che ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men hin.

Die Fest­spiel­auf­fahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee wird für den Ver­kehr voll­stän­dig gesperrt. Die Zufahrt zu den Park­plät­zen erfolgt aus­schließ­lich über die Tri­stan­stra­ße bezie­hungs­wei­se die Tann­häu­ser­stra­ße (vom Grü­nen Baum kom­mend) und die Stra­ße An der Bür­ger­reuth. Besu­chern, die über die A 9‑Ausfahrt Bay­reuth-Nord anrei­sen, wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger Stra­ße kom­mend am Grü­nen Baum abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu fol­gen. An ein­zel­nen Kreu­zun­gen wird der Ver­kehr im Bedarfs­fall durch die Poli­zei geregelt.

Da erfah­rungs­ge­mäß mit einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men rund um den Fest­spiel­hü­gel zu rech­nen ist, wird emp­foh­len, recht­zei­tig vor Beginn der Vor­stel­lun­gen anzu­rei­sen und die Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereits bei der Anfahrt bereit­zu­hal­ten. Die Park­ge­büh­ren in Höhe von fünf Euro pau­schal pro Tag für die Besu­cher­park­plät­ze „B“ und „E“ wer­den unmit­tel­bar an der Zufahrt zu den Park­plät­zen von den durch die Stadt Bay­reuth ein­ge­setz­ten Park­platz­ein­wei­sern vereinnahmt.

Schwer­be­hin­der­te mit einem amt­li­chen Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis ste­hen auf dem Park­platz „B“ bezie­hungs­wei­se ab Frei­tag, 26. Juli, auf Park­platz „A“ geson­dert aus­ge­wie­se­ne und kosten­freie Park­plät­ze zur Verfügung.

Für geh­be­hin­der­te Fest­spiel­gä­ste, die durch einen Fah­rer oder ein Taxi gebracht wer­den, ist eine Anfahrts­mög­lich­keit über die Tri­stan­stra­ße und die Stra­ße An der Bür­ger­reuth bis zur Absper­rung am Fest­spiel­haus gege­ben. Vor­aus­set­zung ist min­de­stens das Merk­zei­chen „G“ im Aus­weis des Ver­sor­gungs­am­tes bezie­hungs­wei­se ein amt­li­cher Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis. Es erfolgt eine Kon­trol­le durch die Poli­zei. Fahr­zeu­ge müs­sen den Bereich umge­hend nach Abset­zen der Per­son verlassen.

Taxi­stand­plät­ze wer­den am Fuß des Fest­spiel­hü­gels in der Gon­tard­stra­ße sowie im Fest­spiel­park an der Tri­stan­stra­ße eingerichtet.

Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen beachten

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, Don­ners­tag, 25. Juli, sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tri­stan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und An der Bür­ger­reuth umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen ab Frei­tag, 19. Juli, für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Die­se sind zwin­gend zu beach­ten. Unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Die Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen wei­ter dar­auf hin, dass am Ein­lass ein Aus­weis­do­ku­ment vor­zu­zei­gen ist sowie Gepäck­stücke (grö­ßer als DIN A4), Ruck­säcke und Sitz­kis­sen im Fest­spiel­haus aus Sicher­heits­grün­den nicht gestat­tet sind.