Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­ti­stik 2018 für den Bereich Bamberg-Stadt

Symbolbild Polizei

Vor­wort

In Ergän­zung der Prä­sen­ta­tio­nen des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums und des PP Ober­fran­ken vom 18.03.2019 wird die Ent­wick­lung der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­ti­stik 2018 für das Stadt­ge­biet Bam­berg vorgestellt.

Schwer­punkt ist der Ver­gleich und die Ent­wick­lung der Straf­ta­ten zwi­schen den Jah­ren 2017 und 2018. Ein wei­te­rer Punkt ist die Ent­wick­lung der Betei­li­gung von Zuwan­de­rern an Straf­ta­ten in Bam­berg, sowie die fest­ge­stell­te Kri­mi­na­li­tät inner­halb der ANKER­Ein­rich­tung Bamberg.

Es sei ange­merkt, dass die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­ti­stik (PKS) eine Aus­lauf­sta­ti­stik ist.

Somit wer­den Delik­te erst der PKS gemel­det, wenn die Straf­an­zei­ge an die Staats­an­walt­schaft zu Straf­ver­fol­gung ver­sandt ist. Somit sind Straf­ta­ten, die z.B. Ende 2018 began­gen wur­den, aber erst Anfang 2019 an die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den ver­sandt wer­den, erst in der PKS 2019 ent­hal­ten. Dadurch kön­nen sich noch gering­fü­gi­ge Ver­än­de­run­gen ergeben.

Die in den Delikts­fel­dern genann­ten Zah­len beinhal­ten nicht die soge­nann­ten aus­län­der­recht­li­che Ver­stö­ße (ille­ga­ler Auf­ent­halt etc.), die zwar die Bela­stung der Poli­zei­be­am­tin­nen und Poli­zei­be­am­ten im Rah­men der Sach­be­ar­bei­tung erhö­hen, jedoch kei­ne wahr­li­che Kri­mi­na­li­täts­be­la­stung des Stadt­ge­biets Bam­berg wider­spie­geln, da sie nur von Aus­län­dern began­gen wer­den kön­nen und i.d.R. kei­ne direk­ten Aus­wir­kun­gen auf ande­re Per­so­nen haben. Folg­lich wer­den für die Aus­wer­tung ledig­lich die sog. „berei­nig­ten Zah­len“ (also OHNE ausl.rechtliche Ver­stö­ße) herangezogen.

Quel­len: Alle Zah­len und Daten stam­men aus der PKS 2018 für das Stadt­ge­biet Bam­berg, teil­wei­se zusam­men­ge­stellt durch das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken, Sach­ge­biet E3.

Bei­be­hal­tung der Aufklärungsquote

Erfreu­li­cher­wei­se konn­te die ohne­hin in Bay­ern hohe Auf­klä­rungs­quo­te, auch in Bam­berg bei­be­hal­ten wer­den. Sie ver­blieb für das Stadt­ge­biet Bam­berg bei 69,3 % und lag somit über der bay­ern­wei­ten Auf­klä­rungs­quo­te von 64,5 %.

Somit wer­den mehr als Zwei­drit­tel aller der Poli­zei bekannt gewor­de­nen Straf­ta­ten in Bam­berg aufgeklärt.

Hier macht sich neben dem Ermitt­lungs­ge­schick des/​der jewei­li­gen Poli­zei­be­am­ten/-in, der hohen Kon­troll­tä­tig­keit und der guten Fahn­dungs­maß­nah­men auch die qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Spu­ren­si­che­rung an Tat­or­ten der Eigen­tums­kri­mi­na­li­tät bezahlt. Auch pro­fi­tiert die Bam­ber­ger Poli­zei von den Mit­tei­lun­gen der auf­merk­sa­men Bevölkerung.

Absen­kung der Häu­fig­keits­zahl (HZ)

Die Häu­fig­keits­zahl bemisst die Kri­mi­na­li­täts­be­la­stung einer Regi­on und wird auf je 100.000 Ein­woh­ner umge­rech­net. Tou­ri­sten, Pend­ler, nicht in Bam­berg woh­nen­de Bür­ger und Per­so­nen mit aus­län­di­schem Wohn­sitz zäh­len schlüs­si­ger Wei­se nicht als Ein­woh­ner, wohin­ge­gen von ihnen began­ge­ne Straf­ta­ten aber in die PKS einfließen.

