Hin­weis vom Land­kreis Bay­reuth: Ehren­amts­kar­te neu beantragen

Nach­dem der Land­kreis Bay­reuth zum 01.01.2016 die Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te ein­ge­führt hat, soll­ten die Inha­ber der soge­nann­ten Blau­en Ehren­amts­kar­te den Gül­tig­keits­zeit­raum über­prü­fen. Die­ser beträgt nur gut drei Jah­re. Für die Inha­ber der Gol­de­nen Ehren­amts­kar­te ändert sich hin­ge­gen nichts: Die­se ist unbe­grenzt gül­tig. Dar­auf weist Land­rat Her­mann Hüb­ner in einer Pres­se­ver­laut­ba­rung hin.

Die Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te wird im Land­kreis Bay­reuth gut ange­nom­men. Rund 1.900 Inha­be­rin­nen und Inha­ber haben so zahl­rei­che finan­zi­el­le Vor­tei­le in Geschäf­ten und bei Unter­neh­men – und das bay­ern­weit über­all dort, wo Land­krei­se und kreis­freie Städ­te selbst die Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te ein­ge­führt haben. Land­rat Hüb­ner hat sich der För­de­rung per­sön­lich ange­nom­men. Für ihn ist ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich und äußerst wich­tig. „Es hält unse­re Gesell­schaft zusammen.“

Nicht nur der Frei­staat Bay­ern dankt sei­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern durch zahl­rei­che Son­der­ak­tio­nen mit beson­de­ren Ver­gün­sti­gun­gen; auch der Land­kreis ver­sucht immer wie­der, über die nor­ma­len Ver­gün­sti­gun­gen hin­aus attrak­ti­ve Ange­bo­te zu unter­brei­ten: So konn­te er im Rah­men der Faust­fest­spie­le 2018 eine kom­plet­te Ver­an­stal­tung für die ehren­amt­li­chen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis Bay­reuth erwer­ben und so ein­mal ganz spe­zi­ell „dan­ke“ sagen.

Nach wie vor sucht der Land­kreis Bay­reuth Akzep­tanz­part­ner, also Unter­neh­men oder öffent­li­che Ein­rich­tun­gen, die Ver­gün­sti­gun­gen gewäh­ren. Für den Land­rat ist dies eine „Win-win-Situa­ti­on“, „denn auch die Unter­neh­men pro­fi­tie­ren dadurch“. Die Liste aller Akzep­tanz­part­ner ist im Inter­net unter https://​www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​d​e​r​-​l​a​n​d​k​r​e​i​s​/​e​h​r​e​n​a​mt/ ein­seh­bar. Hier kann auch die kom­plet­te Auf­li­stung der land­kreis- und bay­ern­wei­ten Ver­gün­sti­gun­gen ein­ge­se­hen wer­den. Die Ver­ga­be der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te ist an ver­schie­de­ne Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Die­se kön­nen eben­falls unter dem genann­ten Link ein­ge­se­hen wer­den. Der Land­kreis Bay­reuth bit­tet dar­um, die Antrag­stel­lung aus­schließ­lich elek­tro­nisch vor­zu­neh­men. Nähe­re Aus­künf­te hier­zu gibt Ihnen ger­ne Frau Mar­git­ta Rauh (0921/728–101, ehrenamtskarte@​lra-​bt.​bayern.​de).