Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und Kri­mi­nal­po­li­zei Nürn­berg gelingt Ermitt­lungs­er­folg gegen mut­maß­li­che Fakeshop-Betreiber

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern in Bam­berg und des Poli­zei­prä­si­di­ums Mittelfranken

(ots) Betrü­ge­ri­sche Kon­to­er­öff­nun­gen und der Betrieb von meh­re­ren Fake­shops im Inter­net lie­gen zwei jun­gen Män­nern aus Ber­lin zu Last. Einer befin­det sich bereits seit Mit­te März in Untersuchungshaft.

Einen Schlag gegen mut­maß­li­che Online-Betrü­ger, der aus ermitt­lungs­tak­ti­schen Grün­den erst jetzt öffent­lich gemacht wer­den kann, ist den Staats­an­wäl­ten der bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg errich­te­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und den Beam­ten der Kri­mi­nal­po­li­zei Nürn­berg bereits im März gelun­gen: Zwei jun­ge Män­ner konn­ten in Ber­lin fest­ge­nom­men wer­den. Einer befin­det sich seit Mit­te März in Untersuchungshaft.

Im Okto­ber 2018 ergab sich auf Grund der Anzei­ge einer Kon­to­in­ha­be­rin zunächst der Ver­dacht der Geld­wä­sche. Die Geschä­dig­te gab an, sie ver­fü­ge angeb­lich bei einer Bank über ein Kon­to, von des­sen Eröff­nung sie aber nichts wis­se. Letzt­lich stell­te sich bei den durch­ge­führ­ten Ermitt­lun­gen her­aus, dass es sich um das Kon­to von Betrü­gern han­del­te, die über das Kon­to ihre Online-Geschäf­te abwickeln woll­ten. Im Zuge der Nach­for­schun­gen stie­ßen die Ermitt­ler auf zwei Ber­li­ner im Alter von 23 Jah­ren. Sie sind drin­gend tat­ver­däch­tig, mit betrü­ge­risch erlang­ten Bank­kon­ten und fal­schen Inter­net­sei­ten meh­re­re Hun­dert­tau­send Euro erlangt zu haben. Die Zahl der Geschä­dig­ten ist abschlie­ßend noch nicht bekannt, nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand ist aber von meh­re­ren hun­dert Per­so­nen aus­zu­ge­hen. Eigens für die­sen Ermitt­lungs­kom­plex wur­de die Arbeits­grup­pe „Pro­dukt“ bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Nürn­berg ein­ge­rich­tet, die fünf Beam­te umfasst. Dar­un­ter befin­den sich auch zwei IT-Kriminalisten.

Der Sach­ver­halt stellt sich für die Ermitt­ler der­zeit wie folgt dar: Die Beschul­dig­ten betrie­ben meh­re­re Inter­net­sei­ten, auf denen sich unbe­darf­te Per­so­nen als Pro­dukt­te­ster bewer­ben konn­ten, um einen klei­nen Neben­ver­dienst zu erzie­len. Nach einer kur­zen ver­trau­ens­bil­den­den Umfra­ge soll­ten die „Pro­dukt­te­ster“ über eine her­un­ter­ge­la­de­ne App die Online-Veri­fi­zie­rung bei einer Bank testen – so jeden­falls wur­de es den Teil­neh­mern ein­ge­re­det. In Wirk­lich­keit aber hat­te der jewei­li­ge Tester unwis­sent­lich ein Kon­to auf sei­nen Namen eröff­net, auf das er nach Abschluss des Tests jedoch kei­nen Zugriff hat­te. Statt­des­sen konn­ten die Beschul­dig­ten in der Fol­ge über das neu eröff­ne­te Kon­to verfügen.

Die Beschul­dig­ten nutz­ten die Kon­ten in der Fol­ge dann für einen betrü­ge­ri­schen Online-Han­del im gro­ßen Stil mit nicht exi­stie­ren­den Waren. Sie stell­ten pro­fes­sio­nel­le Ver­kaufs­sei­ten ins Netz, auf denen man zum Bei­spiel preis­re­du­zier­te hoch­wer­ti­ge Werk­zeu­ge bestel­len, mit Vor­kas­se bezah­len und auf die „schnel­le“ Lie­fe­rung war­ten konn­te. Die­se Lie­fe­rung blieb jedoch aus. In ande­ren Fäl­len boten die bei­den jun­gen Män­ner über „gehack­te“ Kon­ten auf Auk­ti­ons­platt­for­men oder Klein­an­zei­gen­por­ta­len Waren an, die eben­falls nicht exi­stier­ten. Die Vor­kas­se­be­trä­ge flos­sen jeweils auf die durch die „Pro­dukt­te­ster“ gene­rier­ten Konten.

