Land­rats­amt Bam­berg: „Kei­ne Hek­tik beim Führerschein-Tausch“

Für die Erneue­rung der Fahr­erlaub­nis gel­ten groß­zü­gi­ge Tausch­fri­sten teil­wei­se bis ins Jahr 2033

Im Land­rats­amt Bam­berg gehen ver­mehrt Fra­gen zum Umtausch von Füh­rer­schei­nen ein. Des­halb wol­len wir an die­ser Stel­le die wich­tig­sten Fra­gen beantworten.

War­um müs­sen die Füh­rer­schei­ne umge­tauscht werden?

Neh­men Sie die Kar­te Ihrer Kran­ken­kas­se. Frü­her ohne, heu­te mit Bild. Oder Ihren Rei­se­pass. Auch die­ser ist nur für einen begrenz­ten Zeit­raum gül­tig. Das gilt seit 2013 auch für Füh­rer­schei­ne. Die­se müs­sen nach 15 Jah­ren wie­der neu bean­tragt wer­den. Ziel der Euro­päi­schen Uni­on ist es, mit mög­lichst aktu­el­len Doku­men­ten einen deut­lich höhe­ren Fäl­schungs­schutz zu errei­chen. Die Bun­des­re­pu­blik setzt mit der Umtausch­pflicht eine EU-Vor­ga­be um.

Wer muss alles sei­nen Füh­rer­schein umtauschen?

Wer den Füh­rer­schein vor 1998 gemacht hat, der hat noch ein Papier­do­ku­ment. Bei älte­ren Fahr­zeug­len­kern ist die­ses Doku­ment grau. Bei jün­ge­ren Fah­re­rin­nen und Fah­rern ist es rosa­far­ben. All die­se Papier-Füh­rer­schei­ne müs­sen mit groß­zü­gi­gen Frist­set­zun­gen in einen Kar­ten­füh­rer­schein getauscht werden.

Wer schon einen Kar­ten­füh­rer­schein hat – aus­ge­stellt ab dem 1. Janu­ar 1999 – der muss dort nach­se­hen, ob das Doku­ment auf der vor­de­ren Sei­te im Feld 4b eine Befri­stung auf­weist. Wenn in die­sem Feld kein Ein­trag vor­han­den ist, muss auch die­ser Kar­ten­füh­rer­schein in ein neu­es Doku­ment umge­tauscht werden.

Wie sieht das Pro­ze­de­re aus? Wer­de ich infor­miert? Wie tau­sche ich mei­nen Füh­rer­schein um?

Gleich drei Fra­gen auf ein­mal: Zunächst: Wer­de ich infor­miert? Aller Vor­aus­sicht nach nicht. Eine Anwei­sung dazu gibt es noch nicht. War­um wird dies vor­aus­sicht­lich nicht statt­fin­den? Weil wir in Deutsch­land erstens von einer sehr hohen Zahl von Füh­rer­schei­nen aus­ge­hen. Rund 15 Mil­lio­nen Papier­füh­rer­schei­ne und rund 28 Mil­lio­nen Kar­ten­füh­rer­schei­ne. Rech­net man dies auf den Land­kreis Bam­berg her­un­ter, dann spre­chen wir von rund 70000 Führerscheinen.

Zwei­tens wis­sen die Füh­rer­schein­stel­len nicht, wer aus dem Kreis Bam­berg weg und wer in den Land­kreis Bam­berg zuge­zo­gen ist. Ein Füh­rer­schein muss nicht „umge­zo­gen“ wer­den. Und neh­men Sie drit­tens Doku­men­te wie den Per­so­nal­aus­weis oder den Rei­se­pass. Auch hier liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Bür­gers, sei­ne Aus­weis­pa­pie­re aktu­ell zu halten.

Jetzt zu den – ver­gleichs­wei­se groß­zü­gi­gen Umtausch­zeit­räu­men: Begon­nen wird mit den – grau­en oder rosa­far­be­nen – Papier­füh­rer­schei­nen. Wer vor dem Jahr 1953 gebo­ren wur­de, dem bleibt mit am läng­sten Zeit für den Umtausch. Sie oder er soll­ten spä­te­stens ab Janu­ar 2033 einen neu­en Kar­ten­füh­rer­schein haben. – Es blei­ben also fast 14 Jahre.

„Nur“ gut drei Jah­re Zeit – bis Janu­ar 2022 – haben die Jahr­gän­ge 1953 bis 1958. Deren Doku­men­te sind in der Regel aus den 1970er Jah­ren. Die Bil­der also – vor­sich­tig for­mu­liert – nicht mehr ganz aktuell.

Bis Janu­ar 2023 müs­sen die Jahr­gän­ge 1959 bis 1964 über einen neu­en Füh­rer­schein ver­fü­gen. Noch ein Jahr län­ger Zeit haben die Jahr­gän­ge 1965 bis 1970. Und die letz­ten Füh­rer­schei­ne in Papier­form – aus­ge­stellt für Fah­re­rin­nen oder Fah­rer ab dem Geburts­jahr 1971 – sol­len bis Janu­ar 2025 getauscht sein.

Anschlie­ßend beginnt die Frist der Kar­ten­füh­rer­schei­ne abzulaufen.

  • Aus­stel­lungs­jahr 1999 bis 2001 = Tausch bis 19. Janu­ar 2026
  • Aus­stel­lungs­jahr 2002 bis 2004 = Tausch bis 19. Janu­ar 2027
  • Aus­stel­lungs­jahr 2005 bis 2007 = Tausch bis 19. Janu­ar 2028
  • Aus­stel­lungs­jahr 2008 = Tausch bis 19. Janu­ar 2029
  • Aus­stel­lungs­jahr 2009 = Tausch bis 19. Janu­ar 2030
  • Aus­stel­lungs­jahr 2010 = Tausch bis 19. Janu­ar 2031
  • Aus­stel­lungs­jahr 2011 = Tausch bis 19. Janu­ar 2032
  • Aus­stel­lungs­jahr 2012 bis 18.1.2013 = Tausch bis 19. Janu­ar 2033

Wich­tig ist in die­sem Zusam­men­hang: Es wird ledig­lich das Doku­ment getauscht. Die ein­mal erwor­be­nen Fahr­erlaub­nis­se – Lkw, Bus, Motor­rad etc – blei­ben unver­än­dert erhalten.

Jetzt noch zur drit­ten Fra­ge in die­sem Kom­plex: Sie kön­nen den Füh­rer­schein tau­schen, indem Sie einen Antrag auf der Home­page des Land­rats­am­tes her­un­ter­la­den, aus­fül­len und mit einem bio­me­tri­schen Bild in die Füh­rer­schein­stel­le kom­men. Die Anträ­ge selbst gibt es natür­lich auch in der Führerscheinstelle.

Aktu­ell kostet das neue Doku­ment 24 Euro.

Was ändert sich bei den neu­en Füh­rer­schei­nen? Wie sehen die­se aus?

Der neue Kar­ten­füh­rer­schein sieht optisch genau­so aus wie der bis­he­ri­ge Kar­ten­füh­rer­schein, nur mit dem fei­nen Unter­schied, dass in dem schon genann­ten Feld „4b“ ein Ablauf­da­tum ein­ge­tra­gen wird. Die Gül­tig­keit der Füh­rer­schein­kar­te ist auf 15 Jah­re befri­stet. Es „lohnt“ sich also durch­aus, den Füh­rer­schein nicht jetzt schon zu tau­schen, wenn man dies erst 2025 muss. Wenn Sie erst 2025 tau­schen, gilt das Doku­ment bis 2040.