Ener­gie­ver­sor­gung in Bay­ern: weni­ger Strom­tras­sen und mehr Erdkabel

Mehr erneu­er­ba­re Ener­gie durch zusätz­li­che Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Staats­re­gie­rung hat in inten­si­ven Ver­hand­lun­gen mit dem Bund sowie den betrof­fe­nen Län­dern Hes­sen und Thü­rin­gen einen Ver­hand­lungs­stand erreicht, der die Schaf­fung einer ver­läss­li­chen, bür­ger­freund­li­chen, land­schafts­ver­träg­li­chen und dezen­tra­len Ener­gie­ver­sor­gung ermög­licht. Zugleich treibt die Staats­re­gie­rung mit neu­en Mög­lich­kei­ten für Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien im Frei­staat wei­ter vor­an. Die­ses Gesamt­pa­ket ist ein gro­ßer Schritt für eine nach­hal­ti­ge Ener­gie­er­zeu­gung und dau­er­haf­te Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Bay­ern nach der Abschal­tung aller baye­ri­schen Atom­kraft­wer­ke Ende 2022.

Strom­netz: Weni­ger neue Tras­sen, mehr Erd­ka­bel, lei­stungs­fä­hi­ge­res Netz

Die Staats­re­gie­rung hat für die strit­ti­gen Pro­jek­te zum Aus­bau des Strom­lei­tungs­net­zes eine spür­ba­re Ent­la­stung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erreicht: Weder die soge­nann­te P44, eine neue Lei­tung von Alten­feld bzw. Schal­kau in Thü­rin­gen nach Gra­fen­rhein­feld, noch die unter dem Namen P44 mod dis­ku­tier­ten Alter­na­ti­ven wer­den umge­setzt (Anm.d.Red.: betrof­fen wäre u.a. die Land­krei­se Bam­berg und Forch­heim). Bay­ern hat damit eine seit vie­len Jah­ren bestehen­de For­de­rung durch­ge­setzt. Beim Sued­Ost­Link (Anm.d.Red.: betrof­fen ist u.a. der Land­kreis Bay­reuth) wird eine neue inno­va­ti­ve Kabel­tech­no­lo­gie zum Ein­satz kom­men, die ohne eine Ver­brei­te­rung der Tras­se eine deut­li­che Erhö­hung der Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tät ermög­licht. Das ent­la­stet das Strom­netz an ande­rer Stel­le und redu­ziert damit einen wei­te­ren Netz­aus­bau­be­darf. Die soge­nann­te P43, eine neue Lei­tung von Meck­lar in Hes­sen nach Gra­fen­rhein­feld, wird in die Liste der Erd­ka­bel­pi­lot­pro­jek­te des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes auf­ge­nom­men, eben­so wie die Netz­aus­bau­vor­ha­ben Pirach-Plein­ting und Rai­ter­saich-Alt­heim. Mit der Fest­schrei­bung als Erd­ka­bel­pi­lot­pro­jek­te wer­den die Vor­aus­set­zun­gen für eine bür­ger- und land­schafts­ver­träg­li­che Umset­zung der Ener­gie­wen­de geschaf­fen. Es ist ein gro­ßer Erfolg für Bay­ern, dass für alle am Anfang ste­hen­den Pro­jek­te grund­sätz­lich eine Rea­li­sie­rung mit Erd­ka­beln vor­ge­se­hen wird. Mit weni­ger neu­en Tras­sen und mehr Erd­ka­beln ent­steht so ins­ge­samt ein deut­lich lei­stungs­fä­hi­ge­res Netz, das die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Bay­ern erheb­lich stärkt und enorm zur Land­schafts­ver­träg­lich­keit beiträgt.

