Im Land­kreis Kulm­bach ver­die­nen Frau­en 14 Pro­zent weni­ger als Männer

Frau­en­tag am 8. März – Gewerk­schaft NGG kri­ti­siert Lohn-Lücke

Glei­che Arbeit, unter­schied­li­che Bezah­lung: Im Land­kreis Kulm­bach ver­die­nen Frau­en, die in Voll­zeit arbei­ten, 14 Pro­zent weni­ger als Män­ner. Das hat die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) zum Inter­na­tio­na­len Frau­en­tag am kom­men­den Frei­tag [8. März] mit­ge­teilt. Sie ver­weist hier­bei auf eine Sta­ti­stik der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Danach kom­men Män­ner mit einer Voll­zeit­stel­le im Kreis Kulm­bach auf ein durch­schnitt­li­ches Brut­to­ein­kom­men von 3.073 Euro pro Monat – Frau­en hin­ge­gen nur auf 2.649 Euro. In Bay­ern beträgt der Ver­dienst­un­ter­schied bei Voll­zeit zwi­schen den Geschlech­tern 17 Pro­zent (Män­ner: 3.556 Euro, Frau­en: 2.968 Euro). Dies lie­ge teils an nied­ri­ge­ren Posi­tio­nen, die Frau­en häu­fig hät­ten, ins­be­son­de­re aber auch an der man­geln­den Zah­lungs­be­reit­schaft von Unter­neh­men, so die NGG Oberfranken.

Gewerk­schaf­ter Micha­el Grundl spricht von einer „Dis­kri­mi­nie­rung per Lohn­zet­tel“. Es kön­ne nicht sein, dass Frau­en bei der Bezah­lung trotz glei­cher Arbeits­zeit syste­ma­tisch den Kür­ze­ren zögen, so der NGG-Regio­nal­chef. „Dabei sind es immer noch vor allem Frau­en, die sich nach einem lan­gen Arbeits­tag um Fami­lie und Haus­halt küm­mern – und das unbezahlt.“

Auch des­halb sei­en sie oft gezwun­gen, weni­ger zu arbei­ten. So sind nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur aktu­ell 78 Pro­zent aller Teil­zeit­stel­len im Kreis Kulm­bach weib­lich. „Gera­de im Gast­ge­wer­be und im Bäcker­hand­werk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine hal­be Stel­le haben – oder noch weni­ger“, kri­ti­siert Grundl. Allein das Gast­ge­wer­be beschäf­tigt laut Arbeits­agen­tur im Kreis 890 Mini­job­ber. 610 von ihnen sind Frau­en. Die Fol­gen sei­en spä­te­stens im Ren­ten­al­ter „dra­ma­tisch“, so die NGG. „Wer über Jahr­zehn­te wenig ver­dient und etwa wegen Kin­dern Unter­bre­chun­gen im Erwerbs­le­ben hat, der bekommt kaum Ren­ten­punk­te. Das führt dann zu Armuts­ren­ten, die der Staat auf­stocken muss“, betont Grundl. Am Ende zahl­ten Steu­er­zah­ler die Quit­tung für die Benach­tei­li­gung von Frau­en am Arbeits­markt. Damit müs­se Schluss sein. „Unter­neh­men, die Frau­en und Män­ner für den glei­chen Job unter­schied­lich bezah­len, soll­ten mit Kon­se­quen­zen rechnen.“

Die Mög­lich­keit dazu bie­te zwar das soge­nann­te Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäf­tig­te in Betrie­ben mit mehr als 200 Mit­ar­bei­tern das Recht zu erfah­ren, was ein Kol­le­ge in ver­gleich­ba­rer Posi­ti­on ver­dient. Chefs müs­sen dann bestehen­de Unter­schie­de abschaf­fen. Doch laut einer Unter­su­chung der Hans-Böck­ler-Stif­tung wird das Gesetz bis­her kaum genutzt. Nach Ein­schät­zung von Micha­el Grundl liegt das auch dar­an, dass klei­ne Betrie­be vom Gesetz aus­ge­nom­men sind – „obwohl die Lohn­un­ter­schie­de dort beson­ders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetz­li­chen Anspruch auf „glei­ches Geld für glei­che Arbeit“ stark.