Bam­ber­ger GAL: „Muss Stadt in der Unte­ren König­stra­ße sofort handeln?“

Grü­ne bewer­ten EuGH-Urteil zu Luft­schad­stoff­mes­sun­gen für Bam­berg: Bürger*innen haben Anspruch auf Maß­nah­men zur Luft­rein­hal­tung – Mess­sta­ti­on an der Löwen­brücke ist nicht mehr rechtskonform

Das jüng­ste Grund­satz­ur­teil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs zu den Mes­sun­gen von Luft­schad­stof­fen hat auch Aus­wir­kun­gen auf Bam­berg. Davon geht jeden­falls Jonas Glü­sen­kamp von den Bam­ber­ger Grü­nen aus. Der EuGH hat­te fest­ge­stellt, dass Mes­sun­gen gezielt an den Stel­len vor­ge­nom­men wer­den müs­sen, wo auch die höch­sten Schad­stoff­be­la­stun­gen sind. „Genau das ist in Bam­berg nicht der Fall“, wie­der­holt Glü­sen­kamp die von den Grü­nen seit lan­gem vor­ge­brach­te Kri­tik an der offi­zi­el­len LÜB-Mess­sta­ti­on des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Umwelt, die am Ran­de einer Frisch­luft­schnei­se an der Löwen­brücke plat­ziert ist.
Dass dort die Schad­stoff­be­la­stung erwar­tungs­ge­mäß nied­rig aus­fällt, bewies sich bei mobi­len Stick­stoff­di­oxid-Mes­sun­gen, wel­che die Stadt Bam­berg im Jahr 2018 in Eigen­re­gie vor­ge­nom­men hat­te. „Alle Mess­ergeb­nis­se an den sie­ben städ­ti­schen Stand­or­ten lagen höher als die LÜB-Wer­te“, stellt Glü­sen­kamp rück­blickend fest, „der Stand­ort Löwen­brücke ist also nicht aus­sa­ge­kräf­tig und im Sin­ne des EuGH-Urteils nicht rechtskonform.“

GAL-Stad­rä­tin und Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ursu­la Sowa reicht nun eine Anfra­ge im Land­tag ein und will von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wis­sen, wann die Mess­sta­ti­on ver­legt und so für eine geset­zes­ge­mä­ße Über­wa­chung der Schad­stoff­be­la­stung in Bam­berg gesorgt wird. Zusam­men mit ihrer Stadt­rats­kol­le­gin Petra Fried­rich geht sie noch wei­ter und for­dert zudem von der Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung, sofort Maß­nah­men zur Luft­rein­hal­tung zu ergreifen.

„Bei den städ­ti­schen Mes­sun­gen 2018 ergab sich für die Unte­re König­stra­ße im Jah­res­mit­tel­wert eine Stick­stoff­di­oxid­be­la­stung, die ober­halb des Grenz­wer­tes von 40 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter liegt“, fasst Fried­rich zusam­men. Bei Bekannt­ga­be der Ergeb­nis­se im Mai habe die Stadt­rats­mehr­heit gegen das Votum der GAL jedoch des­we­gen kei­nen Hand­lungs­be­darf gese­hen, weil es sich nicht um eine offi­zi­el­le LÜB-Mes­sung han­del­te und weil nur an einer von acht Stel­len der Grenz­wert über­schrit­ten war. „Seit dem EuGH-Urteil muss man das jetzt grund­le­gend anders bewer­ten“, so die ver­kehrs­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen-Stadt­rats­frak­ti­on. „Der EuGH sagt, dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch bei Grenz­wert­über­schrei­tun­gen an ein­zel­nen Mess­stel­len einen Rechts­an­spruch dar­auf haben, dass die Kom­mu­ne han­delt. In der Unte­ren König­stra­ße müs­sen wir also sofort tätig wer­den“, schluss­fol­gert sie und stell­te einen ent­spre­chen­den Antrag.

GAL-Vor­stands­mit­glied Jonas Glü­sen­kamp begrüßt das Urteil, das den Druck auf die Kom­mu­nal­po­li­tik erhöht: „Es ist erfreu­lich, dass aus Euro­pa Schüt­zen­hil­fe für sau­be­re Luft kommt und dass das Vor­ge­hen für Mess­sta­tio­nen ein­deu­tig defi­niert ist. Das ist ein wich­ti­ger Schritt für sau­be­re Luft auch in Bamberg.“