Leser­brief: Gefähr­li­cher Vor­schlag (zu „FDP will Fahrradschutzstreifen“)

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Seit Jahr­zehn­ten ist bekannt, daß die Benut­zung bau­li­cher Rad­we­ge mit hohem Unfall­ri­si­ko ver­bun­den ist. So ver­fünf­facht sich – bei ver­gleich­ba­rem Ver­kehrs­auf­kom­men – die Zahl der Unfäl­le zwi­schen Fuß­gän­gern und Rad­fah­rern, wenn letz­te­re auf einem Rad­weg statt auf der Fahr­bahn radeln. An Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Grund­stücks­zu­fahr­ten gibt es 50% mehr Unfäl­le zwi­schen Kraft­fahr­zeug und Fahr­rad bei im Mit­tel schwe­re­ren Verletzungen.

Fol­ge­rich­tig war die Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht im Sep­tem­ber 1997 grund­sätz­lich aus der StVO gestri­chen worden.

Die Hoff­nun­gen, daß Radeln auf Rad­fahr- und soge­nann­ten „Schutz­strei­fen“ sicher wäre, erfüll­ten sich nicht. Kol­li­sio­nen an den genann­ten Kno­ten­punk­ten sind zwar sel­te­ner als auf bau­li­chen Rad­we­gen, aber doch häu­fi­ger als auf der Fahr­bahn ohne eige­ne Rad­ler­spur. Hin­zu kommt der unfall­träch­ti­ge Irr­glau­be vie­ler Kraft­fah­rer, deren Mar­kie­rung mach­te einen zusätz­li­chen Über­hol­ab­stand entbehrlich.

Die Fak­ten sind bekannt. So ist kaum anzu­neh­men, die Bam­ber­ger FDP habe mit ihrem Vor­schlag, einen „Schutz­strei­fen“ auf der Fried­rich­stra­ße anzu­le­gen, die Sicher­heit des Rad­ver­kehrs im Blick. Viel­mehr trifft die Ver­mu­tung zu: Rad­ler sol­len, wie an vie­len ande­ren Stel­len Bam­bergs bereits umge­setzt, durch die Mar­kie­rung ver­an­laßt wer­den, dich­ter am Fahr­bahn­rand zu radeln als es ihrer Sicher­heit zuträg­lich ist (knapp ein Meter Sei­ten­ab­stand ist von der Recht­spre­chung vor­ge­ge­ben). Dies ver­lei­tet wie­der­um Kraft­fah­rer, sie haut­eng zu pas­sie­ren, ohne daß den Rad­lern noch Aus­weich­raum verbliebe.

Der FDP-Vor­schlag ent­spricht der bis­he­ri­gen städ­ti­schen Ver­kehrs­po­li­tik: Sehen­den Auges wer­den die Rad­ler unter Inkauf­nah­me erheb­li­cher Risi­ken zur Sei­te geräumt, um dem Auto­ver­kehr ver­meint­lich Raum zu ver­schaf­fen. Des­sen Inan­spruch­nah­me wäre zwar regel­wid­rig – eine Ahn­dung nach bis­he­ri­gen Erfah­run­gen indes nicht zu erwarten.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig