FCE Bam­berg: Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren gegen Stra­fen erfolgreich

Punkt­ab­zug zurück­ge­nom­men und Geld­stra­fe verringert

Fuß­ball Lan­des­li­gist FC Ein­tracht Bam­berg 2010 atmet auf. Das Sport­ge­richt Bay­ern unter Vor­sitz von Dr. Chri­stoph Kern (Augs­burg) hat jetzt die im Novem­ber 2018 gegen den FCE ver­häng­te Stra­fe wegen mehr­fa­cher Ver­let­zung der Platz­dis­zi­plin in Form von Zuschau­er­fehl­ver­hal­ten redu­ziert. Im vom FC Ein­tracht Bam­berg bean­tra­gen Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren wur­de der Punkt­ab­zug zurück­ge­nom­men und die aus­ge­spro­che­ne Geld­stra­fe von ursprüng­lich 3.000 Euro auf 1.000 Euro redu­ziert. Das hat der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band am 11. März bekannt­ge­ge­ben. Mög­lich war dies, da der FCE die Täter iden­ti­fi­zie­ren konn­ten, die im ver­gan­ge­nen Jahr im Aus­wärts­spiel beim SC 04 Schwa­bach für tät­li­che Über­grif­fe im Zuschau­er­be­reich, einen ver­such­ten Platz­sturm und einen Bier­be­cher­wurf auf einen Schieds­rich­ter-Assi­sten­ten ver­ant­wort­lich waren. Zudem wur­den die Namen der Täter durch den FC Ein­tracht Bam­berg dem Sport­ge­richt genannt. Bestehen blieb die Auf­la­ge, ein Heim­spiel unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit aus­zu­tra­gen. Die­se erfüll­te der Klub am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de (9. März) beim Heim­spiel gegen den TSV Neu­dros­sen­feld (0:1). Im neu auf­ge­roll­ten Ver­fah­ren konn­te der FC Ein­tracht gegen­über dem Sport­ge­richt Bay­ern rechts­si­cher dar­le­gen, dass die Täter für die gegen den Ver­ein ver­häng­te Geld­stra­fe in Regress genom­men wer­den. Zudem sprach der Klub gegen die ermit­tel­ten Täter Sta­di­on­ver­bo­te aus und leg­te für die noch aus­ste­hen­den Spie­le der Rück­run­de ein über­ar­bei­te­tes Sicher­heits­kon­zept vor, das durch das Sport­ge­richt Bay­ern geprüft und akzep­tiert wur­de. Vor­stands­vor­sit­zen­der Jörg Schmal­fuß und des­sen Vor­stands­kol­le­gen „sind glück­lich, dass die Bemü­hun­gen, den sport­li­chen Scha­den des Punkt­ab­zugs abzu­wen­den, erfolg­reich waren. Das Gei­ster­spiel am Sams­tag stellt trotz­dem einen nicht uner­heb­li­chen Umsatz­ver­lust dar. Jetzt jedoch blicken wir in die Zukunft und freu­en uns auf ein span­nen­des Auf­stiegs­ren­nen, mit posi­ti­ven Emo­tio­nen auf den Zuschauerrängen.“

In sei­ner Urteils­be­grün­dung schrieb das Sport­ge­richt Bay­ern: „Ins­ge­samt gese­hen hat der FC Ein­tracht Bam­berg 2010 in aner­ken­nens­wer­ter Art und Wei­se nicht uner­heb­li­che Anstren­gun­gen getä­tigt, um – auch in Form einer kla­ren Distan­zie­rung nebst media­ler Auf­be­rei­tung – den erlit­te­nen Image­ver­lust des Fuß­ball­sports durch die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Vor­fäl­le wie­der­gut­zu­ma­chen. Die­se erfolg­rei­chen Maß­nah­men recht­fer­ti­gen es, den ver­häng­ten Punkt­ab­zug im Nach­gang ent­fal­len zu las­sen. Anhand des erar­bei­te­ten Sicher­heits­kon­zepts besteht zudem die berech­tig­te Hoff­nung, dass es zukünf­tig zu kei­nen wei­te­ren Aus­schrei­tun­gen kom­men wird.“ Auch Ver­bands­an­walt Chri­sti­an Schödel hat­te im Rah­men sei­ner Stel­lung­nah­me die Bemü­hun­gen des FC Ein­tracht Bam­berg 2010 aner­kannt und sich für eine deut­li­che Straf­mil­de­rung ausgesprochen.

Mit dem FC Ein­tracht Bam­berg 2010 hat nach dem VfB Eich­stätt zum zwei­ten Mal ein Ver­ein von der beim Ver­bands­tag im Mai 2018 beschlos­se­nen Mög­lich­keit einer Wie­der­auf­nah­me eines bereits abge­schlos­se­nen sport­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens Gebrauch gemacht. Die Dele­gier­ten hat­ten sich im Mai 2018 in Bad Gög­ging dafür aus­ge­spro­chen, die Auf­klä­rungs­ar­beit der unab­hän­gi­gen baye­ri­schen Sport­ge­rich­te bei Vor­fäl­len jeg­li­cher Art ganz klar „täter­ori­en­tiert“ aus­zu­rich­ten und die Täter für ihr Fehl­ver­hal­ten zur Rechen­schaft zu zie­hen. Gelingt es, die Täter zu iden­ti­fi­zie­ren bzw. enga­giert sich ein bereits iden­ti­fi­zier­ter Täter als Wie­der­gut­ma­chung nach­weis­lich über das nor­ma­le Maß hin­aus ehren­amt­lich für Sport- oder Sozi­al­pro­jek­te, kön­nen die Sank­tio­nen gegen die Ver­ei­ne redu­ziert werden.