Land­rats­amt Bam­berg: Beim Johan­nis­feu­er eini­ge Spiel­re­geln beachten

Müll­ver­bren­nung beim Johan­nis­feu­er ist kein Kavaliersdelikt

Foto (Quelle: Rudolf Mader): Johannisfeuer

Foto (Quel­le: Rudolf Mader): Johannisfeuer

Pünkt­lich zur Sonn­wend­fei­er wer­den Jahr für Jahr die tra­di­tio­nel­len Johan­nis­feu­er abge­brannt. Häu­fig wird die­ser Brauch jedoch zur „Abfall­ent­sor­gung“ miss­braucht oder Tie­re, die sich in den Holz­hau­fen auf­hal­ten, kom­men im Feu­er ums Leben.

Das Land­rats­amt weist daher dar­auf hin, dass als Brenn­stoff nur unbe­han­del­tes Holz ver­wen­det wer­den darf. Alles, was mit Far­ben, Lacken oder Lasu­ren behan­delt wur­de, gehört nicht in das Feu­er. Auf kei­nen Fall dür­fen Kunst­stof­fe oder alte Auto­rei­fen ver­brannt wer­den. Ver­an­stal­ter von Johan­nis­feu­ern, die das Ver­bren­nen von Müll zulas­sen sowie die Anlie­fe­rer von Unrat bege­hen eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einem Buß­geld belegt wer­den kann.

Um das Leben der Tie­re zu schüt­zen, soll­te zudem das Rei­sig erst am Tag der Fei­er gesam­melt und auf­ge­schich­tet werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen im kosten­lo­sen Fly­er „Johan­nis­feu­er – Zwi­schen Tra­di­ti­on und Recht“ nach­ge­le­sen wer­den. Die­ser ist sowohl am Land­rats­amt Bam­berg als auch bei den Gemein­den erhält­lich und kann zudem im Inter­net unter www.landkreis-bamberg.de/Formulare-Broschüren, Stich­wort „Umwelt­schutz“ her­un­ter gela­den werden.