Kein Frei­schein für Faschings­nar­ren – Kon­trol­len zur Faschingszeit

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Zahl­rei­che Faschings­be­gei­ster­te ste­hen schon jetzt in den Start­lö­chern oder haben die fünf­te Jah­res­zeit mit ihren wil­den Kar­ne­vals­ta­gen bereits ein­ge­läu­tet. Die Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re zei­gen aber auch, dass die aus­ge­las­se­ne Stim­mung schnell vor­bei sein kann, wenn sich ver­ant­wor­tungs­lo­se Nar­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss ans Steu­er ihres Fahr­zeugs setzen.

Nicht sel­ten kommt es zu schwe­ren Unfäl­len mit Ver­letz­ten oder sogar Toten durch betrun­ke­ne Auto­fah­rer. So ereig­ne­ten sich ver­gan­ge­nes Jahr an den Faschings­ta­gen vom 2. bis 14. Febru­ar 2018 in Ober­fran­ken 16 Ver­kehrs­un­fäl­le, weil die Fah­rer unter Alko­hol­ein­fluss stan­den. Bei wei­te­ren fünf Ver­kehrs­un­fäl­len hat­ten die Unfall­fah­rer Dro­gen im Blut. Außer­dem zogen Poli­zei­be­am­te inner­halb die­ses Zeit­raums im gesam­ten Regie­rungs­be­zirk 44 betrun­ke­ne Auto­fah­rer und gleich­vie­le Fah­rer unter Dro­gen­ein­fluss aus dem Ver­kehr. Aus die­sem Grund setzt die Ober­frän­ki­sche Poli­zei auch in der dies­jäh­ri­gen Faschings­zeit beson­ders auf Alko­hol- und Drogenkontrollen.

Weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für Alkoholsünder

Wenn­gleich die Faschings­nar­ren in der fünf­ten Jah­res­zeit das Regi­ment über­neh­men, erhal­ten alle Fah­rer, die die Poli­zei mit über­mä­ßig Alko­hol und Dro­gen im Blut ertappt, aus­nahms­los eine Anzei­ge. Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten in der Flens­bur­ger Ver­kehrs­sün­der­kar­tei, dro­hen ihnen emp­find­li­che Geld­stra­fen, die ein Monats­ein­kom­men nicht sel­ten über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig auch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hin­zu. Bevor es zur Faschings­fei­er geht, soll­te man sich des­halb als ver­ant­wor­tungs­vol­ler Ver­kehrs­teil­neh­mer ohne­hin recht­zei­tig Gedan­ken über einen siche­ren Nach­hau­se­weg machen.

Sicher fah­ren und Vor­bild sein

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum berau­schen­der Mit­tel ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.