Wäh­rend sie in Bay­ern 4.571 und in Ober­fran­ken 4.470 beträgt, ver­zeich­net die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt 2018 hier einen hohen Wert von 9.260. Den­noch ist die­se von 9.807 aus 2017 gesun­ken, was einen erfreu­li­chen Rück­gang von 5,6 % darstellt.

Wie­der­um mehr ermit­tel­te Tat­ver­däch­ti­ge Im ver­gan­gen Jahr hat die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt bei den berei­nig­ten Fäl­len ins­ge­samt 3.378 Täter (2.752 Män­ner und 626 Frau­en) ermit­telt – im Vgl. zum Vor­jahr 2017: 3.098 Täter (2.344 Män­ner und 751 Frauen).

Erneu­te stei­gen­de Anzahl an nicht­deut­schen Tatverdächtigen

Einen Zuwachs erfährt der Anteil von nicht­deut­schen Tat­ver­däch­ti­gen. Die Tat­be­tei­li­gung von Nicht­deut­schen an den Gesamt­straf­ta­ten im Jahr 2017 von 43,2% (1.590) ist im Jahr 2018 noch ein­mal leicht auf 43,5% (1.471) angestiegen.

Zahl der Zuwan­de­rer als Tat­ver­däch­ti­ge steigt

Nach Inbe­trieb­nah­me der Auf­nah­me­ein­rich­tung Ober­fran­ken (ehe­mals AEO – jetzt ANKER) stellt sich in Bam­berg unter ande­rem die Fra­ge nach der Tat­be­tei­li­gung von Zuwanderern.

Die Zahl der nicht­deut­schen Tat­ver­däch­ti­gen beinhal­tet die Zuwan­de­rer. Sie neh­men in die­ser Grup­pe eine her­aus­ra­gen­de Stel­lung ein. Von den 1.471 ermit­tel­ten Nicht­deut­schen waren 961 Täter Zuwan­de­rer (= 65,3 %). 2017 waren unter den 1.590 nicht­deut­schen Straf­tä­tern noch 861 Zuwan­de­rer (= 54,2 %).

Der Anteil der Zuwan­de­rer an den ermit­teln­den Straf­tä­tern steigt von 23,4 % auf 28,4 %.

Bei den Roh­heits­de­lik­ten ist nahe­zu ein Drit­tel der Täter betrunken.

Wäh­rend 2017 noch 36,6 % der Täter unter Alko­hol­ein­fluss stan­den, waren es 2018 mit 290 nur noch 31,6 %. Auch die Anzahl der unter Dro­gen ste­hen­den Per­so­nen war in die­sem Bereich leicht rückläufig.

Roh­heits­de­lik­te ² steigen

Die Anzahl der soge­nann­ten Roh­heits­de­lik­te stieg von 1.173 auf 1.205; hier liegt die hohe Auf­klä­rungs­quo­te bei 87,4 %. Auch in die­sem Delikts­feld stie­gen die Fäl­le mit aus­län­di­schen Tat­be­tei­lig­ten von 39,9 % (348 TV) auf 43,9 % (403 TV). Auf­fäl­lig ist hier der wei­te­re Anstieg bei den Zuwan­de­rern von 243 (27,9 %) auf 270 (29,4 %).

Inner­halb der Roh­heits­de­lik­te sind sowohl die Raub­de­lik­te leicht von 38 (2017) auf 41, als auch alle Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te von 994 auf 1.026 stei­gend. Den größ­ten Anteil in den Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten neh­men die ein­fa­chen Kör­per­ver­let­zun­gen ein; die­se sind aller­dings mit 657 (2018) zu 674 (2017) leicht rück­läu­fig. Gestie­gen sind die Gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zun­gen von 320 auf 369 Fäl­le. Auf­fäl­lig ist hier der hohe Anteil an Zuwanderern.

Eigen­tums­de­lik­te gehen zurück

Die Dieb­stahls­de­lik­te sind von 2017 auf 2018 leicht gesun­ken, und zwar von 2.548 auf 2.333 Fäl­le. Die Auf­klä­rungs­quo­te konn­te hier noch­mals von 47,8 auf 49,2 % gestei­gert werden.

