Land­rats­amt Bam­berg: Teil­nah­me aus­län­di­scher Uni­ons­bür­ger an der Europawahl

In den Gemein­den und im Land­rats­amt lau­fen bereits seit gerau­mer Zeit die Vor­be­rei­tun­gen zur näch­sten Euro­pa­wahl am 26. Mai 2019 statt. Dabei kön­nen auch im Land­kreis Bam­berg rund 3.540 Uni­ons­bür­ger aus ande­ren EU-Staa­ten an der Wahl teil­neh­men. Im Wahl­jahr 2014 waren das rund 1.400 weniger.

Wie bereits bei der letz­ten Euro­pa­wahl sind aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wahl­be­rech­tigt. Dies sind alle Staats­an­ge­hö­ri­gen der übri­gen Mit­glieds­län­der der Euro­päi­schen Uni­on, die in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land eine Woh­nung haben oder die sich sonst hier gewöhn­lich auf­hal­ten. Sie kön­nen also selbst ent­schei­den, ob sie in ihrem Hei­mat­staat oder in Deutsch­land die hier nomi­nier­ten Kan­di­da­ten wählen.

An der Wahl darf ein Uni­ons­bür­ger hier aktiv teil­neh­men, wenn die­ser am Wahltag

  • die Staats­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Mit­glied­staa­ten besitzt,
  • das 18. Lebens­jahr voll­endet hat,
  • seit min­de­stens drei Mona­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land lebt oder in den Mit­glied­staa­ten der EU eine Woh­nung hat oder sich min­de­stens seit die­ser Zeit dort gewöhn­lich aufhält,
  • weder in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land noch in dem Mit­glied­staat der EU, des­sen Staats­an­ge­hö­rig­keit er besitzt, vom Wahl­recht zum Euro­päi­schen Par­la­ment aus­ge­schlos­sen ist,
  • in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis in Deutsch­land ein­ge­tra­gen ist. Die erst­ma­li­ge Ein­tra­gung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vor­druck spä­te­stens bis zum 05. Mai 2019 zu stel­len. Danach kann dem Antrag nicht mehr ent­spro­chen wer­den (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Wer bereits bei den Wah­len zum Euro­päi­schen Par­la­ment am 13. Juni 1999 oder einer spä­te­ren Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­tra­gen wur­de, braucht kei­nen erneu­ten Antrag zu stel­len. Die Ein­tra­gung erfolgt dann von Amts wegen, es sei denn, man hat sich aus dem Wäh­ler­ver­zeich­nis aus­tra­gen las­sen. Nach einem Weg­zug aus Deutsch­land und erneu­tem Zuzug in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land muss immer ein neu­er Antrag auf Ein­tra­gung in ein deut­sches Wäh­ler­ver­zeich­nis gestellt wer­den. Ent­spre­chen­de Antrags­vor­drucke sowie infor­mie­ren­de Merk­blät­ter sind bei den Gemein­den bzw. Ver­wal­tungs­ge­mein­schaf­ten erhält­lich, sofern sie nicht den betref­fen­den aus­län­di­schen Uni­ons­bür­gern ohne­hin direkt zuge­stellt werden.

Info

Im Land­kreis Bam­berg sind 3540 aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ger berech­tigt, an der kom­men­den Euro­pa­wahl am 26. Mai 2019 teil­zu­neh­men. Die höch­sten Antei­le ent­fal­len dabei auf rumä­ni­sche (28,25%), pol­ni­sche (17,77%), ita­lie­ni­sche (9,32%) und unga­ri­sche (6,92%) Staats­an­ge­hö­ri­ge. Aus Zypern befin­det sich laut Sta­ti­stik kein Wahl­be­rech­ti­ger im Land­kreis. Zumin­dest bis zum 12. April 2019 wird das Ver­ei­nig­te König­reich und Nord­ir­land (UK) noch Mit­glied­staat der EU sein. Bis dahin wird sich ent­schei­den, ob das UK an der Euro­pa­wahl teil­nimmt. Erst dann besteht Klar­heit dar­über, ob (Unions-)Bürger aus UK mit Wohn­sitz in Deutsch­land ins Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­zu­tra­gen sind.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt’s auch im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Bam­berg unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​A​n​l​i​e​gen, Rubrik „Wah­len 2014“ oder des Bun­des­wahl­lei­ters unter www​.bun​des​wahl​lei​ter​.de.