Betrug durch unse­riö­se Hand­werks­fir­men – Poli­zei warnt und gibt Verhaltenshinweise

Symbolbild Polizei

(ots) – Aus aktu­el­lem Anlass warnt die Kri­mi­nal­po­li­zei – haupt­säch­lich in den Berei­chen Erlan­gen, Neu­stadt an der Aisch und Uffen­heim – vor Wer­bung bzw. Ange­bo­ten unse­riö­ser Fir­men und gibt Verhaltenstipps.

In der Ver­gan­gen­heit kam es schon häu­fi­ger vor, dass unse­riö­se Fir­men Dienst­lei­stun­gen ange­bo­ten haben, wel­che über die Tages­zei­tung oder Pro­spekt­ver­tei­lung in Form von Post­wurf-Fly­ern bewor­ben wur­den. Die Masche der Betrü­ger besteht dar­in, dass sie bei­spiels­wei­se Teppich‑, Stein- und Fas­sa­den­rei­ni­gun­gen anbie­ten, doch die spä­ter aus­ge­führ­ten Arbei­ten meist unpro­fes­sio­nell oder man­gel­haft durch­füh­ren. Die Kun­den erhal­ten im Anschluss Rech­nun­gen, die den Arbei­ten bei wei­tem nicht gerecht wer­den und völ­lig über­teu­ert sind. Die Ver­kaufs­bro­schü­ren machen auf den ersten Blick einen seriö­sen Eindruck.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­tio­nen Ans­bach und Erlan­gen war­nen vor die­sen aktu­ell in Mit­tel­fran­ken bewor­be­nen, betrü­ge­ri­schen Ange­bo­ten. Sie raten zu folgendem:

  • Über­prü­fen Sie vor der Auf­trags­ver­ga­be die Glaub­wür­dig­keit der Fir­ma. Recher­chie­ren Sie – wenn mög­lich – zuvor im Inter­net, im Bekann­ten­kreis oder bei der Handwerksammer.
  • Über­prü­fen Sie die ange­ge­be­ne Adres­se sowie die Tele­fon­num­mer, ob dar­un­ter tat­säch­lich eine seriö­se Fir­ma gemel­det ist.
  • Ver­ein­ba­ren Sie vor einer Auf­trags­über­ga­be einen Kosten­vor­anschlag. Infor­mie­ren Sie sich, wel­che Kosten für Ihre Art des Auf­tra­ges übli­cher­wei­se anfal­len. Eine seriö­se Fir­ma wird Ihnen immer einen Kosten­vor­anschlag anbieten.
  • Las­sen Sie kei­ne Frem­den in Ihre Woh­nung. Soll­te dies erfor­der­lich sein, las­sen Sie die Unbe­kann­ten nicht allei­ne. Zie­hen Sie – wenn mög­lich – eine Per­son Ihres Ver­trau­ens hinzu.
  • Soll­ten Sie Opfer der Betrugs­ma­sche gewor­den sein oder ein der­ar­ti­ges Ange­bot erhal­ten haben, zei­gen Sie den Vor­fall umge­hend bei der näch­sten Poli­zei­dienst­stel­le an. In drin­gen­den Fäl­len wäh­len Sie den Poli­zei­not­ruf unter 110.