Auf­fal­lend ist das nach wie vor hohe Niveau der Fäl­le mit aus­län­di­scher Tatbeteiligung.

Bei der Gesamt­zahl der ermit­tel­ten Tat­ver­däch­ti­gen liegt die nicht­deut­sche Her­kunft bei 60,2 % (2017 – 61,3 %). Bei den Zuwan­de­rern als Tat­ver­däch­ti­gen liegt die Zahl bei 48,5 %.

Fahr­rad­dieb­stahl geht zurück

Inner­halb der Phä­no­men­grup­pe des Dieb­stahls nimmt die Zahl des Fahr­rad­dieb­stahls stark ab – von 601 Fäl­len auf 487 Fäl­len, was einen Rück­gang von 19 % bedeu­tet. Die Auf­klä­rungs­quo­te blieb ging hier von 16 % auf 15 % leicht zurück. Fahr­rad­dieb­stäh­le mit nicht­deut­schen Tat­be­tei­lig­ten nah­men von 48,8 % auf 47,1 % leicht ab.

Laden­dieb­stahl erneut mit leich­ten Steigerungen

Die größ­te Grup­pe im Bereich des Dieb­stahls nimmt jedoch der Laden­dieb­stahl ein. Hier ist eine noch­ma­li­ge Stei­ge­rung von 2,5 % fest­zu­stel­len (von 747 auf 766 Fälle).

Wäh­rend die Auf­klä­rungs­quo­te mit 94,9 % nahe­zu gleich­blei­bend ist (95% – 2017), bleibt auch der Anteil nicht­deut­scher Tat­ver­däch­ti­ger hoch.

Bei 766 Laden­dieb­stäh­len wur­den 578 Täter ermit­telt. Davon sind 391 Nicht­deut­sche (= 67,6 %), wie­der­um davon sind 337 Täter Zuwan­de­rer (58,3 %).

Gestie­ge­ne Anzahl an Woh­nungs­ein­brü­chen und Betrügereien

Ein Anstieg ist beim Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahl zu ver­zeich­nen; hier stieg die Anzahl der Fäl­le von 19 auf 23 Fäl­le (+ 21,1%) im Jah­re 2018. Hier­von waren 12 Taten im Ver­suchs­sta­di­um verblieben.

Einen star­ken Anstieg ver­zeich­ne­ten zudem die Betrugs­de­lik­te. Sie stie­gen von 497 auf 567 Fäl­le (+14,1 %).

Son­sti­ge Diebstahlsphänomene

Der beson­ders schwe­re Fall des Dieb­stahls weist einen Rück­gang von 820 auf 621 Fäl­le auf, wobei dies einen Rück­gang von 199 Fäl­len oder ‑24,3 % dar­stellt. Mar­kant ist hier der Rück­gang des Dieb­stahls aus Kfz von 201 auf 93 Fäl­le oder ‑53,7 %.

Erklär­bar ist dies durch die Auf­klä­rung meh­re­rer Seri­en im Stadt­ge­biet in den Jah­ren 2017 bzw. 2018 und der teil­wei­se noch bestehen­den Inhaf­tie­rung der dama­li­gen Täter. Zudem konn­ten 2018 ent­ste­hen­de Seri­en durch zeit­na­he Täter­fest­nah­men bzw. Täter­er­mitt­lun­gen früh­zei­tig been­det werden.

Der ein­fa­che Dieb­stahl aus Woh­nun­gen (87 auf 86 Fäl­le) blieb auf Niveau des Vor­jah­res, wäh­rend der Taschen­dieb­stahl von 71 auf 91 Fäl­le anstieg.

Sexu­al­de­lik­te

Die Sexu­al­de­lik­te gin­gen in Bam­berg von 97 auf 87 Fäl­le zurück, was eine Redu­zie­rung von 10,3 % dar­stellt. Hier­bei fie­len auf den neu­en Tat­be­stand der sex. Belä­sti­gung 34 Fäl­le, wobei es zu einer Stei­ge­rung von 3 Fäl­len im Vgl. zum Vor­jahr kam.

