Stadt Bay­reuth: Hun­de dür­fen in städ­ti­schen Grün­an­la­gen nur an der Lei­ne geführt werden

Stadt weist auf die Vor­ga­ben der neu gefass­ten Grün­an­la­gen­sat­zung hin

Mit Beginn des Früh­jah­res neh­men beim Ord­nungs­amt der Stadt Bay­reuth Beschwer­den über nicht ange­lein­te Hun­de auf Wie­sen, Park­an­la­gen und Kin­der­spiel­plät­zen, sowie über frei lau­fen­de Hun­de, die Wild­tie­re ver­fol­gen und Hun­der­auf­e­rei­en zu. Die Stadt­ver­wal­tung macht vor die­sem Hin­ter­grund auf die Rege­lun­gen der neu gefass­ten Grün­an­la­gen­sat­zung der Stadt Bay­reuth aufmerksam.

In Grün- und Spiel­an­la­gen müs­sen Hun­de so geführt wer­den, dass ins­be­son­de­re Kin­der, Jog­ger, Rad­fah­rer und ande­re Hun­de­hal­ter nicht gefähr­det oder belä­stigt und die Grün­an­la­gen nicht ver­un­rei­nigt wer­den. Hun­de dür­fen in den Grün­an­la­gen der Stadt nur an einer höch­stens 1,50 Meter lan­gen reiß­fe­sten Lei­ne geführt wer­den. Lei­nen­pflicht gilt übri­gens auch in den Parks der Baye­ri­schen Schlös­ser­ver­wal­tung wie Hof­gar­ten und Ere­mi­ta­ge. Die Per­son, die einen Hund führt, muss jeder­zeit in der Lage sein, das Tier unter Kon­trol­le zu halten.

Die neue Grün­an­la­gen­sat­zung der Stadt steht im Inter­net auf www​.bay​reuth​.de zum Down­load zur Verfügung.

All­ge­mei­ne Pflich­ten für Hundehalten

In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt auf fol­gen­de all­ge­mei­ne Pflich­ten für Hun­de­hal­ter hin: Wer sei­nen Hund frei lau­fen lässt, muss jeder­zeit in der Lage sein, durch Befeh­le oder Zei­chen auf sei­nen Hund aus­rei­chend ein­zu­wir­ken. Es ist die Pflicht eines jeden Hun­de­füh­rers, sei­nen Vier­bei­ner so zu hal­ten, dass die­ser kei­ne Angrif­fe auf ande­re Tie­re oder gar Men­schen aus­füh­ren kann oder in son­sti­ger Wei­se zur Gefahr wird. Das Rat­haus appel­liert an Bay­reuths Hun­de­hal­ter, ihre Tie­re spe­zi­ell im Bereich von Schu­len und Kin­der­gär­ten an der Lei­ne zu füh­ren und hier beson­ders auf­merk­sam zu sein. Hun­de­be­sit­zer haf­ten stets für das Fehl­ver­hal­ten ihres Hun­des, selbst wenn sie kein Ver­schul­den trifft. Hier­bei ist es uner­heb­lich, wer den Hund ausführt.

Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Hundekot

Bei der Stadt gehen auch immer wie­der Beschwer­den über Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Hun­de­kot ein. Die kosten­los zur Ver­fü­gung gestell­ten Hun­de­kot­beu­tel lan­den lei­der oft­mals mit oder ohne Inhalt auf Geh­stei­gen und Wege­rän­dern, in Sträu­chern und Hecken oder auf Wie­sen und land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen. Dabei soll­te es selbst­ver­ständ­lich sein, dass Hun­de­be­sit­zer über­all im Frei­en die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Vier­bei­ner unver­züg­lich besei­ti­gen und in öffent­li­chen Abfall­ei­mern oder über den eige­nen Haus­müll ent­sor­gen. Hun­de­hal­ter und Hun­de­füh­rer sind hier­zu ver­pflich­tet und müs­sen des­halb eine aus­rei­chen­de Anzahl geeig­ne­ter Tüten mit sich füh­ren, wenn sie mit ihrem Vier­bei­ner Gas­si gehen.

Hun­de­kot ein­fach lie­gen zu las­sen, ist grund­sätz­lich ver­bo­ten. Dies gilt für Grün­an­la­gen, Kin­der­spiel­plät­ze, für öffent­lich gewid­me­te Stra­ßen, Wege und Plät­ze sowie für die Ver­un­rei­ni­gung von Pri­vat­flä­chen. Zum Schutz der Kin­der ist es dar­über hin­aus ver­bo­ten, Tie­re jeg­li­cher Art auf öffent­li­chen Spiel­an­la­gen auch nur mit­zu­füh­ren. Zur Anzei­ge gebrach­te Fäl­le wer­den von der Stadt kon­se­quent ver­folgt. Auch land­wirt­schaft­lich genutz­te Flä­chen dür­fen in der Zeit zwi­schen Saat und Ern­te außer­halb vor­han­de­ner Wege nicht durch Hun­de­kot ver­un­rei­nigt werden.

Die Stadt­ver­wal­tung appel­liert daher an alle Tier­freun­de, sich aus­rei­chend mit Ent­sor­gungs­beu­teln zu ver­sor­gen, die kosten­los bei den Bür­ger­dien­sten im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, und im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße, aus­lie­gen. Sie sind zusätz­lich auch beim Stadt­bau­hof zu haben. Die Stadt hat zudem an den Ein­gän­gen zu den Park­an­la­gen Röh­ren­see und Wil­hel­mi­ne­naue, vor allem aber an zum Aus­füh­ren der Tie­re beson­ders geeig­ne­ten und belieb­ten Stra­ßen und Wegen am Stadt­rand Hun­de­toi­let­ten auf­ge­stellt. Hier kön­nen Hun­de­kot­beu­tel ent­nom­men und nach Gebrauch auch gleich wie­der ent­sorgt werden.