Euro­pa­wahl in Forch­heim: Bean­tra­gung eines Wahl­schei­nes und Briefwahlunterlagen

Der Amts­lei­ter des Wahl­am­tes der Stadt Forch­heim, Die­ter Walda, weist auf die Moda­li­tä­ten bei der Bean­tra­gung eines Wahl­schei­nes und der Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Euro­pa­wahl 2019 hin. Allen Wahl­be­rech­tig­ten in Forch­heim wur­de zwi­schen­zeit­lich die Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te für die Euro­pa­wahl zuge­stellt. Auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung ist der Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­schei­nes für die Brief­wahl abge­druckt. Die­ser Antrag kann voll­stän­dig aus­ge­füllt und unter­schrie­ben an das Wahl­amt gesandt werden.

Es wird jedoch aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen per Post­ver­sand der Antrag in einem aus­rei­chend fran­kier­ten Umschlag an das Wahl­amt abzu­sen­den ist.

Bean­tra­gung über Internet:

Außer­dem weist das Wahl­amt dar­auf hin, dass in Forch­heim zusätz­lich zu der übli­chen und bekann­ten Mög­lich­keit zur Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen durch Rück­sen­dung der aus­ge­füll­ten Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te auch die Mög­lich­keit der Bean­tra­gung über das Inter­net und auch über ein Smart­phone oder Tablet besteht. Öff­nen Sie hier­zu die Home­page der Stadt Forch­heim unter http://​www​.forch​heim​.de.

Bereits auf der Start­sei­te der Home­page befin­det sich im rech­ten Bereich der Link „Online-Ser­vices“ zur Wei­ter­lei­tung an das Bür­ger­ser­vice­por­tal, über das die Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt wer­den. Es kann nun durch ent­spre­chen­des Anklicken der Wahl­schein­an­trag aus­ge­füllt und online an das Wahl­amt der Stadt Forch­heim gesandt werden.

Bean­tra­gung über Smart­phone oder Tablet:

Auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te ist ein (ver­schlüs­sel­ter) QR-Code ange­bracht. Mit die­sem QR-Code kön­nen Wahl­be­rech­tig­te die Brief­wahl­un­ter­la­gen mit­hil­fe einer Scan-App von einem Smart­phone oder Tablet aus bean­tra­gen. „Nach dem Scan­nen des QR-Codes gelan­gen Sie direkt zum Bür­ger­ser­vice­por­tal der Stadt und kön­nen den dann bereits mit den jewei­li­gen per­sön­li­chen Daten vor­aus­ge­füll­ten Brief­wahl­an­trag online an das Wahl­amt sen­den“, erklärt Walda.

Die Mög­lich­keit der Bean­tra­gung eines Wahl­schei­nes mit den Brief­wahl­un­ter­la­gen über das Inter­net oder über Smart­phone bzw. Tablet besteht bis Mitt­woch vor der Wahl, 12:00 Uhr. Die­se bei­den Mög­lich­kei­ten der Online-Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen enden am 22.05.2019, weil bei einer spä­te­ren Bean­tra­gung eine recht­zei­ti­ge Zustel­lung der Wahl­un­ter­la­gen nicht mehr gewähr­lei­stet ist.

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen jedoch auch wei­ter­hin fol­gen­de Mög­lich­kei­ten für die Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen zur Verfügung

  • durch per­sön­li­che Vor­spra­che im Wahl­amt der Stadt Forch­heim (bit­te voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Brief­wahl­an­trag oder Per­so­nal­aus­weis bzw. Rei­se­pass mit­brin­gen). Die Aus­ga­be­stel­le für die Brief­wahl­un­ter­la­gen befin­det sich im Ein­woh­ner­mel­de­amt in der Satt­ler­tor­str. 5
  • bzw. mit Bean­tra­gung per e‑Mail (mit Anga­be von Name, Vor­na­me, Geburts­da­tum und Anschrift) an die e‑Mail-Adres­se wahlamt@​forchheim.​de.

Rück­sen­dung der (roten) Wahl­brie­fe an das Wahlamt

Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim bit­tet alle dar­auf zu ach­ten, dass die an das Wahl­amt zurück­zu­sen­den­den (roten) Wahl­brie­fe für die o.g. Wahl recht­zei­tig zur Post gege­ben wer­den. Wahl­brie­fe, die am Wahl­ta­ge nach 18.00 Uhr beim Wahl­amt ein­ge­hen, kön­nen nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Der Wahl­brief soll­te aller­spä­te­stens am zwei­ten Werk­tag vor der Wahl abge­schickt wer­den. Bei der anste­hen­den Euro­pa­wahl ist dies Frei­tag, der 24. Mai 2019. Bei Ein­wurf eines Wahl­brie­fes in einen Brief­ka­sten am Frei­tag vor der Wahl aber bit­te unbe­dingt beach­ten, dass die­ser an die­sem Tage auch noch geleert wird. Wird der Wahl­brief nach der letz­ten Lee­rung am Frei­tag in einen Brief­ka­sten ein­ge­wor­fen, erreicht die­ser die Wahl­be­hör­de erst am Mon­tag und kann dann auch nicht mehr berück­sich­tigt und gewer­tet werden.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Wahl­brie­fe der Stadt Forch­heim bis zum Wahl­sonn­tag um 18:00 Uhr auch per­sön­lich im Wahl­amt (= Ein­woh­ner­mel­de­amt) abge­ge­ben wer­den oder in den Brief­ka­sten beim Ein­woh­ner­mel­de­amt ein­ge­wor­fen werden.

Um ent­spre­chen­de Beach­tung wird gebe­ten, damit gewähr­lei­stet ist, dass auch alle abge­ge­be­nen Stim­men bei der Wahl gewer­tet wer­den können.