Stadt Bay­reuth schreibt ihr Nah­ver­sor­gungs­kon­zept fort

Unter­la­gen lie­gen ab 26. April im Rat­haus aus und kön­nen auch online ein­ge­se­hen werden

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Frei­tag, 26. April, der Ent­wurf zur Fort­schrei­bung des Nah­ver­sor­gungs­kon­zep­tes samt wei­te­rer Infor­ma­tio­nen aus. Die Unter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 17. Mai im Neu­en Rat­haus, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen in die­ser Zeit auch auf der Web­site der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.

Das Nah­ver­sor­gungs­kon­zept der Stadt Bay­reuth wur­de zuletzt Anfang 2014 fort­ge­schrie­ben. Es hat sich in der pla­ne­ri­schen Steue­rung und Stär­kung der Nah­ver­sor­gungs­struk­tu­ren und bei pla­nungs­recht­li­chen Beur­tei­lun­gen von Ein­zel­han­dels­vor­ha­ben bewährt. Im Ergeb­nis stellt sich in Bay­reuth die gesamt­städ­ti­sche Nah­ver­sor­gung gut dar. Auf den Wett­be­werb der Nah­ver­sor­ger um die zumeist nur betriebs­wirt­schaft­li­che Opti­mie­rung der Stand­or­te und des Fili­al­net­zes sowie die schritt­wei­se Ver­grö­ße­rung der ein­zel­nen Vor­ha­ben muss dage­gen noch immer gezielt und steu­ernd reagiert wer­den. Anson­sten droht eine Aus­dün­nung des Ver­sor­gungs­net­zes und eine damit ver­bun­de­ne Ver­schlech­te­rung der Nah­ver­sor­gungs­qua­li­tät für die Bay­reu­ther Bevölkerung.

In die 2014 erfolg­te Fort­schrei­bung sind wesent­li­che Ent­wick­lun­gen in der nah­ver­sor­gungs­re­le­van­ten Ein­zel­han­dels­struk­tur Bay­reuths ein­ge­flos­sen. Wenn­gleich sich die Nah­ver­sor­gungs­si­tua­ti­on seit­her nicht signi­fi­kant ver­än­dert hat, besteht nun Anlass für eine neu­er­li­che Fort­schrei­bung, da zum einen neue Ent­wick­lun­gen, wie zum Bei­spiel ein Fach­markt­zen­trum an der Justus-Lie­big-Stra­ße oder Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del im Bereich der Tech­no­lo­gie­ach­se, abseh­bar sind und zum ande­ren im Bay­reu­ther Ost all­ge­mei­ner Hand­lungs­be­darf besteht.

Der Bay­reu­ther Osten ist trotz innen­stadt­nah gele­ge­ner Stadt­tei­le wie der Neu­en Hei­mat und der Ham­m­er­statt mit gro­ßen Bevöl­ke­rungs­an­tei­len sowie Stand­ort­op­ti­mie­run­gen bestehen­der Ein­zel­han­dels­be­trie­be ins­ge­samt eher unter­ver­sorgt. Daher ist zu prü­fen, ob grund­sätz­lich ein Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al für die Ansied­lung eines Lebens­mit­tel-Voll­sor­ti­ment­ers gege­ben ist sowie an wel­cher Stel­le und in wel­cher Dimen­si­on dies städ­te­bau­lich ver­tret­bar erfol­gen kann.

Der Bau­aus­schuss des Stadt­ra­tes hat in sei­ner Sit­zung Anfang April den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zur Fort­schrei­bung des Nah­ver­sor­gungs­kon­zep­tes zuge­stimmt. Die Öffent­lich­keit ist ein­ge­la­den, sich über das Kon­zept zu infor­mie­ren und sich an der Pla­nung zu betei­li­gen. Über das Ergeb­nis wird dem Bau­aus­schuss anschlie­ßend berich­tet. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kann schrift­lich zur Pla­nung Stel­lung genom­men wer­den. Das Stadt­pla­nungs­amt nimmt die­se Stel­lung­nah­men per Mail stadtplanungsamt@​stadt.​bayreuth.​de, per Post (Stadt Bay­reuth, Stadt­pla­nungs­amt, Post­fach 10 10 52, 95410 Bay­reuth) sowie per Fax 0921 251771, entgegen.