CSU Dormitz: „Bür­ger­be­geh­ren „Pro Ehren­amt“ erfolgreich“

518 Wahl­be­rech­tig­te wol­len einen Bürgerentscheid

Einreichung des Bürgerbegehrens „Pro Ehrenamt“ im Dormitzer Rathaus

Ein­rei­chung des Bür­ger­be­geh­rens „Pro Ehren­amt“ im Dormit­zer Rathaus

Am Don­ners­tag den 07. März wur­de das Bür­ger­be­geh­ren „Pro Ehren­amt“ im Dormit­zer Rat­haus ein­ge­reicht. Mit 518 Unter­schrif­ten und rd. 30 % der Wahl­be­rech­tig­ten wur­de die not­wen­di­ge Min­dest­an­zahl für ein Bür­ger­be­geh­ren weit überschritten.

Die­se hohe Zahl erklärt sich dar­aus, dass die mün­di­gen Dormit­zer Bür­ger sich mit der intrans­pa­ren­ten Art und Wei­se der Ent­schei­dungs­fin­dung im Gemein­de­rat nicht abfin­den wol­len und die­sem daher die Zügel aus der Hand neh­men und zur direk­ten Demo­kra­tie grei­fen. Nach dem Vor­schlag der vom CSU-Orts­ver­band getra­ge­nen Initia­ti­ve sol­len die Bür­ger des­halb neben den Euro­pa­wah­len am 26. Mai auch über die Fra­ge abstim­men „Sind Sie dafür, dass der 1. Bür­ger­mei­ster der Gemein­de Dormitz in der näch­sten Wahl­pe­ri­ode wei­ter­hin ehren­amt­lich tätig ist“.

Was ist der Grund für das hohe Inter­es­se der Bevöl­ke­rung in die­ser Fra­ge, war­um fühl­ten sich die Bür­ger über­gan­gen? Am 22. Novem­ber des Vor­jah­res wur­de den Gemein­de­rä­ten erst zum Tages­ord­nungs­punkt 7 die­ser Sit­zung eine Tisch­vor­la­ge mit einem Antrag vor­ge­legt, wonach die Geschicke der Gemein­de Dormitz künf­tig von einem haupt­be­ruf­li­chen Bür­ger­mei­ster gelei­tet wer­den soll­ten. Ohne Nach­weis der zeit­li­chen Inan­spruch­nah­me durch das Bür­ger­mei­ster­amt, ohne Erläu­te­rung der auf die Gemein­de zukom­men­den Kosten und nach nur kur­zer Dis­kus­si­on beschloss die Mehr­heit gegen die Stim­men der CSU-Gemein­de­rä­te Mari­an­ne Mirsber­ger, Erich Scharf, Hubert Schmitt und Leon­hard Schmitt und von Gemein­de­rat Erich Mirsber­ger (ÜWB) den Erlass der ent­spre­chen­den Sat­zung, wel­che auch nur eine Woche spä­ter im Mit­tei­lungs­blatt vom 30.11.2018 ver­öf­fent­licht wur­de. Dort war dann zu lesen, dass die Sat­zung für einen haupt­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster am Tag nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung, also am 1.12.2018, in Kraft tre­ten wird. Die Ver­wir­rung wur­de aber noch grö­ßer, nach­dem der 1. Bür­ger­mei­ster den Bericht aus der Gemein­de­rats­sit­zung im Ver­wal­tungs­blatt ver­öf­fent­lich­te. Dort wur­de dann aus­ge­führt, der Gemein­de­rat habe einen haupt­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster erst zur näch­sten Wahl­pe­ri­ode (1.5.2020) beschlossen.

Bei der Bür­ger­ver­samm­lung weni­ge Tage vor der Gemein­de­rats­sit­zung war den Bür­gern weder vom Antrag noch von einer Über­la­stung des Bür­ger­mei­sters berich­tet wor­den. Auch bei sei­ner Halb­zeit­bi­lanz (Inter­view im FT vom 16. Mai 2017) hat­te der 1.Bürgermeister noch ein Über­schrei­ten der 50-Stun­den­wo­che als die Regel bezeich­net. Nicht der 60‑, 70- oder 80-Stun­den­wo­che. Nach Abzug sei­ner haupt­be­ruf­li­chen Tätig­keit also mehr als 10 Stun­den für sei­ne ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten als 1.Bürgermeister und Vor­sit­zen­der des Wasserzweckverbandes.

Wes­halb sich die not­wen­di­ge Arbeits­zeit inner­halb von 18 Mona­ten dem­nach ver­vier­facht haben soll, konn­te bis­her nicht nach­voll­zieh­bar erklärt werden.

Die Ein­woh­ner­zahl der Gemein­de Dormitz ist seit dem Amts­an­tritt von Bür­ger­mei­ster Bezold um ca. 20 Per­so­nen auf zuletzt 2092 (31.1.2019) gestie­gen, eine über die Maßen gestie­ge­ne Auf­ga­ben­last ist dar­aus nicht abzu­lei­ten. Von den 18 Gemein­den im Land­kreis Forch­heim mit weni­ger als 3.000 Ein­woh­nern beschäf­ti­gen der­zeit nur zwei haupt­amt­li­che Bürgermeister.

Laut Aus­sa­ge von Bür­ger­mei­ster Bezold am 6.1.2019 betra­gen die Kosten der Gemein­de Dormitz für den ehren­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster der­zeit ca. 53.000 € pro Jahr. Wei­te­re auf ver­schie­de­nen Wegen ver­brei­te­te Zah­len las­sen sich nicht veri­fi­zie­ren, da die Details der Ver­gü­tung vom Gemein­de­rat in nicht-öffent­li­cher Sit­zung beschlos­sen und auch spä­ter nicht ver­öf­fent­licht wurden.

Unter Beach­tung des kürz­lich ver­ein­bar­ten Tarif­ab­schlus­ses im öffent­li­chen Dienst, wel­cher gemäß der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung deckungs­gleich für Beam­te über­nom­men wer­den soll, ergä­ben sich bei einem haupt­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster der Besol­dungs­grup­pe A14 (ver­gleich­bar Ober­re­gie­rungs­rat, Schul­rek­tor) zur näch­sten Wahl 2020 Kosten in Höhe von über 108.000 € pro Jahr.

Soll­ten Bür­ger­mei­ster, Gemein­de­rat und Ver­wal­tung der VG Dormitz den Bür­ger­wil­len ernst neh­men und kosten­ori­en­tiert den­ken, dann wer­den die Dormit­zer Bür­ger am 26. Mai ihre Ent­schei­dung tref­fen können.

CSU Orts­ver­band Dormitz
Chri­stoph Schmitt
Orts­vor­sit­zen­der

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