Mit­te März die­ses Jah­res loka­li­sier­ten die Arbeits­grup­pe „Pro­dukt“ und die Spe­zi­al­staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern über im Inter­net hin­ter­las­se­ne Spu­ren die Wohn­or­te des Duos. Zuvor wur­den umfang­rei­che tech­ni­sche und per­so­nel­le Maß­nah­men durch­ge­führt, die den Tat­ver­dacht wei­ter erhär­te­ten. Bei meh­re­ren Ein­sät­zen in Ber­lin, bei denen Poli­zei­be­am­te aus Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg ein­ge­setzt waren, iden­ti­fi­zier­te man die Beschul­dig­ten und nahm am 12.03.2019 den Haupt­tat­ver­däch­ti­gen fest. Auf Antrag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft erging Haft­be­fehl. Der Beschul­dig­te befin­det sich seit­dem in einer baye­ri­schen Justiz­voll­zugs­an­stalt. Im Rah­men umfang­rei­cher Durch­su­chungs­maß­nah­men wur­de eine erheb­li­che Men­ge an elek­tro­ni­schem Beweis­ma­te­ri­al sicher­ge­stellt. Es erga­ben sich zudem Hin­wei­se auf den Auf­ent­halts­ort des zwei­ten Beschul­dig­ten. Die­ser konn­te in der Fol­ge am 26.03.2019 vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den, befin­det sich aber wie­der auf frei­em Fuß, da die Vor­aus­set­zun­gen für einen Haft­be­fehl nicht vorlagen.

Der bis­her ermit­tel­te Betrugs­scha­den beläuft sich auf ca. 300.000 EUR. Meh­re­re hun­dert Per­so­nen sol­len auf die betrü­ge­ri­schen Ange­bo­te der Beschul­dig­ten ein­ge­gan­gen sein. Über 60 Bank­kon­ten wur­den für das beschrie­be­ne Vor­ge­hen verwendet.

Den Beschul­dig­ten lie­gen somit zahl­rei­che Fäl­le der gewerbs­mä­ßi­gen Fäl­schung beweis­erheb­li­cher Daten und des gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs zur Last. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu 10 Jah­ren vor. Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Nürn­berg und der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern dau­ern wei­ter an.

Seit dem 1. Janu­ar 2015 besteht bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern. Die­se Zen­tral­stel­le ist bay­ern­weit zustän­dig für die Bear­bei­tung her­aus­ge­ho­be­ner Ermitt­lungs­ver­fah­ren im Bereich der Cyber­kri­mi­na­li­tät. Sie ermit­telt in Zusam­men­ar­beit mit den ent­spre­chen­den Spe­zia­li­sten der baye­ri­schen Poli­zei oder des Bun­des­kri­mi­nal­amts und mit inter­na­tio­na­len Part­nern z.B. bei Angrif­fen auf bedeu­ten­de Wirt­schafts­zwei­ge oder bei Ver­fah­ren aus dem Bereich der orga­ni­sier­ten Cyber­kri­mi­na­li­tät. Auch dann, wenn bei Ver­fah­ren der All­ge­mein­kri­mi­na­li­tät ein hoher Ermitt­lungs­auf­wand im Bereich der Com­pu­ter- und Infor­ma­ti­ons­tech­nik abzu­ar­bei­ten ist, wer­den die Staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le tätig. Die bear­bei­te­ten Fäl­le sind viel­fäl­tig: Sie rei­chen von Hacker­an­grif­fen über Fäl­le des Vor­kas­se-Betrugs im Inter­net, z. B. durch pro­fes­sio­nel­le sog. Fake-Shops, und Fäl­le von Ran­som­wa­re bis hin zum Han­del mit Waf­fen, Dro­gen und Kin­der­por­no­gra­phie im Dark­net. Seit dem 1. August 2018 ist die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern zudem für her­aus­ge­ho­be­ne Fäl­le der Wirt­schafts­cy­ber­kri­mi­na­li­tät zustän­dig. Der­zeit sind 14 Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te und drei IT-Foren­si­ker bei der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern tätig.