Wider­stands­hand­lun­gen, Gewalt gg. Polizeibeamte

Bzgl. der Wider­stands­hand­lun­gen wird auf die geson­der­te Sta­ti­stik „Gewalt gg. Poli­zei­be­am­te“ ver­wie­sen, wel­che im Som­mer geson­dert vor­ge­stellt wird.

Sach­be­schä­di­gun­gen sind rück­läu­fig Die Zahl der Sach­be­schä­di­gun­gen ist von 887 auf 840 Fäl­le (- 5,3 %) leicht rück­läu­fig – vgl. Straßenkriminalität.

Rausch­gift­kri­mi­na­li­tät

Die Rausch­gift­kri­mi­na­li­tät hat von 1.140 Fäl­len auf 786 Fäl­le abge­nom­men, was einen Rück­gang von 31,1 % ent­spricht. Hier muss erwähnt wer­den, dass es sich bei Ver­stö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und den Neben­ge­set­zen fast aus­schließ­lich um soge­nann­te Kon­troll­de­lik­te han­delt. Somit wer­den Straf­ta­ten und Rausch­gift­de­lik­te erst bekannt, wenn die Poli­zei dage­gen vor­geht und kontrolliert.

Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät ³

Die Delik­te der soge­nann­ten Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät sind von 1.674 (2017) auf 1.434 Fäl­le (- 14,3 %) gefal­len. Lei­der ist aber auch die Auf­klä­rungs­quo­te die­ser Delik­te, wel­che oft in der Nacht und unbe­ob­ach­tet began­gen wer­den, von 31,3 % auf 25,8 % zurück­ge­gan­gen. Bei den fest­ge­stell­ten Tat­ver­däch­ti­gen fiel die Zahl der Nicht­deut­schen von 39,1 % (2017) auf 38,8 % (2018).

Erfreu­li­cher­wei­se ist auch die Zahl der Sach­be­schä­di­gun­gen durch Graf­fi­ti gefal­len, von 244 auf 164 Fäl­le. Hier liegt die Auf­klä­rungs­quo­te bei 11 %.

Die deut­li­che Abnah­me im Bereich der Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät im Stadt­ge­biet ist trotz der zuneh­men­den Zahl an Feie­ren­den in der Stadt ein Beweis dafür, dass die Poli­zei­prä­senz zu den tat­re­le­van­ten Zei­ten an den Brenn­punk­ten deut­lich ist und Wir­kung zeigt.

Hier zeigt auch das Kon­zept der Prä­ven­ti­ons­strei­fen Wir­kung, da auf­grund der Absen­kung der Zah­len davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass poten­ti­el­le Täter durch die hohe Poli­zei­prä­senz auf der Stra­ßen von Tat­auf­füh­run­gen abge­hal­ten wer­den. Auch die regel­mä­ßig ein­ge­setz­te Sicher­heits­wacht lei­ste­te hier­bei ihren Beitrag.

Straf­ta­ten im ANKER-Zentrum

Nach­dem ein nicht gerin­ger Fokus der Öffent­lich­keit auf das ANKER-Zen­trum in Bam­berg gelegt wird, erfolgt an die­ser Stel­le eine Kurz­aus­wer­tung der mit Tat­ort „Erlen­weg 4, Bam­berg (Anschrift des ANKER)“ erfass­ten Straftaten.

Ins­ge­samt wur­den 2018 mit o.g. Tat­ort 3312 Anzei­gen erfasst, davon 2904 Aus­län­der­de­lik­te. Folg­lich kam es inner­halb des ANKER zu 408 berei­nig­ten Delik­ten, hier­von u.a.

  • zwei Raub­de­lik­ten
  • 75 Gefähr­li­che Körperverletzungen
  • 77 ein­fa­che Körperverletzungen
  • 23 Dieb­stäh­len aus Wohnräumen
  • 1 Ein­bruch
  • 28 son­sti­gen Diebstählen
  • 24 Sach­be­schä­di­gun­gen
  • 35 Ver­fah­ren wg. Ver­stö­ßen nach dem BtMG.
    In den mei­sten Fäl­len waren sowohl Täter wie auch Opfer Zuwanderer.

