Wie­der Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Hin­weis des Umwelt­am­tes: Das Abbren­nen von Feu­er­werk in der Nähe des Hor­stes bedeu­tet Stress für den Weißstorch

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Um den Tie­ren eine unge­stör­te Brut­zeit zu ermög­li­chen, soll­te das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe des Hor­stes, also im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth, von Anfang April bis Ende August unter­blei­ben. Hier­auf macht das Umwelt­amt der Stadt auf­merk­sam. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, so ist auf einen aus­rei­chen­den Abstand zum Stor­chen­horst zu ach­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te die­ser min­de­stens 600 Meter betragen.

Der Weiß­storch gehör­te einst zu den am wei­te­sten ver­brei­te­ten Brut­vö­geln in Euro­pa. Jahr­hun­der­te lang war er auch in vie­len deut­schen Dör­fern zu Hau­se. Nach einem star­ken Rück­gang der Bestän­de Ende der 1970er Jah­re, hat sich die Popu­la­ti­on des Weiß­storchs dank eines Arten­hilfs­pro­gramms in den ver­gan­ge­nen Jah­ren wie­der deut­lich erholt. Und so brü­tet schon seit Jah­ren regel­mä­ßig auch ein Stor­chen­paar in Ober­kon­ners­reuth mit gutem Erfolg. Wie schon 2017 sind auch im ver­gan­ge­nen Jahr wie­der drei Jung­stör­che ausgeflogen.

Den­noch gibt es vie­le Gefähr­dun­gen für den Weiß­storch. Direk­te Ver­lu­ste wer­den unter ande­rem durch die Ver­drah­tung der Land­schaft ver­ur­sacht. Vie­le der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che sind das Opfer von Strom­schlag an Masten. Eine wei­te­re Gefahr für die Stör­che sind die sich deut­lich ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern wie Tüm­pel und Wie­sen­grä­ben und die Regu­lie­rung von Flüs­sen sowie die inten­si­ver wer­den­de Nut­zung von Grün­land schmä­lern die Über­le­bens­chan­ce einer Storchenbrut.

Eine neue Gefahr ist erst in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe der Hor­ste hin­zu­ge­kom­men. Dies kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel in Panik das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen. Die Gele­ge küh­len aus, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den von Greif­vö­geln geschlagen.

Wer Weiß­stör­che wäh­rend der Brut­zeit erheb­lich stört, ver­stößt gegen das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz und muss mit einer Geld­bu­ße rech­nen. Unab­hän­gig hier­von sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bayreuth.