Abfahrt ver­hin­dert – Last­wa­gen­fah­rer im Visier

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Zum Ende des Sonn­tags­fahr­ver­bo­tes am spä­ten Sonn­tag­abend kon­trol­lier­ten Poli­zi­sten im Rah­men einer bay­ern­wei­ten, vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Inne­ren initi­ier­ten Akti­on zahl­rei­che Last­wa­gen­fah­rer auch auf ober­frän­ki­schen Rast­plät­zen. Da 15 von ihnen deut­lich alko­ho­li­siert waren, muss­ten die Beam­ten den geplan­ten Fahrt­an­tritt untersagen.

An meh­re­ren Rast­an­la­gen und Autohö­fen ent­lang der ober­frän­ki­schen Auto­bah­nen rich­te­ten die Beam­ten der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­tio­nen am Sonn­tag­abend ihre Kon­troll­stel­len ein. Die Ver­kehrs­spe­zia­li­sten erhiel­ten dabei Unter­stüt­zung von ihren Kol­le­gen der Ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­ste und wei­te­rer umlie­gen­der Dienststellen.

Bei den ganz­heit­li­chen Kon­trol­len des Schwer­last­ver­kehrs rich­te­ten die Beam­ten ihr Augen­merk ins­be­son­de­re auf die Fahr­tüch­tig­keit der Last­wa­gen­fah­rer, die sich mit Ende des Wochen­end­fahr­ver­bo­tes am Sonn­tag­abend, um 22 Uhr, wie­der ans Steu­er ihrer Fahr­zeu­ge setzten.

Die mei­sten der Kraft­fah­rer nah­men das Ange­bot eines Atem­al­ko­hol­te­stes an und bewie­sen damit, dass sie nüch­tern waren. Mit vie­len Fah­rern galt es, sich mit „Hän­den und Füßen“ ver­stän­dig zu machen, da ein Groß­teil der Kon­trol­lier­ten der deut­schen Spra­che nicht mäch­tig war. 15 der ins­ge­samt 411 kon­trol­lier­ten Last­wa­gen­fah­rer stan­den unter Alko­hol­ein­fluss. Bei ihnen zeig­te der Atem­al­ko­hol­test einen Wert von über 0,5 Pro­mil­le an. Somit war es erfor­der­lich, den Fah­rern ihren dem­nächst geplan­ten Fahrt­an­tritt zu untersagen.

Den höch­sten gemes­se­nen Atem­al­ko­hol­wert bei den prä­ven­ti­ven Kon­trol­len vor Fahrt­an­tritt hat­te ein litaui­scher Kraft­fah­rer mit über drei Pro­mil­le. Da er zudem die Arbeit der Poli­zei­be­am­ten vor Ort mas­siv stör­te, muss­ten sie ihn in Gewahr­sam neh­men. Anschlie­ßend schlief er sei­nen Rausch in der Zel­le aus.

Zudem stell­ten die Ver­kehrs­spe­zia­li­sten im Rah­men ihrer Kon­trol­len bei acht Brum­mi­fah­rern Ver­stö­ße gegen die für sie gel­ten­den Sozi­al­vor­schrif­ten fest. Ent­spre­chen­de Anzei­gen nach dem Fahr­per­so­nal­recht waren die Folge.

Ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund eines deut­lich höhe­ren Gefähr­dungs­po­ten­tia­les durch einen schwe­ren Last­wa­gen wur­de den Berufs­kraft­fah­rern in Gesprä­chen mit den Poli­zei­be­am­ten ihre beson­de­re Ver­ant­wor­tung gegen­über ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern verdeutlicht.

Im Zustän­dig­keits­be­reich des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken ereig­ne­ten sich im Jahr 2018 ins­ge­samt 17 Ver­kehrs­un­fäl­le, bei denen die Fah­rer eines Last­kraft­wa­gens alko­ho­li­siert waren. Dabei erlit­ten 16 Per­so­nen teils schwe­re Ver­let­zun­gen. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei wird auf­grund die­ses Unfall­ge­sche­hens und der Ergeb­nis­se des Prä­ven­tiv­ein­sat­zes auch wei­ter­hin ver­gleich­ba­re Kon­trol­len durchführen.