Lei­di­ges Ärger­nis in Ecken­tal: Ekel­haf­te Hin­ter­las­sen­schaf­ten von Vierbeinern

Hun­de­toi­let­ten nut­zen – Umwelt und Gemein­wohl respektieren

Unlieb­sa­me Hin­ter­las­sen­schaf­ten von Vier­bei­nern – vor allem von Hun­den und Pfer­den – sor­gen bei vie­len Pas­san­ten und Spa­zier­gän­gern für Ver­är­ge­rung, scha­den aber auch ganz kon­kret Natur und Mensch. Dabei ist die recht­li­che Situa­ti­on ganz ein­deu­tig: die tie­ri­schen Hin­ter­las­sen­schaf­ten sind umge­hend zu entfernen.

Mas­si­ve Ver­un­rei­ni­gun­gen im Gemeindegebiet

Erst kürz­lich wur­de die Ver­wal­tung dar­über infor­miert, dass es in der Nähe grö­ße­rer Sport­an­la­gen immer wie­der zu mas­si­ven Ver­un­rei­ni­gun­gen kommt. Trai­ner muss­ten erst ein­mal Kot ein­sam­meln, bevor sie dar­an den­ken kön­nen, mit den Kin­dern sicher Sport zu trei­ben. Auch an Spiel­plät­zen wer­den immer wie­der ärger­li­che Ekel­fun­de gemacht.
Muss das sein?

Recht­li­che Situa­ti­on ein­deu­tig – Hin­ter­las­sen­schaf­ten sind zu entfernen

Obwohl im gesam­ten Gemein­de­ge­biet an den bei Hun­de­hal­tern und Rei­tern belieb­ten Wegen Beu­tel­spen­der auf­ge­stellt wur­den, kommt es immer wie­der zu Ver­un­rei­ni­gun­gen. Dabei ist jeder Hun­de­hal­ter grund­sätz­lich ver­pflich­tet, die Hin­ter­las­sen­schaf­ten sei­nes Vier­bei­ners zu besei­ti­gen. Lei­der geschieht das nicht in allen Fällen.

Ver­un­rei­ni­gun­gen kön­nen mit Geld­bu­ßen belegt werden

Recht­lich gese­hen ist die Ver­un­rei­ni­gung durch Hun­de­kot ver­bo­ten und kann mit Geld­bu­ße belegt wer­den. Nach der im Markt Ecken­tal gel­ten­den Ver­ord­nung ist die Ver­un­rei­ni­gung durch Hun­de eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann mit einer Geld­bu­ße in Höhe von bis zu 500 Euro geahn­det wer­den. Hin­wei­se wer­den ver­trau­lich behan­delt und kön­nen unter der Tele­fon­num­mer 903 263 gege­ben werden.

Kot als Krankheitsüberträger

Außer­dem steht noch ein wei­te­res Pro­blem durch die Hin­ter­las­sen­schaf­ten im Raum: Hun­de­kot kann infek­ti­ös sein, denn bei­spiels­wei­se kann der Kot infek­ti­ons­fä­hi­ge Ent­wick­lungs­sta­di­en von Para­si­ten ent­hal­ten. Mit die­sen Krank­heits­er­re­gern kön­nen sich alle infi­zie­ren, die mit dem Hun­de­kot in Berüh­rung kom­men, also Mensch und Tier. Dane­ben besteht auch die Gefahr, dass Kühe – aber auch ande­re Tie­re wie Pfer­de, Scha­fe oder Zie­gen – sich mit Para­si­ten infi­zie­ren, wenn sie Hun­de­kot fressen.

Des­halb soll­ten Hun­de­hal­ter im eige­nen Inter­es­se und im Inter­es­se der Mit­bür­ger die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihres Lieb­lings entsorgen.Die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung fin­den Sie auf unse­rer Inter­net­sei­te unter dem Such­be­griff Verordnungen/​Satzungen.

Außer­dem fin­den Sie wie immer aktu­el­le Infor­ma­tio­nen aus dem Markt Ecken­tal rund um die Uhr und bequem von zuhau­se oder von unter­wegs aus auf der www​.ecken​tal​.de, die Ihnen auch als mobi­le Web­site für Ihr Smart­phone oder das Tablet zur Ver­fü­gung steht!