Neue Nut­zung statt lan­gem Leer­stand: Son­der­ge­biet an der Ber­necker Stra­ße in Bayreuth

Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein Son­der­ge­biet Ein­zel­han­del mit Sor­ti­men­ten, die nicht innen­stadt­re­le­vant sind, liegt aus

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 4. Febru­ar, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein Son­der­ge­biet an der Ber­necker Straße/​Königsbergstraße für groß­flä­chi­gen Ein­zel­han­del mit Sor­ti­men­ten, die nicht innen­stadt­re­le­vant sind, aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 18. Febru­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, zu den all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Dienst und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen außer­dem im Inter­net unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.

Der Bau­markt in der Königs­berg­stra­ße im Stadt­teil St. Geor­gen steht seit gerau­mer Zeit leer. Nach­dem sich in der Ver­gan­gen­heit bereits eini­ge Betrei­ber von Bau­märk­ten erfolg­los an die­sem Stand­ort ver­such­ten, erscheint eine wei­te­re Bau­markt­nut­zung nicht zukunfts­fä­hig. Um einen lang­fri­sti­gen Leer­stand an die­ser expo­nier­ten Stel­le im Stadt­ge­biet zu ver­mei­den, soll­ten neben dem klas­si­schen Sor­ti­ment eines Bau­markts zukünf­tig auch alle ande­ren hier städ­te­bau­lich ver­träg­li­chen, nicht innen­stadt­re­le­van­ten Sor­ti­men­te ver­kauft wer­den kön­nen. Da jedoch der bis­lang gel­ten­de Bebau­ungs­plan expli­zit nur den Ver­kauf von Bau­markt­kern­sor­ti­ment und bran­chen­ty­pi­schem Rand­sor­ti­ment zulässt, sind die pla­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chend zu modifizieren.

Die­ses bau­leit­pla­ne­ri­sche Kon­zept ent­spricht auch den Grund­sät­zen und Emp­feh­lun­gen der im Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res vom Stadt­rat beschlos­se­nen Teil­fort­schrei­bung des Städ­te­bau­li­chen Ein­zel­han­dels­ent­wick­lungs­kon­zep­tes (SEEK) für Bay­reuth. Der Stadt­rat hat in sei­ner letz­ten Sit­zung im alten Jahr den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.