Ver­sor­gungs­si­cher­heit: Neue Gas­kraft­wer­ke und mehr Kraft-Wärme-Kopplung

Um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Bay­ern auch nach dem Kern­ener­gie­aus­stieg und bei einem hohen Anteil erneu­er­ba­rer, vola­ti­ler Ener­gie sicher­zu­stel­len, setzt die Staats­re­gie­rung ins­be­son­de­re auf die Schaf­fung neu­er Reser­ve­kraft­wer­ke. Dazu hat die Staats­re­gie­rung jetzt beim Bund wesent­li­che Ände­run­gen in den Eck­punk­ten zur Umset­zung der struk­tur­po­li­ti­schen Emp­feh­lun­gen der Koh­le­kom­mis­si­on durch­ge­setzt. Sie bedeu­ten ein gro­ßes Plus an Ver­sor­gungs­si­cher­heit, mehr Pla­nungs­si­cher­heit und Ver­läss­lich­keit für Unter­neh­men und Ver­brau­cher im Frei­staat. Mit dem Bau soge­nann­ter beson­de­rer netz­tech­ni­scher Betriebs­mit­tel mit einem Gesamt­vo­lu­men von 1,2 Giga­watt, der Schaf­fung eines syste­ma­ti­schen Rah­mens für Inve­sti­tio­nen in Reser­ve­ka­pa­zi­tä­ten und mit der Rea­li­sie­rung zusätz­li­cher Gas­kraft­wer­ke, auch betrie­ben mit Kraft-Wär­me-Kopp­lung, hat die Staats­re­gie­rung nun alle drei ihrer Eck­pfei­ler in den Eck­punk­ten des soge­nann­ten „Struk­tur­stär­kungs­ge­setz Koh­le­re­gio­nen“ ver­an­kern kön­nen. Vor­ge­se­hen sind damit die Neu­aus­schrei­bung für (gas­be­trie­be­ne) Reser­ve­kraft­wer­ke in Bay­ern zur Netz­un­ter­stüt­zung, eine natio­na­le Ana­ly­se der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, um den Bedarf an wei­te­re Reser­ve­kraft­wer­ken fest­zu­stel­len, und die Ver­län­ge­rung der För­de­rung für Kraft-Wär­me-Kopp­lung bis 2030. Der Bund hat außer­dem einen Kapa­zi­täts­bo­nus für Süd­deutsch­land zuge­sagt, um etwa in Bay­ern Inve­sti­tio­nen in sol­che Anla­gen zu erleich­tern und den KWK-Aus­bau vor­an­zu­brin­gen. Durch all die­se Maß­nah­men wer­den Effi­zi­enz und Lei­stungs­fä­hig­keit der Ener­gie­ver­sor­gung erhöht und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Bay­ern nach­hal­tig gestärkt.

Erneu­er­ba­re Ener­gien: Mehr Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen für Bayern

Neben neu­en Anrei­zen für Gas­kraft­wer­ke ist auch ein ver­stärk­ter Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien wich­tig, um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit dau­er­haft garan­tie­ren zu kön­nen. Bay­ern setzt dabei als Land mit hoher Son­nen­ein­strah­lung vor allem auf Pho­to­vol­ta­ik. Der Mini­ster­rat beschloss des­halb heu­te eine neue Frei­flä­chen­ver­ord­nung, mit der die bis­he­ri­ge Höchst­gren­ze bei Geneh­mi­gun­gen auf maxi­mal 30 Frei­flä­chen­an­la­gen pro Jahr auf Acker- und Grün­land­flä­chen in benach­tei­lig­ten Gebie­ten Bay­erns auf 70 geneh­mi­gungs­fä­hi­ge Anla­gen pro Kalen­der­jahr erhöht und damit mehr als ver­dop­pelt wird. Mit die­ser Erhö­hung kann das Aus­bau­po­ten­zi­al im Bereich der PV-Frei­flä­chen bereits bei den Aus­schrei­bun­gen der Bun­des­netz­agen­tur im Herbst 2019 genutzt wer­den. Baye­ri­sche Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bekom­men damit die Mög­lich­keit, auf ihren Grund­stücken zusätz­li­che Frei­flä­chen­an­la­gen zu pla­nen und sich im Rah­men der Aus­schrei­bun­gen für einen Zuschlag zu bewer­ben. Das Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um wur­de außer­dem beauf­tragt, in Zusam­men­ar­beit mit dem Umwelt­mi­ni­ste­ri­um und dem Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um nach den Aus­schrei­bun­gen 2019 zeit­nah Anfang 2020 zu eva­lu­ie­ren und einen Vor­schlag für das wei­te­re Vor­ge­hen vor­zu­le­gen. Dabei ist zu prü­fen, ob eine bes­se­re regio­na­le Ver­tei­lung durch Begren­zung der Inan­spruch­nah­me von land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­chen pro Gemein­de mög­lich ist. Durch die beschlos­se­ne deut­li­che Erhö­hung der Zahl geneh­mi­gungs­fä­hi­ger Anla­gen wird mehr Bun­des­för­de­rung direkt zu Betrei­bern baye­ri­scher Anla­gen geholt, die Wert­schöp­fung vor Ort erhöht und die dezen­tra­le Ener­gie­ver­sor­gung in Bay­ern noch­mals spür­bar ausgebaut.