Stel­lung­nah­me der BIWO zur Bio­top­kar­tie­rung von Streuobstwiesen

Bio­top­kar­tie­rung bedeu­tet: Lebens­raum erhal­ten. Schutz­wür­di­ge öko­lo­gisch wert­vol­le Lebens­räu­me erfas­sen. Bio­to­pe erfül­len wich­ti­ge Auf­ga­ben im Natur­haus­halt. Bio­to­pe sind in Gefahr durch den Sied­lungs-Gewer­be-Ver­kehrs­we­ge­bau bis hin zu Sport und Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten. Bio­top­kar­tie­rung ist eine Bestands­auf­nah­me, eine Inven­ta­ri­sie­rung. Lie­fert eine Über­sicht und schützt vor Rodung. Wie man sieht, sind unse­re Streu­obst­wie­sen, durch das hirn­lo­se Vor­ge­hen eini­ger Bau­ern (FT 23.4.2019), Ten­denz stei­gend, durch umsä­gen gefähr­det. Streu­obst­wie­sen gehö­ren damit zu den am stärk­sten gefähr­de­ten Bio­top­ty­pen. Streu­obst­wie­sen sind ein land­schafts­prä­gen­der Lebens­raum mit her­aus­ra­gen­der Artenvielfalt.

Wer sei­ne Hei­mat mit allen Mit­teln schüt­zen wer­de, der kann beim Bio­top­schutz für Streu­obst­wie­sen anfan­gen. Bei allen Hor­ror­vi­sio­nen und Panik­ma­che von Ent­eig­nung bis „mir hilft mein Eigen­tum nichts, wenn ich damit nicht machen kann, was ich will“ ist zu fra­gen: Wel­chen Nach­teil hat der Bau­er durch die Anwen­dung der Bio­top­kar­tie­rung von Streu­obst­wie­sen wo exten­si­ve Obst­an­la­gen über 2500 Qua­drat­me­ter unter Bio­top­schutz gestellt wer­den sollen?

Nur Vor­tei­le: Er bekommt Geld. Für die För­de­rung des Streu­obst­an­bau­es und der Ver­mark­tung von Streu­obst­pro­duk­ten gibt es jede Men­ge För­der­pro­gram­me. Von wegen Ent­eig­nung. Kei­nem Bau­ern wird der bis­he­ri­ge oder künf­ti­ge Gebrauch der Streu­obst­wie­se unter­sagt oder in der Wei­se ein­ge­schränkt, dass ihm Eigen­tum ent­zo­gen wird. Für Äpfel, Bir­nen, Kir­schen (süß oder sau­er), Mira­bel­len, Pflau­men, Zwetsch­gen, Nüs­se, unein­ge­schränk­te Nut­zung und Anbau. Die Ver­brau­cher för­dern den Bio­top­schutz durch Kauf der regio­na­len Produkte.

Wor­um geht es? Die Bio­top­kar­tie­rung ist eine Erfas­sung der Lebens­räu­me, um die­se hin­sicht­lich ihrer Bedeu­tung für den Natur­haus­halt zu bewer­ten. Es geht um die Inven­ta­ri­sie­rung der Land­schaft nach natur­schutz­fach­li­chen Gesichts­punk­ten. Und es geht dar­um gesetz­li­che Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die immer sel­te­ner wer­den­den Lebens­räu­me für Tie­re und Pflan­zen vor Beein­träch­ti­gung und Zer­stö­rung zu bewahren.

Es wer­den also die Belan­ge des Natur-und Land­schafts­schut­zes berücksichtigt.

Im Bereich Ver­kehrs­we­ge­bau bie­tet die Bio­top­kar­tie­rung Natur­schutz­be­hör­den und Pla­nungs­bü­ros wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen bei der Pla­nung und Beur­tei­lung von Ein­griffs­vor­ha­ben. Für die Gemein­den sind die Ergeb­nis­se der Bio­top­kar­tie­rung eine sehr wich­ti­ge Grund­la­ge. Sie hilft den Gemein­den im Rah­men der Bau­leit­pla­nung für not­wen­di­ge Erstel­lung eines Land­schafts-und Grün­ord­nungs­pla­nes. Die Ergeb­nis­se der Bio­top­kar­tie­rung sind Grund­la­gen für das Arten-und Bio­top­schutz­pro­gramm, das Land­schafts­ent­wick­lungs­kon­zept, die Regio­nal­plä­ne und ande­res mehr. Die Bio­top­kar­tie­rung bie­tet für land­schafts­pfle­ge­ri­sche Maß­nah­men und im Natur­schutz­pro­gramm ein unent­behr­li­ches Hilfs­mit­tel für die Erstel­lung von Pfle­ge­kon­zep­ten, Schutz­ge­biets­pla­nun­gen, Gebiets-Manage­ment­plä­nen und für den Ankauf öko­lo­gisch wert­vol­ler Flä­chen. Streu­obst­wie­sen gehö­ren durch das Baye­ri­sche Natur­schutz­ge­setz geschützt, kar­tiert, weil die Umwand­lung in Bau­land, Inten­si­vie­rung der Nut­zung, Nut­zungs­auf­ga­be, Umwand­lung in Acker­land, Umwand­lung in Obst­plan­ta­gen etc. Gefähr­dungs­fak­to­ren sind. Streu­obst­wie­sen in einer reich struk­tu­rier­ten Kul­tur­land­schaft wie der Frän­ki­schen Schweiz brau­chen gesetz­li­chen Bio­top­schutz, um nicht zer­stört, gero­det oder geschä­digt wer­den zu kön­nen, so will es das Volksbegehren.

Hein­rich Kattenbeck
BIWO Bür­ger­initia­ti­ve pro Wie­sent­tal Kirchehrenbach