Land­rats­amt Forch­heim: „Equal Pay Day“ – Tag für glei­che Bezahlung

Am Mon­tag, 18. März 2019, fin­det in Deutsch­land der „Equal Pay Day“ statt. Die­ser „Tag für glei­che Bezah­lung“ mar­kiert sym­bo­lisch und rech­ne­risch jenen Zeit­raum, den Frau­en über den Jah­res­wech­sel hin­aus län­ger arbei­ten müs­sen, um auf das durch­schnitt­li­che Jah­res­ge­halt von Män­nern zu kom­men. Der Equal Pay Day steht in die­sem Jahr unter dem Mot­to „WERT­SA­CHE Arbeit“.

Info­stand am 18. März in Forchheim

Um die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über die immer noch bestehen­de gerin­ge­re Entloh­nung von Frau­en gegen­über Män­nern und deren Hin­ter­grün­de zu infor­mie­ren, ist die Gleich­stel­lungs­stel­le des Land­rats­am­tes zusam­men mit ver­schie­de­nen Frauenverbän­den des Land­krei­ses Forch­heim am Mon­tag, 18. März 2019, dem Equal-Pay-Day, von ca. 11 bis 14 Uhr mit einem Info­stand am Para­de­platz in Forch­heim vertreten.

Erst vor weni­gen Tagen, am 08. März 2019, haben wir den Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag began­gen. Bei ver­schie­de­nen Ver­an­stal­tun­gen des Land­rats­am­tes wur­de an die Ein­führung des Frau­en­wahl­rechts vor 100 Jah­ren und die Auf­nah­me des Gleichheits­grundsatzes „Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt“ in den Arti­kel 3 des Grund­gesetzes vor 70 Jah­ren erin­nert. Frau­en muss­ten sich nicht nur das Wahl­recht, son­dern auch ihr Recht auf einen eigen­stän­di­gen Beruf, glei­chen Lohn für glei­che bzw. gleich­wer­ti­ge Arbeit und vie­les mehr, hart erkämpfen.

Aber die tat­säch­li­che Gleich­be­rech­ti­gung von Frau­en und Män­nern ist nach wie vor noch nicht in allen Berei­chen des täg­li­chen Lebens ange­kom­men und verwirklicht.

Lohn­lücke beträgt 21 Prozent

Frau­en in Deutsch­land ver­die­nen im Durch­schnitt 21 Pro­zent weni­ger als ihre männ­lichen Kol­le­gen. Ziel des Equal Pay Days ist es, über den Gen­der Pay Gap, die sog. „Lohn­lücke“ zwi­schen Män­ner und Frau­en und deren Ursa­chen auf­zu­klä­ren, die viel­fältigen Grün­de von Ent­gelt­un­ter­schie­den anzu­ge­hen und alle Betei­lig­ten (d. h. Arbeitnehmer/​innen, Unternehmer/​innen, öffent­li­che Arbeitgeber/​innen, Gewerk­schaften) zu mobi­li­sie­ren, um damit mit­tel­fri­stig die geschlechts­spe­zi­fi­sche unglei­che Ent­loh­nung abzubauen.

Der Equal Pay Day in Deutsch­land fällt heu­er auf Mon­tag, den 18. März und soll die­se bestehen­de Lohn­lücke deut­lich machen, wonach Frau­en rech­ne­risch betrach­tet, in den ersten Mona­ten des Jah­res bis zu die­sem Tag unent­gelt­lich arbei­ten. Die Zah­len haben sich in den letz­ten Jah­ren kaum ver­än­dert. In Euro­pa nimmt Deutsch­land im Ver­gleich mit ande­ren Län­dern einen der schlech­te­sten Plät­ze ein.

Aller­dings gibt es Unter­schie­de bei der Lohn­lücke, je nach­dem, wie gemes­sen wird. Häu­fig sind Frau­en im sozia­len Bereich, z. B. in der Kran­ken- oder Alten­pfle­ge tätig; die­se Beru­fe wer­den meist nied­ri­ger ver­gü­tet. Doch selbst wenn man die Fak­to­ren Bil­dung, Berufs­er­fah­rung, Unter­neh­mens­grö­ße und Bran­che berück­sich­tigt, beträgt die Lohn­lücke zwi­schen Män­nern und Frau­en in Deutsch­land immer noch sechs Pro­zent. Das nennt sich „Berei­nig­te Lohn­lücke“. Den­noch ist es unge­recht, wenn Frau­en mit glei­chem Bil­dungs­stand und glei­cher Berufs­er­fah­rung für die glei­che Tätig­keit vom Arbeit­ge­ber sechs Pro­zent weni­ger Lohn gezahlt bekom­men als Män­ner, nur weil sie Frau­en sind.

In Bezug auf das Mot­to des dies­jäh­ri­gen Equal Pay Days „WERT­SA­CHE Arbeit“ stellt sich schon die Fra­ge, war­um die glei­che Tätig­keit einer Frau schlech­ter bezahlt wird. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung?

Die The­se „Glei­cher Lohn für glei­che und gleich­wer­ti­ge Arbeit“ klingt zwar sehr ein­leuch­tend, ist aber noch nicht Realität.

Lohn­ge­rech­tig­keit könn­te Fach­kräf­te­man­gel und Fluk­tua­ti­on senken

Es soll­te im Eigen­in­ter­es­se der Wirt­schaft und der öffent­li­chen Arbeitgeber/​innen lie­gen, die­ses The­ma anzu­ge­hen und damit auch die Attrak­ti­vi­tät der eige­nen Unter­nehmen zu stei­gern. Zudem erge­ben sich für die Unter­neh­men viel­fäl­ti­ge Wettbe­werbsvorteile: Sie spa­ren Kosten durch eine gerin­ge­re Mit­ar­bei­ter­fluk­tua­ti­on und pro­fi­tie­ren durch eine höhe­re Mit­ar­bei­ter­bin­dung län­ger vom Know-How der Beschäf­tig­ten. In Zei­ten, in denen immer mehr Unter­neh­men vom Fachkräfte­mangel spre­chen, sind das wich­ti­ge Themen.