Land­kreis Bam­berg ver­schickt Abfallgebührenbescheide

Gebüh­ren blei­ben wei­ter­hin stabil!

In den näch­sten Tagen erhal­ten fast 42.000 Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Land­kreis Bam­berg ihren Abfall­ge­büh­ren­be­scheid. Dar­in erfol­gen sowohl die Abrech­nung der im Kalen­der­jahr 2018 tat­säch­lich in Anspruch genom­me­nen Rest­müll­be­häl­ter­ent­lee­run­gen als auch die Fest­set­zung der Gebühren-Vorauszahlung
für den Lei­stungs­zeit­raum 2019. Der Abfall­wirt­schaft ist es dabei gelun­gen, die seit 2015 gül­ti­gen gün­sti­gen Gebüh­ren­sät­ze wei­ter­hin auf­recht zu erhalten.

Erfah­rungs­ge­mäß gehen nach der Zustel­lung der Beschei­de vie­le telefonische
Nach­fra­gen im Land­rats­amt ein; alle Mit­ar­bei­ter des Fach­be­rei­ches Abfall­wirt­schaft beant­wor­ten ger­ne etwa­ige Rück­fra­gen. Da nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass auf­grund von ver­mehr­ten Nach­fra­gen zeit­wei­se alle Lei­tun­gen besetzt sind, emp­fiehlt das Land­rats­amt mit Rück­fra­gen eini­ge Tage zu war­ten. Die Ver­wal­tung bit­tet die Bescheids-Emp­fän­ger fol­gen­de Infor­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit der Gebüh­ren­ab­rech­nung zu beachten:

  • Die Anzahl der Min­dest­lee­run­gen der Rest­ab­fall­be­häl­ter beträgt 18, d. h. von im Kalen­der­jahr 2018 mög­li­chen 26 Jah­res­lee­run­gen kön­nen max. acht Ein­spa­run­gen ver­gü­tet werden.
  • Bei der Berech­nung der (viertel-)jährlichen Abschlags­zah­lun­gen wird von 24 Jah­res­lee­run­gen aus­ge­gan­gen; wer­den mehr in Anspruch genom­men, ergibt sich eine Nach­be­rech­nung, eine gerin­ge­re Lee­rungs­an­zahl hat eine Gebüh­ren­er­stat­tung zur Fol­ge. Bei­des wird bei der ersten Fäl­lig­keit 2019 ver­rech­net. Die erste Abbu­chung 2019 ist für den 11. März vorgesehen.
  • Wich­tig: Mit­tei­lun­gen über Ände­run­gen von Bank­ver­bin­dun­gen oder Eigen­tü­mern sind tele­fo­nisch nicht mög­lich und müs­sen schrift­lich vor­ge­nom­men wer­den. Ein ent­spre­chen­des Ände­rungs­for­mu­lar kann auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses (www​.land​kreis​-bam​berg​.de) unter „For­mu­la­re und Bro­schü­ren“ abge­ru­fen werden.
  • Wer einen sei­ner Abfall­be­häl­ter in einen grö­ße­ren oder klei­ne­ren umtau­schen las­sen möch­te, kann den Ände­rungs­wunsch auch über die E‑Mail-Adres­se abfallgebuehren@​lra-​ba.​bayern.​de mitteilen.
  • Die Brie­fe mit den Beschei­den gehen an die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bzw. Haus­ver­wal­tun­gen als Gebüh­ren­schuld­ner; Mie­ter erhal­ten kei­nen eige­nen Bescheid.

Die Abfall­ent­sor­gungs­ge­bühr für pri­va­te Haus­hal­te im Land­kreis Bam­berg stellt eine Ein­heits­ge­bühr dar, d. h. alle Lei­stun­gen der Abfall­wirt­schaft (z. B. Bio- und Papier­ton­ne, Sperr­müll­ab­ho­lung, Wert­stoff­hö­fe, Pro­blem­müll­samm­lung, usw.) sind dar­in ent­hal­ten und wer­den nicht geson­dert berechnet.

Der Land­kreis ver­weist zusätz­lich dar­auf, dass sich auch gewerb­li­che Kun­den jähr­lich bis zu acht Lee­rungs­ein­spa­run­gen ihres Rest­ab­fall­be­häl­ters erwirt­schaf­ten kön­nen; inso­fern wer­den bei­spiels­wei­se „Betriebs­fe­ri­en“ berück­sich­tigt. Die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses steht sowohl gewerb­li­chen Bestands­kun­den als auch inter­es­sier­ten Neu­kun­den für indi­vi­du­el­le Lösungs­fin­dun­gen unter fol­gen­den Tele­fon­num­mern ger­ne zur Ver­fü­gung unter Tel. 0951/85–706 oder 85–708.