Ein­satz­zah­len: 2017 kam es im ANKER zu 709 Ein­sät­zen, 2018 zu 1080 Einsätzen.

Schluss­be­mer­kung

Die Straf­ta­ten in Bam­berg sind 2018 nach drei Jah­ren des Anstiegs in Fol­ge leicht gefal­len, sofern man die „berei­nig­ten“ Zah­len betrach­tet. Der Rück­gang beträgt 3,8 Prozent.

Die Roh­heits­de­lik­te sind ange­stie­gen, wäh­rend die Dieb­stahls­de­lik­te rück­läu­fig waren.

Ein auf­fäl­li­ger Rück­gang ist beim Fahr­rad­dieb­stahl, den Dieb­stäh­len aus Kraft­fahr­zeu­gen und bei den BtM-Delik­ten zu verzeichnen.

Nach wie vor sind Zuwan­de­rer im Bereich des Laden­dieb­stahls mit einem hohen Tat­ver­däch­ti­gen­an­teil ver­tre­ten. In Bam­berg ist mehr als jeder zwei­te ermit­tel­te Laden­dieb ein Zuwanderer.

Glei­ches gilt für den Bereich der Roh­heits­de­lik­te beim Anteil aus­län­di­scher Tatverdächtiger.

Es ist jedoch nach wie vor Fakt, dass die über­mä­ßi­ge Zahl der Zuwan­de­rer rechts­treu ist.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt mit ihren Beam­tin­nen und Beam­ten steht für die Sicher­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­gern im Stadt­ge­biet Bam­berg ein und ist auf die Mit­hil­fe der Bevöl­ke­rung bei der Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung angewiesen.

Eine spä­te­re Täter­er­mitt­lung meist nur unter Mit­hil­fe von Zeu­gen und der Bevöl­ke­rung mög­lich. Bei­spiels­wei­se feh­len der Poli­zei bei einer Sach­be­schä­di­gung Sams­tag­nacht, an neur­al­gi­schen Punk­ten, an denen sich den gan­zen Abend meh­re­re 1000 Men­schen auf­ge­hal­ten haben, ohne Zeu­gen die nöti­gen Ansatz­punk­te zur Täterermittlung.

Zudem ist die Sicher­heits­wacht ist fester Bestand­teil der Sicher­heits­ar­chi­tek­tur in Bam­berg. Tat­kräf­tig unter­stützt wird die PI Bam­berg-Stadt bei ihrer Tätig­keit auch durch regel­mä­ßi­ge Strei­fen der Ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­ste, der Kri­mi­nal­po­li­zei und Kräf­ten der PI Bam­berg-Land und der Verkehrspolizei.

Die Poli­zei genießt nach wie vor ein hohes Anse­hen in der Bevöl­ke­rung und ist sich die­ser Ver­ant­wor­tung auch bewusst. Trotz der hohen Zahl an Straf­ta­ten und einer erhöh­ten Bela­stung der Bam­ber­ger Poli­zei­be­am­ten ist uns die Wah­rung der öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung im Stadt­ge­biet ein hohes Anliegen.

Für die Sicher­heit der Bam­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger set­zen sich die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der Bam­ber­ger Poli­zei 24 Stun­den an 7 Tagen die Woche ein.

² :

Roh­heits­de­lik­te: Unter dem Begriff Roh­heits­de­lik­te wer­den Raub­de­lik­te, die Taten der Gefährlichen/​Schweren Kör­per­ver­let­zun­gen, der sonst. vor­sätz­li­chen Kör­per­ver­let­zun­gen und der Straf­ta­ten gg. die per­sön­li­che Frei­heit zusammengefasst.

³ :

Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät: Unter dem Über­be­griff „Stra­ßen­kri­mi­na­li­tät“ wer­den alle Delik­te zusam­men­ge­fasst, die in der Tat­pha­se über­wie­gend oder aus­schließ­lich auf öffent­li­chen Stra­ßen, Wegen, Plät­zen oder in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln began­gen wur­den. Sie umfas­sen von Sach­be­schä­di­gung bis Kör­per­ver­let­zung auf Stra­ßen Wegen und Plät­zen eine Viel­zahl von Einzeldelikten.