Neu­es Wohn­ge­biet „Kal­te Lei­te“ im Bay­reu­ther Stadt­teil Laineck

Bebau­ungs­plan­ent­wurf liegt ab 4. März im Rat­haus aus und kann dann auch online ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 4. März, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das Wohn­ge­biet „Kal­te Lei­te“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 5. April im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen zudem wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.

Das Plan­ge­biet befin­det sich im nord­öst­li­chen Teil Lainecks zwi­schen der War­men­steina­cher Stra­ße, der Schüt­zen­stra­ße und der Denk­mal­stra­ße. Um den Wohn­stand­ort Lain­eck zu stär­ken, soll den heu­ti­gen Wohn­stan­dards ent­spre­chen­des Bau­recht für Ein­zel- bezie­hungs­wei­se Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser im Bereich „Kal­te Lei­te“ geschaf­fen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.