Auf­ruf zur stär­ke­ren Wahr­neh­mung des öffent­li­chen Gesund­heits­dien­stes in der Bevöl­ke­rung des Bam­ber­ger Landkreises

„Tag des Gesund­heits­am­tes“ am 19. März

Am 19. März 2019 ruft das Robert Koch-Insti­tut (RKI) erst­ma­lig den „Tag des Gesund­heits­am­tes“ aus. Mit die­sem Tag sol­len die kom­mu­na­len Gesund­heits­be­hör­den gewür­digt wer­den, die welt­weit eine wich­ti­ge Säu­le für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung dar­stel­len, deren Bedeu­tung jedoch oft­mals zu wenig bekannt ist.

Der öffent­li­che Gesund­heits­dienst steht als drit­te Säu­le des Gesund­heits­we­sens gleich­wer­tig neben der ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung. 2018 hat die Gesund­heits­mi­ni­ster­kon­fe­renz nach Zusam­men­ar­beit ver­schie­den­ster Stel­len und Gre­mi­en das Leit­bild für einen moder­nen Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst ver­ab­schie­det. In zehn Punk­ten wird dabei die öffent­li­che Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung betont: neben Bür­ger­nä­he, Gemein­wohl­ori­en­tie­rung ohne kom­mer­zi­el­le Inter­es­sen und För­de­rung gesund­heit­li­cher Chan­cen­gleich­heit bestehen die Kern­auf­ga­ben in Gesund­heits­schutz, Gesund­heits­för­de­rung, Bera­tung und Infor­ma­ti­on sowie Steue­rung und Koor­di­na­ti­on. In Bam­berg ist der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen dem Land­rats­amt zuge­ord­net, erfüllt aber als staat­li­ches Gesund­heits­amt Auf­ga­ben sowohl für Bür­ger aus dem Land­kreis als auch aus der Stadt Bamberg.

Ein Teil­be­reich des Fach­be­reichs Gesund­heits­we­sen ist dabei die Staat­lich aner­kann­te Bera­tungs­stel­le für Schwan­ger­schafts­fra­gen. Sie bie­tet allen Inter­es­sier­ten ein breit gefä­cher­tes Beratungsangebot.

Eine Schwan­ger­schaft und die Geburt eines Kin­des ver­än­dern das Leben der Eltern tief­grei­fend. Zu den Gefüh­len wie Glück und Freu­de kom­men auch bald ganz vie­le Fra­gen, die wir als Team ger­ne mit Ihnen bearbeiten.

Die staat­lich aner­kann­te Bera­tungs­stel­le für Schwan­ger­schafts­fra­gen steht allen Frau­en und Män­nern offen, die eine kom­pe­ten­te Bera­tung von erfah­re­nen Fach­kräf­ten rund um das The­ma Schwan­ger­schaft, Geburt und Fami­lie in Anspruch neh­men wollen.

Wir lei­sten Bera­tung, Hil­fe­stel­lung bei Antrag­stel­lun­gen und Unter­stüt­zung auch nach der Geburt eines Kin­des bis zur Voll­endung des drit­ten Lebens­jah­res. Die Inter­es­sier­ten kön­nen allei­ne, mit Ihrem Part­ner oder einer ande­ren Per­son Ihres Ver­trau­ens zu uns kom­men. Die Bera­tung ist dabei immer kosten­frei. Zudem unter­lie­gen wir der Schwei­ge­pflicht und bera­ten auf Wunsch auch anonym.

Ein wei­te­rer Bau­stein unse­rer Arbeit liegt in der Prä­ven­ti­ons- und Öffent­lich­keits­ar­beit. In der Prä­ven­ti­ons­ar­beit liegt unser Schwer­punkt in der Gestal­tung von Unter­richts­ein­hei­ten und Pro­jek­ten für Schü­le­rIn­nen ab der 6.Klasse. Dabei bear­bei­ten wir ver­schie­de­ne The­men­be­rei­che, wie z. B. Freund­schaft, Part­ner­schaft und Lie­be, Sexua­li­tät und Kör­per­lich­keit, Ver­hü­tung und Schwan­ger­schaft sowie sexu­ell über­trag­ba­re Krankheiten.