Plan­un­ter­la­gen für Bay­reu­ther Wohn­ge­biet „Am Eichel­berg“ lie­gen öffent­lich aus

Ent­wurf des Bebau­ungs­plans kann ab 1. Juli im Rat­haus ein­ge­se­hen wer­den – Pla­nung auch online abrufbar

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein Wohn­ge­biet Am Eichelberg/​Panoramaweg aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 29. Juli im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de zu Verfügung.

Vor dem Hin­ter­grund bevor­ste­hen­der Ansied­lun­gen von Arbeits­plät­zen und Bau­vor­ha­ben grö­ße­rer Unter­neh­men will die Stadt neue arbeits­stät­ten­na­he Wohn­an­ge­bo­te ent­wickeln, die kur­ze Wege zwi­schen Woh­nung und Arbeits­platz gewähr­lei­sten. Nach­dem in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für meh­re­re Pro­jek­te der Nach­ver­dich­tung im Bereich der Innen­stadt geschaf­fen wur­den – so zum Bei­spiel für Geschoss­woh­nungs­bau im Glocken­gut, in der Leu­sch­ner­stra­ße oder der Huge­not­ten­stra­ße – erscheint die im Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt vor­ge­se­he­ne Wohn­bau­flä­che am Eichel­berg als ein wich­ti­ger Bau­stein eines auch künf­tig breit gestreu­ten Woh­nungs­an­ge­bo­tes im Stadtgebiet.

Mit dem neu­en Bebau­ungs­plan soll das Sied­lungs­ge­biet Colm­dorf ergänzt wer­den. Die Grund­stücke befin­den sich über­wie­gend in Pri­vat­be­sitz. Der Ent­wurf ver­folgt das Ziel, ein Wohn­ge­biet land­schaft­li­cher Prä­gung mit dif­fe­ren­zier­ten Woh­nungs­an­ge­bo­ten zu ent­wickeln. Dies wird unter ande­rem durch fol­gen­de Pla­nungs­vor­ga­ben erreicht:

  • Maxi­mal 100 Wohn­ein­hei­ten wer­den ermög­licht. Wei­te­re Wohn­ein­hei­ten wer­den im Bebau­ungs­plan­ent­wurf ausgeschlossen.
  • Eine Beein­träch­ti­gung des Pan­ora­ma­wegs als wich­ti­ger Frei­zeit- und Erho­lungs­weg kann durch den gefor­der­ten Min­dest­ab­stand von 70 Meter der künf­ti­gen Neu­be­bau­ung am Sied­lungs­rand ver­mie­den wer­den. Wei­ter­hin wer­den Sicht­be­zie­hun­gen in alle Him­mels­rich­tun­gen gewahrt durch eine die Topo­gra­phie berück­sich­ti­gen­de Pla­nung in Form von Höhen­be­gren­zun­gen und aus­rei­chen­den Abstän­den zum Pan­ora­ma­weg. Der Pan­ora­ma­weg selbst wird wei­ter­hin dau­er­haft als Fuß- und Rad­weg erhalten.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Mai dem vor­lie­gen­den Plan zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit der Durch­füh­rung der wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­te beauf­tragt. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.