Euro­pa­wahl 2019 in Bay­reuth: Wäh­ler­ver­zeich­nis kann ein­ge­se­hen werden

Am 26. Mai fin­det die Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment statt. Das Wäh­ler­ver­zeich­nis für die Wahl­be­zir­ke der Stadt Bay­reuth kann von Mon­tag, 6. Mai, bis Frei­tag, 10. Mai, zu fol­gen­den Zei­ten im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306 (3. OG), ein­ge­se­hen wer­den: Montag/​Dienstag, 6./7. Mai, sowie Don­ners­tag, 9. Mai, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr; Mitt­woch, 8. Mai, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr; Frei­tag, 10. Mai. von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Der Raum ist bar­rie­re­frei erreich­bar. Wäh­len kann nur, wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist oder einen Wahl­schein hat. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder unvoll­stän­dig hält, kann von Mon­tag, 6. Mai, bis spä­te­stens Frei­tag, 10. Mai, 12 Uhr, Ein­spruch einlegen.

Die Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten bis spä­te­stens 5. Mai eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung samt Vor­druck für einen Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­scheins. Wer kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, aber glaubt, wahl­be­rech­tigt zu sein, muss Ein­spruch gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­le­gen, wenn er nicht Gefahr lau­fen will, sein Wahl­recht nicht aus­üben zu können.

Der Wahl­schein für die Brief­wahl kann bis Frei­tag, 24. Mai, 18 Uhr, bei der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 001 (EG) schrift­lich, elek­tro­nisch oder münd­lich, nicht jedoch tele­fo­nisch, bean­tragt wer­den. Mit dem Wahl­schein erhält die wahl­be­rech­tig­te Per­son einen amt­li­chen Stimm­zet­tel, einen Stimm­zet­tel­um­schlag, einen Wahl­brief­um­schlag sowie ein Merk­blatt für die Brief­wahl. Der Wahl­brief mit dem Stimm­zet­tel und dem Wahl­schein muss spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt eingehen.