State­ment des Land­rats­am­tes Forch­heim zum Kanu­fah­ren auf der Wiesent

Die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Bay­reuth ist zunächst ein Zwi­schen­er­geb­nis. Danach dür­fen jetzt zwei Wochen lang vom 01.06. – 15.06.19 kei­ne gewerb­li­chen Kanus auf einem bestimm­ten Abschnitt der Wie­sent fah­ren (Mug­gen­dorf-Eber­mann­stadt). Ab dem 15.06. darf die Wie­sent dann wie­der von Waischenfeld/​Pulvermühle bis Eber­mann­stadt mit pri­va­ten und gewerb­li­chen Kanus befah­ren werden.

Das Gleich­ge­wicht zwi­schen Natur und Umwelt­schutz auf der einen Sei­te und Tou­ris­mus und Frei­zeit­ge­stal­tung auf der ande­ren Sei­te ist Land­rat Dr. her­mann Ulm beson­ders wichtig.

Auch bereits bis­her wur­de das Kanu­fah­ren auf der Wie­sent schon von uns eingeschränkt:

  • nur bestim­me Abschnit­te befahr­bar (ober­halb von Plan­ken­fels und an den Sei­ten­bä­chen nicht
  • nur zu bestimm­ten Tages- und Jahreszeiten
  • nur bestimm­te Anzahl an gewerb­li­chen Kanufahrten
  • beson­de­re Zusatz­auf­la­gen bei Niedrigwasser

Um aber eine Rege­lung bzw. ein Nut­zungs­kon­zept zu fin­den, dass voll­um­fäng­lich allen Belan­gen des Natur- und Arten­schut­zes gerecht wird, sind umfas­sen­de Gut­ach­ten nötig.

Die­se neh­men viel Zeit in Anspruch. Das Land­rats­amt hat zusam­men mit der Fische­rei­fach­be­ra­tung 2018 Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben. Die­se gehen sogar über die Lei­stung einer Ver­träg­lich­keits­prü­fung hin­aus. Mit der Fer­tig­stel­lung ist Ende 2019 zu rech­nen. Auf die­ser Grund­la­ge soll dann ein ent­spre­chen­des Nut­zungs­kon­zept für das Befah­ren sowohl der pri­va­ten als auch gewerb­li­chen Kanus auf der Wie­sent aus­ge­ar­bei­tet werden.

Bis dahin wur­de eine Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung vom Land­rats­amt mit etli­chen Ein­schrän­kun­gen nach bestem Wis­sen und Gewis­sen erteilt.

Das Land­rats­amt begrüßt es, wenn jetzt das Gericht in die­ser Sache die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung trifft, die uns dann hof­fent­lich auch künf­tig wei­ter hilft.

Zudem möch­ten wir beto­nen, dass in den letz­ten Jah­ren das Land­rats­amt eine stän­di­ge Redu­zie­rung bzw. Limi­tie­rung des Kanu­be­triebs erreicht hat. Das letz­te Moni­to­ring zwi­schen Plan­ken­fels und Eber­mann­stadt hat erge­ben, dass der Eis­vo­gel vier Revie­re im Unter­su­chungs­ge­biet hat. Hin­wei­se auf eine Ver­schlech­te­rung der Situa­ti­on durch das Kanu­fah­ren gibt es aktu­ell nicht.

Unser Ziel ist es, dass Kanu­fah­ren auf der Wie­sent sowohl für pri­va­te als auch gewerb­li­che Nut­zer im Ein­klang lang­fri­stig mit der Natur zu regeln. Des­halb ist uns ein Mit­ein­an­der aller Betei­lig­ten wichtig.