Online ist online: Schü­ler ver­brei­ten Nacktfotos

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Fast jedes Kind hat ein Han­dy – spä­te­stens mit dem Wech­sel zur wei­ter­füh­ren­den Schu­le han­delt es sich dabei meist um ein Smart­phone mit Inter­net­zu­gang. Das birgt Gefah­ren. Dies zeigt ein aktu­el­ler Fall an einer ober­frän­ki­schen Real­schu­le: Eine Fünft­kläss­le­rin ver­schick­te über die App Snap­chat Nackt­fo­tos von sich an einen Jugend­li­chen – und die Bil­der mach­ten die Runde.

„Bil­der, die ein­mal ver­sen­det sind, las­sen sich nicht wie­der zurück­ho­len“, sagt Kat­rin Scha­mel, Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­te im Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken. Dies gilt nicht nur für Whats­App oder Face­book, son­dern auch für Snap­chat, einer App, bei der die ver­sen­de­ten Schnapp­schüs­se eigent­lich nach zehn Sekun­den wie­der ver­schwin­den soll­ten und soge­nann­te Sto­ries nach 24 Stun­den. Denn per Bild­schirm­screen kann jedes Foto blitz­schnell abfo­to­gra­fiert, gespei­chert und wei­ter­ver­brei­tet werden.

Offi­zi­ell ist Snap­chat ab 13 Jah­ren zuge­las­sen – die Schü­le­rin, deren Bil­der im aktu­el­len Fall an ihrer eige­nen Schu­le und wohl auch dar­über hin­aus ver­brei­tet wur­den, ist aber jün­ger. Auch beim Nach­rich­ten­dienst Whats­App, der offi­zi­ell ab 16 Jah­ren zuge­las­sen sind, sind die mei­sten Kin­der zu fin­den, sobald sie ein Han­dy haben.

Eltern­auf­sicht ist auch beim Han­dy gefragt

Eltern, die ihren Kin­dern den Zugang zu einem inter­net­fä­hi­gen Tele­fon erlau­ben, soll­ten ihre Kin­der des­halb unbe­dingt ganz genau und immer wie­der auf die Gefah­ren hin­wei­sen, die damit ver­bun­den sind. Gene­rell gel­te, dass Kin­der und Jugend­li­che auf all­zu pri­va­te Bil­der ver­zich­ten soll­ten, denn Auf­nah­men, die einem hin­ter­her unan­ge­nehm sein könn­ten oder sogar scha­den, haben im Netz nichts zu suchen – auch wenn sie kurz­fri­stig viel­leicht für vie­le Smi­leys, Dau­men-hoch oder Likes füh­ren. Denn „online ist online“, sagt Kat­rin Scha­mel: „Ein­mal ver­öf­fent­lich­te Bil­der kön­nen nicht mehr ein­ge­fan­gen werden.“

Den aktu­el­len Fall mel­de­te der Schul­lei­ter der Poli­zei – Leh­rer waren auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam gewor­den, weil das Mäd­chen begann, sich vor Ver­zweif­lung selbst zu ver­let­zen. Meh­re­re Tele­fo­ne wur­den beschlag­nahmt, der Straf­tat­be­stand der Ver­brei­tung von Kin­der­por­no­gra­phie steht im Raum.

Die Poli­zei rät deshalb:

  • Wei­sen Sie Ihre Kin­der genau auf die Gefah­ren des Inter­nets hin. Sie soll­ten kei­ne pri­va­ten Bil­der im Inter­net ver­sen­den und kei­ne Bil­der von ande­ren weiterleiten.
  • Kur­sie­ren Bil­der online, die einem unan­ge­nehm sind, kön­nen Eltern oder Jugend­li­che selbst die­se dem Betrei­ber sowie Stel­len wie jugend​schutz​.net oder inter​net​-beschwer​de​stel​le​.de melden.
  • Mel­den Sie sich in schwe­ren Fäl­len bei der Polizei.